Die Gekerreichisch-Angerische Mesarchie. (Jan. 17 — Febr. S.) 235
Klosters ein Reichsgesetz erforderlich sei, angenommen. Dagegen
wird das vom Abg.-Hausfe beschlossene Gesetz über Regelung der
Rechte der Altkatholiken vom Herrenhause abgelehnt.
17. Januar. (Oester reich.) Selbst das Herrenhaus ist
durch die Forderungen Ungarns bez. des Ausgleichs in Bewegung
gerathen. Auf Anregung Schmerlings treten Mitglieder aller Frac-
tionen zusammen und beschließen, keiner weiteren Lockerung des Ein-
heitsbandes der Monarchie zuzustimmen, weil eine solche einer Mehr-
belastung Oesterreichs oder einer Schädigung seiner Ereditverhält-
nisse gleich käme. Dieser Beschluß wird dem Ministerium durch
eine eigene Abordnung mitgetheilt. Das Ministerium ist darüber
etwas verstimmt, da ihm die Hände für die Unterhandlungen mit
Ungarn nachgerade allzusehr gebunden würden.
18. Jannar. (Oesterreich.) Der ausgezeichnete Journalist
Levysohn (Deutscher) wird von der Regierung wegen angeblich „de-
structiver Richtungen“ ausgewiesen, ohne daß man ihm die Mög-
lichkeit gegeben hätte, sich gegen bestimmt formulirte Anklagen zu
vertheidigen. Die Maßregel macht in Oesterreich und noch mehr
in Deutschland einen fehr schlechten Eindruck.
29. Januar. (Ungarn.) Franz Deak f. Die Trauer um
den Verstorbenen ist eine allgemeine. Die Keiserin selbst erscheint
an seinem Sarge, um unter ergreifenden Anzeichen schmerzlicher
Bewegung an demselben zu beten und einen Kranz niederzulegen.
Das Abg.-Haus beschließ, den großen Patrioten auf Staatskosten
beerdigen zu lassen.
2. Februar. (Oester reich.) Abg.-Haus: Der Präsident
Rechbauer widmet dem Hinschied des ungarischen Patrioten Deak
eine sehr warm gehaltene Nachrede.
6.—8. Februar. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Dreitägige
Debatte über eine vom confessionellen Ausschuß vorgelegte Novelle
zum Ehegesetz, welche schließlich angenommen wird.
Die Debatte dreht sich fast nur um die Frage, wie das Ehehinderniß
der kath. Geistlichen zu lösen sei. Die Moajorität des Ausschusses glaubte
einen Unterschied machen zu sollen zwischen jenen, welche die höheren und
jenen, welche die niederen Weihen empfangen haben, und beantragte, daß
bei ersteren das Ehehinderniß nur im Falle des Uebertritts zu einer andern
Religionsgenossenschaft. bei Ordenspersonen hingegen schon durch den Aus-
tritt ans dem Orden allein beseitigt sein soll. Die Minorität des Ausschusses
dagegen will, von dem Grundsatze ausgehend, daß das Cölibat eine Sache
kirchlicher Disciplin sei, um die sich der Staat nicht zu kümmern habe, die
beiden Ehehindernisse einfach aus dem bürgerlichen “me2 ausstreichen
und von staatswegen Geistlichen und Orbenspersonen die #hirathung ge-