Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6b. (6b)

28  Commission  mixte  im  Eisenbahnkonflikt.  Plan  einer  Realkreditgesellschaft.

die  Einsetzung  einer  Commission  mixte  geeinigt  habe,  die  einen  Ausgleich  der  streitenden
Interessen  herbeiführen  solle.  In  dem  verabredeten    Kommuniqué  über  die  Einsetzung   der

Kommission  war  freilich  die  Frage   nach  der  Aufrechterhaltung  der    zwischen  der  französischen  
und  den  belgischen      Eisenbahngesellschaften    geschlossenen,  von  der  belgischen  Regierung  aber
beanstandeten  Verträge,  die  den  Kernpunkt  des  Konfliktes  bildete,  sorgfältig  umgangen  worden.

Berlin,  den  18.  März  1869.

Aus  ganz  zuverlässiger  Quelle  erfahren  wir,  daß  die  französische  und  belgische  Regierung
über  die  Einsetzung  der  gemischten  Kommission  einig  sind,  und  daß  die  Anzeige  darüber  im
„Moniteur  Belge“  in  wenigen  Tagen  erfolgen  soll.  Der  Artikel,  welcher  die  Aufgabe  dieser
Kommission  bezeichnet,  ist  von  der  belgischen  Regierung  vorgeschlagen  und  von  der  französischen
in  einer  Weise  amendiert,  welche  von  der  belgischen  angenommen  worden.  Genehmigung  des
Vertrages  darin  nicht  berührt.

*1347.  Immediatbericht.

[Konzept  von  der  Hand  des  Vortragenden  Rats  Wehrmann.]

Berlin,  den  18.  März  1869.

Eure  Königliche  Majestät  haben  mir  im  Januar  d.  J.  durch  den  Geheimen  Kabinettsrat
  von  Mühler  den  Auftrag  zu  erteilen  geruht,  den  Vorschlag  des  Freiherrn  Abraham  von
Oppenheim  wegen  Begründung  einer  mit  großem  Kapital  ausgestatteten  Realkreditgesellschaft
in  Berlin  nach  dem  Muster  des  Crédit  foncier  de  France  durch  die  kompetenten  Stellen
prüfen  zu  lassen  und  dann  darüber  an  Eure  Königliche  Majestät  gutachtlich  zu  berichten.  Auf
meine  infolge  dessen  an  Freiherrn  von  Oppenheim  gerichtete  Aufforderung¹  hat  derselbe  seinen
Vorschlag  durch  Vorlegung  eines  Statutentwurfes  und  einer  Denkschrift  näher  präzisiert  und
ist  jetzt  hier  anwesend,  um  darüber  mit  den  beteiligten  Ministern  zu  verhandeln.

Nach  einer  vorläufigen  Prüfung  scheint  mir  der  Vorschlag  im  Interesse  der  Förderung
des  Realkredites  der  Grundbesitzer  und  des  Kredites  der  Kreise,  Kommunen,  Meliorationsgesellschaften
  sehr  beachtenswert  und  wohl  geeignet,  auf  diesem  Gebiete  nach  vielen  fruchtlosen
  Beratungen  und  manchen  erfolglosen  Versuchen  einen  wirklich  praktischen  Schritt  vorwärts
  zu  tun.  Die  Prinzipien,  welche  der  Freiherr  von  Oppenheim  empfiehlt,  entfernen  sich
aber  in  manchen  Punkten  von  denjenigen  Grundsätzen,  welche  bisher  von  den  Ressortministern
auf  Grund  eines  Staatsministerialbeschlusses  bei  der  Konzessionierung  ähnlicher  Kreditinstitute
—  freilich  zum  Nachteile  der  Lebensfähigkeit  derselben  —  festgehalten  sind.

Bei  der  Frage,  ob  das  Staatsministerium  jetzt  die  früher  angenommenen  Grundsätze
modifizieren  will,  wird  die  Stimme  der  Ressortminister  (des  Handels  und  der  Finanzen  sowie
des  Innern  und  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten)  von  hervorragendem  Gewicht  sein,
und  ich  glaube  nicht,  daß  es  mir  gelingen  wird,  diese  Minister  zu  dem  erforderlichen  raschen
Entschluß  zugunsten  des  Oppenheimschen  Planes  zu  bewegen,  wenn  nicht  Eure  Königliche
Majestät  allerhöchstselbst  sich  eine  günstige  Meinung  über  den  Plan  bilden  und  dessen  Förderung
  mir  besonders  empfehlen.  Ich  erlaube  mir  daher  Eurer  Königlichen  Majestät  allerhöchster

  Erwägung  zu  unterbreiten,  ob  Eure  Königliche  Majestät  die  Gnade  haben  wollen,  den

¹   Vgl.  Bismarcks  Schreiben  an  Freiherrn  v.  Oppenheim  vom  7.  Januar  1869,  Die  Gesammelten
Werke,  Bd.  VI a,  S.  506  f.