28 Commission mixte im Eisenbahnkonflikt. Plan einer Realkreditgesellschaft.
die Einsetzung einer Commission mixte geeinigt habe, die einen Ausgleich der streitenden
Interessen herbeiführen solle. In dem verabredeten Kommuniqué über die Einsetzung der
Kommission war freilich die Frage nach der Aufrechterhaltung der zwischen der französischen
und den belgischen Eisenbahngesellschaften geschlossenen, von der belgischen Regierung aber
beanstandeten Verträge, die den Kernpunkt des Konfliktes bildete, sorgfältig umgangen worden.
Berlin, den 18. März 1869.
Aus ganz zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß die französische und belgische Regierung
über die Einsetzung der gemischten Kommission einig sind, und daß die Anzeige darüber im
„Moniteur Belge“ in wenigen Tagen erfolgen soll. Der Artikel, welcher die Aufgabe dieser
Kommission bezeichnet, ist von der belgischen Regierung vorgeschlagen und von der französischen
in einer Weise amendiert, welche von der belgischen angenommen worden. Genehmigung des
Vertrages darin nicht berührt.
*1347. Immediatbericht.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Wehrmann.]
Berlin, den 18. März 1869.
Eure Königliche Majestät haben mir im Januar d. J. durch den Geheimen Kabinettsrat
von Mühler den Auftrag zu erteilen geruht, den Vorschlag des Freiherrn Abraham von
Oppenheim wegen Begründung einer mit großem Kapital ausgestatteten Realkreditgesellschaft
in Berlin nach dem Muster des Crédit foncier de France durch die kompetenten Stellen
prüfen zu lassen und dann darüber an Eure Königliche Majestät gutachtlich zu berichten. Auf
meine infolge dessen an Freiherrn von Oppenheim gerichtete Aufforderung¹ hat derselbe seinen
Vorschlag durch Vorlegung eines Statutentwurfes und einer Denkschrift näher präzisiert und
ist jetzt hier anwesend, um darüber mit den beteiligten Ministern zu verhandeln.
Nach einer vorläufigen Prüfung scheint mir der Vorschlag im Interesse der Förderung
des Realkredites der Grundbesitzer und des Kredites der Kreise, Kommunen, Meliorationsgesellschaften
sehr beachtenswert und wohl geeignet, auf diesem Gebiete nach vielen fruchtlosen
Beratungen und manchen erfolglosen Versuchen einen wirklich praktischen Schritt vorwärts
zu tun. Die Prinzipien, welche der Freiherr von Oppenheim empfiehlt, entfernen sich
aber in manchen Punkten von denjenigen Grundsätzen, welche bisher von den Ressortministern
auf Grund eines Staatsministerialbeschlusses bei der Konzessionierung ähnlicher Kreditinstitute
— freilich zum Nachteile der Lebensfähigkeit derselben — festgehalten sind.
Bei der Frage, ob das Staatsministerium jetzt die früher angenommenen Grundsätze
modifizieren will, wird die Stimme der Ressortminister (des Handels und der Finanzen sowie
des Innern und der landwirtschaftlichen Angelegenheiten) von hervorragendem Gewicht sein,
und ich glaube nicht, daß es mir gelingen wird, diese Minister zu dem erforderlichen raschen
Entschluß zugunsten des Oppenheimschen Planes zu bewegen, wenn nicht Eure Königliche
Majestät allerhöchstselbst sich eine günstige Meinung über den Plan bilden und dessen Förderung
mir besonders empfehlen. Ich erlaube mir daher Eurer Königlichen Majestät allerhöchster
Erwägung zu unterbreiten, ob Eure Königliche Majestät die Gnade haben wollen, den
¹ Vgl. Bismarcks Schreiben an Freiherrn v. Oppenheim vom 7. Januar 1869, Die Gesammelten
Werke, Bd. VI a, S. 506 f.