Full text : Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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unter  dem  deutschen  Kaiser  und  erkannten  die  Oberhoheit  des  sächsischen
Kurfürsten  nicht  an.  Dies  gab  zwischen  Beiden  bis  zum  Jahre  1740
zu  fortwährenden  Streitigkeiten  Veranlassung.  In  genanntem  Jahre
schloß  unser  Kurfürst  mit  den  Herren  von  Schönburg  einen
Vertrag  oder  einen  Receß,  nach  welchem  ihnen  zwar  gewisse  Vor—
rechte  belassen  wurden,  aber  in  welchem  sie  versprachen,  die  Landeshoheit,
  d.  h.  die  oberste  Gewalt  des  Kurfürsten,  anzuerkennen.

Im  Jahre  1768  suchte  sich  der  Graf  von  Schönburg  (zu  Hinterglauchau)
  dieser  Oberhoheit  wieder  zu  entziehen.  Zwar  machte  unser
Kurfürst  dieselbe  aus  Liebe  zum  Frieden  nicht  mit  Gewalt  geltend,
gab  sie  aber  keineswegs  auf.  Später  entstand  zwischen  diesem  Grafen
und  seinem  Schwiegersohn  (einem  Grafen  von  Finkenstein)  ein  Prozeß.
Letzterer  behauptete,  daß  ihm  sein  Schwiegervater  diejenigen  60000.
nicht  auszahlen  wolle,  welche  seiner  Tochter  —  der  Gattin  des
Klägers  —  rechtmäßig  gehörten.  Der  Kläger  wandte  sich  an  den
Kurfürsten,  und  jetzt  machte  dieser  seine  Hoheitsrechte,  die  er  1768  nicht
aufgegeben,  geltend.  Um  den  Grafen  zur  Auszahlung  jener  Summe
zu  zwingen,  besetzte  er  Glauchau  mit  Truppen  (Executionstruppen).
Eiligst  begab  sich  der  Graf  von  Schönburg  nach  Wien  und  bat  die
Kaiserin  Maria  Theresia  um  Schutz.  Anstatt  den  Grafen  einfach
auf  den  Vertrag  von  1740  zu  verweisen,  ließ  sie  vielmehr  unserm
Kurfürsten  die  Erklärung  zugehen:  Der  Vertrag  von  1740  sei
ungiltig,  und  der  Graf  von  Schönburg  stünde  unmittelbar  unter  dem
deutschen  Kaiser.  Natürlich  protestirte  unser  Kurfürst  gegen  diesen
Gewaltstreich  mit  dem  ausdrücklichen  Zusatze,  er  werde  von  seinen
Hoheitsrechten  Gebrauch  machen  und  in  den  Streitigkeiten  zwischen
Schwiegervater  und  Schwiegersohn  die  gerechten  Ansprüche  des  Letzteren
durchsetzen.

Anstatt  einer  Gegenantwort  ließ  die  Kaiserin  150  österreichische
Husaren  mit  4  Kanonen  über  die  Grenze  rücken  und  Glauchau  besetzen.
Mit  diesem  unerhörten  Gewaltstreiche  begnügte  sie  sich  noch  nicht,  sie
ließ  sogar  bekannt  machen:  die  schönburgischen  Unterthanen  hätten
dem  Kurfürsten  von  Sachsen  weder  Gehorsam,  noch  Abgaben  zu  leisten.
Um  diesen  auch  sichtbar  vorzuführen,  daß  sie  aus  dem  sächsischen
Unterthanenverbande  geschieden  seien,  ließ  sie  sogar  an  den  Grenzen
der  drei  Receßherrschaften  Glauchau,  Waldenburg  und  Lichtenstein
die  sächsischen  Wappen  entfernen  und  die  deutschen  Reichsadler  aufpflanzen.
  Zwar  setzte  unser  Kurfürst  dieser  Gewalt  nicht  wieder
Gewalt  entgegen,  sondern  zog  seine  Truppen  zurück,  ließ  aber  in  Wien
feierlichst  erklären,  daß  er  zwar  der  Gewalt  weiche,  aber  auf  seine
Hoheitsrechte  durchaus  nicht  verzichte.

Beim  Friedensschlusse  zu  Teschen  überließ  Maria  Theresia  ihre
(angeblichen)  Hoheitsrechte  über  die  schönburgischen  Lande  dem  neuen
Kurfürsten  von  Bayern,  und  dieser  trat  sie  als  Entschädigung  —  außer