Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  10.)  71

und  was  darüber  verlautet,  ist  nur  „freisinnige“  Tendenzmacherei,  welche
sich  gegen  die  Nationalliberalen  richtet.  Alle  jene  Vermutungen  gehen  von
der  falschen  Voraussetzung  aus,  daß  Bismarck  immer  eine  Partei  gegen  die
andere  ausspielt,  um  sie  alle  klein  zu  kriegen  .  .  .  Ein  Gebot  der  Klugheit
ist  es  und  im  Interesse  der  Nationalliberalen  würde  es  liegen,  wenn  sie
nicht  argwöhnisch  an  einen  „Umschwung“  glauben,  sondern  bereit  sein  wollten,
zu  ihrem  Teile  auch  an  der  Steuerreform  mitzuwirken,  wie  sie  es  bei  der
Sozialreform  und  Kolonialpolitik  in  erfreulichster  Weise  gethan  haben.

10.  April.  (Kongo.)  Dem  Bundesrat  und  Reichstag  geht

das  Weißbuch,  betr.  die  Kongofrage,  zu.  (Vgl.  St  A.  85,  8557  u.  ff.)

Das  Weißbuch  enthält  44  Nummern  und  umfaßt  den  Zeitraum  vom
6.  März  1884  bis  zum  26.  Februar  1885,  also  bis  zum  Schlusse  der
Berliner  Konferenz.  Eingeleitet  wird  die  Sammlung  durch  einen  Bericht
unseres  Botschafters  in  London  über  den  Inhalt  des  am  26.  Febr.  1884
abgeschlossenen  englisch-portugiesischen  Vertrages  betreffend  den  Kongo  und
Zambesifluß  und  das  an  der  Westküste  von  Afrika  zwischen  dem  8°  und  5°
12´  1“  südlicher  Breite  belegene  Gebiet.  In  dem  Bericht  wird  betont,  daß
England  durch  diesen  Vertrag  eine  bevorzugte  Stellung  und  die  Möglichkeit
eingeräumt  bekomme,  seinem  Handel  trotz  der  Versicherung  von  gleicher  Behandlung
  aller  Nationalitäten  durch  Erteilung  von  Monopolen,  Konzessionen
und  dergleichen  besondere  Vorteile  zu  verschaffen.  Es  werden  sodann  die
Hauptbestimmungen  dieses  englisch-portugiesischen  Vertrages  zur  Kennzeichnung
der  Gefahren,  welche  dem  gesamten  Handel  drohten,  mitgeteilt.  In  einem
weitern  Berichte  des  Botschafters  vom  11.  März  1884  wird  bemerkt,  daß
dieser  Vertrag  bei  verschiedenen  Mächten  Anstoß  erregt  habe  und  sowohl  der
niederländische  Gesandte  wie  auch  der  französische  Botschafter  in  London
ihrer  Mißstimmung  über  denselben  Ausdruck  gegeben  hatten.  Herr  Waddington
  betrachtete  den  Vertrag  „als  eine  von  englischer  und  von  portugiesischer  Seite
betriebene  Schädigung  internationaler  Interessen“.  Unter  dem  3.  März  ging
ein  Bericht  des  kaiserlichen  Konsuls  in  San  Paolo  de  Loanda  im  auswärtigen
  Amt  ein,  der  die  Gefahren  auseinandersetzt,  welche  dem  deutschen
Handel  drohten,  der  schon  eine  große  Entwickelung  nach  dem  Kongogebiet

hatte.  Es  wird  angeführt,  daß  bei  der  Handelspolitik  Portugals  nicht  bezweifelt

  werden  könne,  daß  Differentialzölle  zu  Gunsten  der  portugiesischen
Erzeugnisse  und  Schiffahrt  nicht  lange  auf  sich  warten  lassen  würden.  Die
Furcht  vor  solchen  Zuständen  würde  genügen,  alles  kommerzielle  Leben  und
allen  Unternehmungsgeist  in  jenen  Gebieten  zu  ersticken.

Es  folgen  dann  Eingaben  der  Handelskammern  von  Hamburg,
Solingen,  Bremen  und  Mannheim,  welche  die  Interessen  des  deutschen
Handels  im  Kongogebiet  darlegen  und  um  Erhaltung  der  bisherigen  Zustände
  am  Kongo  bitten.  Der  Eingabe  der  Solinger  Handelskammer  haben
sich  angeschlossen  die  Handelskammern  zu  Chemnitz,  Plauen,  Limburg  a.  d.  L.,
Pforzheim,  Hannover,  Nürnberg,  Altena,  Elberfeld,  Dortmund,  Stolberg,
München,  Offenbach,  Wesel,  Köln  a.  Rh.,  Hamburg,  Frankfurt  a.  M.,
Wiesbaden,  Iserlohn,  Hagen  und  Hof

Am  11.  April  erging  ein  Erlaß  des  Grafen  Hatzfeldt,  in  welchem
der  deutsche  Gesandte  in  Lissabon  angewiesen  wird,  dem  portugiesischen
Minister  des  Auswärtigen  mitzuteilen,  daß  „die  deutsche  Regierung  nicht  in
der  Lage  sei,  den  portugiesisch-englischen  Vertrag  vom  26.  Februar  1884  als
für  das  Reich  und  seine  Angehörigen  verbindlich  anzusehen."

In  einem  Erlaß  an  den  deutschen  Botschafter  in  Paris  vom  17.  April
wird  es  als  wünschenswert  bezeichnet,  „gegenüber  der  durch  den  Kongo-Vertrag
  geschaffenen  Lage  das  Prinzip  der  Solidarität  und  Gleichberechtigung