Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 5.) 135
Die intransigente Zentrumspresse greift die Unterzeichner der
Adresse, namentlich den früher entschieden ultramontanen Grafen
Brühl auf das heftigste an. Die Adresse scheint auch in den Kreisen
des katholischen und protestantischen freikonservativen Adels auf
Widerstand gestoßen zu sein, nachdem schon ein früherer Adreß-Entwurf
Anstoß erregt hatte, in welchem dem Papste außerdem noch
für sein Eintreten zu Gunsten des Septennats, also die Einmischung
in Sachen der inneren Politik, freudig begrüßt worden war.
Am 14. Mai bringt die „Post" folgende vom Herzog v. Ratibor
und dem Grafen Brühl unterzeichnete Erklärung:
„Es ist in verschiedenen Blättern von einer Adresse die Rede, welche
von einigen katholischen Mitgliedern des Herrenhauses ausgehend an den
Papst gerichtet werden sollte, um demselben zu danken, daß er zur Herstellung
des Kirchenfriedens in wohlwollendster Weise seinen Einfluß geltend gemacht
und in Uebereinstimmung mit der Regierung und unter Zustimmung beider
Häuser des Landtags die noch schwebenden Differenzpunkte so glücklich gelöst
habe. Wir waren weit entfernt, zu glauben, daß eine derartige Kundgebung
Gegenstand gehässiger Angriffe werden könnte, ehe noch überhaupt ein bestimmter
Entschluß gefaßt worden und die Adresse selbst bekannt gemacht
war. Da dieß leider aber geschehen, stehen wir von unserem Vorhaben ab,
weil wir den so lange entbehrten Frieden, den wir endlich erreicht zu haben
glaubten, nicht aufs neue stören und dazu wenigstens unsererseits keinen Anlaß
geben wollten. Die gehässigen Angriffe einer sich katholisch nennenden
Presse würden uns daran nicht gehindert haben, denn wir fürchten sie nicht,
sind sie auch schon von dieser Seite gewohnt und in keiner Weise gewillt,
darauf zu antworten."
5. Mai. Reichstag: Vorlegung des Branntweinsteuergesetzentwurfes.
(Vgl. 13.— 17. Juni.)
Bei der Abstimmung über die Vorlage im Bundesrate hatten
sich Bayern, Württemberg und Baden unter Berufung auf Artikel 7
und 35 der Reichsverfassung der Abstimmung enthalten, jedoch indem
sie unter Erklärung des Einverständnisses mit den grundlegenden
§8 sich vorbehielten, je nach dem Ergebnis der Verhandlungen
mit dem Reichstage, die vorgesehene Zustimmung zur Ausdehnung
des Gesetzes auf ihre Staatsgebiete zu erteilen.
5. Mai bzw. 18. Oktober. Reichstag: genehmigt das Gesetz
betr. die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen
bei der Universität Berlin in dritter Lesung.
Das Reich trägt die eine Hälfte der Kosten, die andere Preußen.
Dieselben betragen zur Einrichtung 40 000 M, zur jährlichen Erhaltung
72000 M Der preußische Landtag hatte schon vorher das Gesetz angenommen.
Die feierliche Eröffnung des Seminars durch den Kultusminister
und den Staatssekretär des Äußern Grafen Herbert Bismarck
findet am 18. Oktober statt.