138 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 5.—6.)
Anschauung nicht. Unser Export ist im wesentlichen wahrscheinlich im Werte
höher als der Import. Die Pferde-Einfuhr betrug in den Jahren 1880—
1885 54,000—76,000 Stück bei einem Werte von 49—63 Millionen Mark.
Der Wert dieser Einfuhr ist wahrscheinlich zu hoch geschätzt. Nach meiner
persönlichen Kenntnis werden an der Ostgrenze fast durchweg minderwertige
Pferde zu 10 bis 50 Thalern importiert. Der amtliche Durchschnittspreis
von 1000 M pro Pferd aus dem Jahre 1880 scheint mir also zu hoch gegriffen
zu sein. Unser Export betrug in demselben Zeitraum 15,000 bis
19,000 Pferde per Jahr mit einem Werte von 18 bis 24 Millionen Mark.
In Bezug auf Pferde würde eine Zollerhöhung von sehr geringer praktischer
Bedeutung sein. Gegen den Import von Rindvieh sind unsere Grenzen gegen
Oesterreich und Rußland seit Jahren gesperrt. Der Import aus dem Westen,
der Schweiz, von Holland u. s. w. belief sich in den letzten fünf Jahren
auf 102,000 bis 217,000 Stück mit einem Werte von 53 Millionen Mark.
Dieser Import ist bei einem Viehbestande von 15,786,000 Stück nach der
Viehzählung von 1883 nicht der Rede wert und bedeutet nicht mehr als
eine Auffrischung des Blutes unserer Landrassen, deren sie dringend bedürfen.
Abgesehen von Schleswig-Holstein und Ostfriesland, gibt es kaum einen
eingebornen Viehschlag, der nicht einer Veredelung durch fremdes Blut bedürfte.
Daß die Züchter eine Zollerhöhung tragen könnten, gebe ich zu; ich
glaube aber nicht, daß sie praktisch von irgend einer Bedeutung sein würde.
Die einzige Viehgattung, wo der Import von einiger Bedeutung ist, sind die
Schweine. Aber auch hier ist seit 1882 ein erhebliches Sinken der Einfuhr,
ob infolge der veterinärpolizeilichen Vorschriften oder der Zollerhöhung,
bleibe dahingestellt, eingetreten. Der Schafvieh--Import ist gleich Null geworden.
Ich schließe mit derselben Bemerkung, mit der ich begonnen habe.
Die staatlichen Maßnahmen, die nützlich sind, werden seitens der Staatsregierung
ergriffen werden. Aber jede, auch die weitgehendste Staatshilfe
wird nie die Selbsthilfe, die eigene Bestrebung der landwirtschaftlichen Bevölkerung,
billig, sparsam zu wirtschaften und zu produzieren, überflüssig
machen. Die königliche Staatsregierung ist entschlossen, alles zu thun, was
an ihr liegt, um der landwirtschaftlichen Bevölkerung über die schwierige
Krisis hinwegzuhelfen. Die Regierung bedarf aber zur Lösung dieser Ausgabe
unbedingt der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften, und namentlich
auch des Reichstages; daß uns diese Mitwirkung nicht fehlen möge —
diese Hoffnung wage ich auszusprechen. (Lebhafter Beifall rechts.)
5.—6. bzw. 20. Mai. (Nachtragsetat, Reichsanleihe.)
Reichstag: 2. und 3. Beratung des Nachtragsetats für Heereszwecke
und des damit in Verbindung stehenden Anleihegesetzes.
Der Nachtragsetat bezweckt die Deckung des durch die Heeresvermehrung
entstandenen Mehrerfordernisses, ferner einer bisher geheim gehaltenen
Steigerung der Schlagfähigkeit des Heeres und des Verteidigungszustandes
der Festungen, worüber auch nur einem Ausschusse der Kommission vertrauliche
nähere Angaben gemacht werden, endlich der Kosten für den Ausbau
des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesverteidigung.
Die geforderte Gesamtsumme ist 176.085,950 M, davon 19. 408,019 M an
fortlaufenden, 156.677,931 M an einmaligen Ausgaben, von denen auf Bayern
1.439,240 bezw. 9.280,342 M entfallen. Die dauernden Ausgaben sind zur
Unterhaltung der neuaufgestellten Truppen bestimmt; die Aufstellung, Ausrüstung,
Bekleidung und Unterbringung dieser erfordert an einmaligen Ausgaben für
Preußen 17.298,967 M hierzu im außerordentlichen Nachtragsetat an Ka-Sachsen.
2.371, 677 M sernenbauten für Elsaß-Lothringen 5.743,960 M
Württemberg 360,223 M Allenstein i. Preußen 500,000M.