Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni Anfang.) 147
Gewissensdruck, wo nicht die evangelischen Gatten auf seine Seite heranzuziehen,
so doch die Kinder ausschließlich für sich zu gewinnen. Eben deshalb
nehmen diese Ehen auch die gespannteste Aufmerksamkeit der evangelischen
Kirche in Anspruch, und dem hier geschäftigen Bekehrungseifer mit
aller Macht entgegenzuwirken, bedeutet für sie auf manchen Punkten bereits
den Kampf der Selbsterhaltung.“ Nachdem dies dann im einzelnen weiter
ausgeführt ist, schließt das Schriftstück: „Die evangelische Kirche steht gegenwärtig
wieder an der Schwelle einer Zeit, wo sie Ursache hat, mit ungeteilter
Kraft für ihr schriftgemäßes Bekenntnis und für ihre Weltstellung
gegen die Eroberungslust des Romanismus einzutreten. Die strengste Aufmerksamkeit
erfordern die gemischten Ehen, und wir können die unserer Aufsicht
unterstellten Geistlichen, Gemeindekirchenräte und Gemeinden nicht genug
bitten, diese Ehen stets im Auge zu behalten, um, wo es notthut, rechtzeitig
seelsorgerisch einzugreifen und unsere evangelische Kirche vor fortgehenden
schmerzlichen Verlusten zu bewahren.“
Anfang Juni. (Preußen: Evangelische Kirche.) Eine
große Anzahl evangelischer, meist in kirchlichen Aemtern und Gemeindevertretungen
stehender Männer aus Berlin und den Provinzen
von der Richtung des Protestantenvereines, beschließen, zu den
Erklärungen der landeskirchlichen Versammlung vom 26. April, betr.
die Anträge Kleist--Hammerstein, dem Ministerium und dem Oberkirchenrate
ein Memorandum zu übergeben.
Sie bezeichnen jene Forderungen der landeskirchlichen Versammlung
als den Ausdruck nur einer Parteirichtung in der Kirche und stimmen denselben
nur darin zu, daß auch sie die Gewährung reicherer Staatsmittel für
arme evangelische Gemeinden befürwortet, in dem prinzipiell entscheidenden
Punkte aber, der Stellung der evangelischen Kirche gegenüber dem Staate
und den Aufgaben der Zeit, spricht sich die Erklärung aus wie folgt: Der
wahre Grund, weshalb die evangelische Kirche in Deutschland nicht zu der
ihr gebührenden Bedeutung im deutschen Volke gelangen kann, ist darin gelegen,
daß in dieser Kirche selbst die Grundlage, auf welche die Reformation
sich gestellt hat — das Verhältnis freier persönlicher Rechtfertigung durch
den Glauben — verdunkelt ist durch Bestrebungen, welche die Bekenntnisschriften
der Reformationszeit zur Rechtsgrundlage für die Kirche machen und
dadurch — wie in der römisch-katholischen Kirche geschehen — statt des Glaubens
wieder die Rechtsverfassung der Kirche als zum Wesen derselben gehörig
feststellen wollen. Nicht bei der Verfassungsordnung, sondern bei dem inneren
Leben der evangelischen Kirche haben daher die Bestrebungen für die
Befreiung derselben einzusetzen. Vornehmlich sind die Bemühungen darauf
zu richten, alle diejenigen Hemmnisse zu beseitigen, welche — weit mehr aus
der Gesinnung und Verwaltungspraxis, als aus der Rechtsstellung der zeitigen
verfassungsmäßigen Kirchenorgane erwachsend — sich auf Schritt und
Tritt der freien Entfaltung der reichen Mannigfaltigkeit des christlichen Gemeindelebens
in der evangelischen Kirche entgegenstellen. Die Einheit der
evangelischen Kirche ist weniger in der rechtlichen Zusammenfassung als in
der aus dem Glauben erwachsenden christlich-brüderlichen Gesinnung aller
ihrer Glieder und Organe gegeneinander zu suchen und zu finden.
1. Juni. (Sklavenküste.) Die Uebereinkunft mit Frankreich
über die Einführung eines einheitlichen Zollsystems in den
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