Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

XIV. 
Rußland. 
Anf. Januar. In Smolensk brechen Bauernunruhen aus. 
Das schwache Militär wird entwaffnet, mißhandelt und vertrieben. 
3 Kompagnien gehen nach dem unruhigen Bezirke ab. 
Anf. Januar. Das Moskauer Blatt „Rußkoje Djelo“ wird 
auf 3 Monate wegen trotz Gegenweisung der Regierung fortgesetzter 
Hetzartikel gegen Deutschland unterdrückt. Der Artikel, auf 
Grund dessen die Unterdrückung verfügt wird, beginnt: 
„Ja, es gehört viel Bürgermut, viel Selbstbeherrschung dazu und 
ebenso viel Fähigkeit, sich vor der moralischen Pflicht zu beugen, um nicht 
durch das Regierungs-Communiqués vom 3. (15.) Dezember (vgl. Gesch.Kal. 
1886 XII 15) in Versuchung geführt zu werden! Wahrlich, diese Versuchung 
ist groß! Die allmächtige, alles beherrschende Regierungsgewalt hat ihre Ge- 
danken laut verkündet, und ein Privatmann, ein Journalist fühlt im Herzen 
die Mangelhaftigkeit dieser Gedanken, fühlt die schreiende Dissonanz derselben 
mit der Herzensftimmung eines Volkes von hundert Millionen. Ihm scheint, 
daß das Gefühl des Volkes in diesem historischen Momente seitens der Re- 
gierung nicht ausgedrückt wurde! Dasselbe harrt vielmehr der Veröffent- 
ichung durch ein Privatjournal!“ Das Blatt verlangt, die Regierung solle 
den bejagten Erlaß umstoßen und eingestehen, Deutschland sei für Rußland 
gleichbedeutend mit Verderben. Dann faßt es die Forderungen, die Rußland 
an Deutschland zu stellen habe, ohne daß es dabei eigentlich einen Krieg 
gebrauche, in folgende 4 Punkte: 
„1) Man muß Deutschland auf immer die räuberische Rolle nehmen, 
welche sowohl dem Slawen= wie dem Romanentum droht und diese beiden 
sowohl in ewiger Aufregung und permanentem Zwange des Selbstschutzes, 
wie unausgesetzter Anspannung aller Kräfte erhält. 2) Dazu ist es not- 
wendig, Deutschland auf seine natürlichen ethnographischen Grenzen zurück- 
zuführen: im Westen den Rhein, im Osten und Süden das Slawentum. 
Diejenigen flawischen Länder, welche bereits durch die deutschen Wirte ver- 
dorben sind, mögen Deutschland verbleiben; streitige Landstrecken jedoch, wie 
beispielsweise Polen, müssen an ihre gesetzlichen Besitzer zurückfallen. Mit 
Polen wird Rußland selbst abrechnen, diesem aber steht nicht das Recht 
zu, es Deutschland zur Vernichtung zu überantworten. 3) Das westliche 
Slawentum muß so organifiert werden, daß es eine sichere Wehr bis zum 
 
	        
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