XIV.
Rußland.
Anf. Januar. In Smolensk brechen Bauernunruhen aus.
Das schwache Militär wird entwaffnet, mißhandelt und vertrieben.
3 Kompagnien gehen nach dem unruhigen Bezirke ab.
Anf. Januar. Das Moskauer Blatt „Rußkoje Djelo“ wird
auf 3 Monate wegen trotz Gegenweisung der Regierung fortgesetzter
Hetzartikel gegen Deutschland unterdrückt. Der Artikel, auf
Grund dessen die Unterdrückung verfügt wird, beginnt:
„Ja, es gehört viel Bürgermut, viel Selbstbeherrschung dazu und
ebenso viel Fähigkeit, sich vor der moralischen Pflicht zu beugen, um nicht
durch das Regierungs-Communiqués vom 3. (15.) Dezember (vgl. Gesch.Kal.
1886 XII 15) in Versuchung geführt zu werden! Wahrlich, diese Versuchung
ist groß! Die allmächtige, alles beherrschende Regierungsgewalt hat ihre Ge-
danken laut verkündet, und ein Privatmann, ein Journalist fühlt im Herzen
die Mangelhaftigkeit dieser Gedanken, fühlt die schreiende Dissonanz derselben
mit der Herzensftimmung eines Volkes von hundert Millionen. Ihm scheint,
daß das Gefühl des Volkes in diesem historischen Momente seitens der Re-
gierung nicht ausgedrückt wurde! Dasselbe harrt vielmehr der Veröffent-
ichung durch ein Privatjournal!“ Das Blatt verlangt, die Regierung solle
den bejagten Erlaß umstoßen und eingestehen, Deutschland sei für Rußland
gleichbedeutend mit Verderben. Dann faßt es die Forderungen, die Rußland
an Deutschland zu stellen habe, ohne daß es dabei eigentlich einen Krieg
gebrauche, in folgende 4 Punkte:
„1) Man muß Deutschland auf immer die räuberische Rolle nehmen,
welche sowohl dem Slawen= wie dem Romanentum droht und diese beiden
sowohl in ewiger Aufregung und permanentem Zwange des Selbstschutzes,
wie unausgesetzter Anspannung aller Kräfte erhält. 2) Dazu ist es not-
wendig, Deutschland auf seine natürlichen ethnographischen Grenzen zurück-
zuführen: im Westen den Rhein, im Osten und Süden das Slawentum.
Diejenigen flawischen Länder, welche bereits durch die deutschen Wirte ver-
dorben sind, mögen Deutschland verbleiben; streitige Landstrecken jedoch, wie
beispielsweise Polen, müssen an ihre gesetzlichen Besitzer zurückfallen. Mit
Polen wird Rußland selbst abrechnen, diesem aber steht nicht das Recht
zu, es Deutschland zur Vernichtung zu überantworten. 3) Das westliche
Slawentum muß so organifiert werden, daß es eine sichere Wehr bis zum