Numinien. (April 11. bzw. 12.—Mai 11.) 483
Mantow, und bringen ihm durch Revolverschüsse 3 schwere Wun-
den bei. Mantow befand sich in Begleitung des Dragomans der
russischen Gesandtschaft und war auf Veranlassung des Gesandten
Hitrowo nach Bukarest gereist, nachdem er dazu von der bulgarischen
Regierung die Ermächtigung erhalten.
Infolgedessen werden 24 bulgarische Emigranten woligeilihh über die
russische Grenze gebracht. Bei einer Interpellation über den Vorfall erklärt
Ministerpräsident Bratiann am 2. in der Kammer, er wolle zwar die leider
allzuhumanen Gesetze Rumäniens, die keine Todesstrafe kennten, nicht durch
Einführung derselben verändern, doch dürfe Rumänien nicht der Sammel-
platz für Mörder werden. Deshalb werde er ein Ausnahmegesetz zur
Auslieferung fremder Verbrecher an ihre Heimatsbehörden vorlegen.
Dasselbe werde jedoch keine rückwirkende Kraft haben.
11. bezw. 12. April. (Handelsverträge.) Die Kammer
beschließt die von der Regierung vorgelegten Gesetze, betr. des Ab-
schlusses von Handelsverträgen. Dieselben lauten:
1) Die Regierung wird ermächtigt, das provisorische Handels-Ueber-
einkommen mit Frankreich bis zum 31. Dezember 1887 zu verlängern.
2) Die Regierung wird ermächtigt, provisorische Konventionen bis zu dem-
selben Endtermine mit anderen Staaten abzuschließen unter Zugrundelegung
des mit den neuen Konventionen inaugurierten wirtschaftlichen Systems un
Sicherstellung der Vieh= und Getreide-Ausfuhr.
In Verteidigung derselben gibt Min. des Auswärt. Pherekyde
folgende Erklärungen über die in handelspolitischer Beziehung be-
folgten Grundsätze:
Er sagt, die Kammer habe den Wunsch ausgedrückt, den Landes-
Produkten das Absatzgebiet nicht nur Frankreichs, gondern auch der übrigen
Länder erschlossen zu sehen. „Sie wissen, daß Verhandlungen mit den frem-
den Regierungen eingeleitet wurden, und ich glaube sagen zu können, daß
die Regierung alle Anstrengungen gemacht hat, um zu einer befriedigenden
Regelung der Handelsbeziehungen mit Oesterreich-Ungarn zu gelangen, um-
Hemmter. als die Beziehungen mit der benachbarten Monarchie von haupt-
ächlicher Wichtigkeit sind. Sie wissen, wie sehr es unser Wunsch ist, zu
einem befriedigenden Abkommen mit dieser Monarchie zu gelangen, und Sie
kennen auch alle Bemühungen der Regierung, in dieser Beziehung unsere
legitimen Interessen zu befriedigen. Schon bei den ersten Verhandlungen
hat die Regierung dem Parlamente ihre Anschauungsweise mitgeteilt, indem
sie festgestellt hat, daß sie der befreundeten Regierung, mit der sie verhandelte,
es nicht verheimlichte, daß Rumänien keinen Handelsvertrag abschließen
könne, ohne in solider Weise seinen Vieh= und Getreidehandel zu sichern.“
11. Mai. (Kabinetsrekonstruktion.) Ministerpräsi-
dent Bratianu gibt die von ihm bisher verwalteten Ressorts des
Innern und des Handels an den bisherigen Minister der öffentlichen.
Arbeiten General Radu Mihat und den neu eintretenden Liberalen
Gheorgianu ab und behält nur den Vorsitz ohne Portefeuille. Die
öffentlichen Arbeiten übernimmt der gleichfalls neu eintretende Au-
reliann.
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