Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

Kunstbutter.


Getreide-




538  Kebersicht  der  yolitischen  Eulwichelnus  des  Jahres  1887.

sucht,  durch  Vereinigung  aller  Brenner  einen  Ring,  eine  Art  Privat-Monopol
  zu  schaffen,  aber  der  Versuch  mißlang.  In  kleinerer  Form
wurde  darauf  im  Winter  der  Versuch  erneuert.  Wohin  die  Entwickelung
  führen  wird,  ist  nicht  abzusehen.  Immerhin  hatte  zunächst
das  Kartell  es  fertig  gebracht,  dem  Reich  aus  dem  Branntwein
eine  neue  Einnahme  von  100  Millionen  zu  verschaffen  (vgl.  5.  Mai,
13.  Juni,  Ende  August,  22.  September).

Mit  dem  Zucker  war  die  Aufgabe  leichter,  da  die  Regierung
endlich  den  bisher  hartnäckig  festgehaltenen  Standpunkt  der  Materialsteuer
  fallen  ließ.  Diese  Steuer  wurde  auf  die  Hälfte  herabgesetzt,
womit  eo  ipso  die  Ausfuhr-Prämie,  die  bisher  die  größere  Hälfte
der  Steuer  wieder  verschlungen  hatte,  auf  die  Hälfte  reduziert
wurde.  Daneben  wurde  eine  Konsumsteuer  von  10  Mark  auf
100  Kilogramm  eingeführt.  (Vgl.  25.  Mai,  16.  Juni.)  Der  Ertrag
  der  Konsumsteuer  wurde  auf  40  Mill.  Mark  veranschlagt;  die
noch  bleibende  Materialsteuer  mag  zwischen  Null  und  20  Millionen
im  Ertrage  schwanken.

Ein  eigentümliches  Gesetz  dieser  Session  ist  noch  das  Kunstbutter-Gesetz.
  Seit  längeren  Jahren  ist  ein  Verfahren  bekannt,  aus
Rindertalg  durch  einen  chemischen  Prozeß  eine  der  Butter  höchst  ähnliche
  Substanz  auszusondern.  Gegen  dieses  Produkt  ist  an  sich
durchaus  nichts  einzuwenden,  aber  es  wurde  in  einer  doppelten  Hinsicht
  gemißbraucht,  dadurch  daß  es  unter  wirkliche  Butter  gemischt
wurde  und  dadurch,  daß  ekelhafte  Substanzen  zur  Herstellung  verwendet
  wurden.  Namentlich  die  Landwirte  führten  Klage,  weil  die
Kunstbutter  auf  den  Preis  der  ächten  Butter  drückte.  Die  Regierung
brachte  deshalb  einen  Gesetzentwurf  ein,  der  strenge  Vorschriften
darüber  enthielt,  daß  Kunstbutter  oder  Margarine  sowie  jede  Mischung
  dieses  Produkts  mit  echter  Butter  nur  unter  jenem  Namen
verkauft  werden  dürfe.  Der  Reichstag  ging  aber  noch  einen  Schritt
weiter  und  verbot  die  Mischung  von  Butter  und  Margarine  im
Handel  überhaupt,  da  sonst  die  Täuschung  nicht  zu  unterdrücken
sei  (20.  Mai).

Hatten  bei  diesem  wie  beim  Branntwein=  und  Zuckersteuer-Gesetz
  die  agrarischen  Interessen  eine  nicht  geringe  Rolle  gespielt,
so  stand  doch  noch  eine  viel  bedeutendere  agrarische  Frage  im  Hin-