Kunstbutter.
Getreide-
538 Kebersicht der yolitischen Eulwichelnus des Jahres 1887.
sucht, durch Vereinigung aller Brenner einen Ring, eine Art Privat-Monopol
zu schaffen, aber der Versuch mißlang. In kleinerer Form
wurde darauf im Winter der Versuch erneuert. Wohin die Entwickelung
führen wird, ist nicht abzusehen. Immerhin hatte zunächst
das Kartell es fertig gebracht, dem Reich aus dem Branntwein
eine neue Einnahme von 100 Millionen zu verschaffen (vgl. 5. Mai,
13. Juni, Ende August, 22. September).
Mit dem Zucker war die Aufgabe leichter, da die Regierung
endlich den bisher hartnäckig festgehaltenen Standpunkt der Materialsteuer
fallen ließ. Diese Steuer wurde auf die Hälfte herabgesetzt,
womit eo ipso die Ausfuhr-Prämie, die bisher die größere Hälfte
der Steuer wieder verschlungen hatte, auf die Hälfte reduziert
wurde. Daneben wurde eine Konsumsteuer von 10 Mark auf
100 Kilogramm eingeführt. (Vgl. 25. Mai, 16. Juni.) Der Ertrag
der Konsumsteuer wurde auf 40 Mill. Mark veranschlagt; die
noch bleibende Materialsteuer mag zwischen Null und 20 Millionen
im Ertrage schwanken.
Ein eigentümliches Gesetz dieser Session ist noch das Kunstbutter-Gesetz.
Seit längeren Jahren ist ein Verfahren bekannt, aus
Rindertalg durch einen chemischen Prozeß eine der Butter höchst ähnliche
Substanz auszusondern. Gegen dieses Produkt ist an sich
durchaus nichts einzuwenden, aber es wurde in einer doppelten Hinsicht
gemißbraucht, dadurch daß es unter wirkliche Butter gemischt
wurde und dadurch, daß ekelhafte Substanzen zur Herstellung verwendet
wurden. Namentlich die Landwirte führten Klage, weil die
Kunstbutter auf den Preis der ächten Butter drückte. Die Regierung
brachte deshalb einen Gesetzentwurf ein, der strenge Vorschriften
darüber enthielt, daß Kunstbutter oder Margarine sowie jede Mischung
dieses Produkts mit echter Butter nur unter jenem Namen
verkauft werden dürfe. Der Reichstag ging aber noch einen Schritt
weiter und verbot die Mischung von Butter und Margarine im
Handel überhaupt, da sonst die Täuschung nicht zu unterdrücken
sei (20. Mai).
Hatten bei diesem wie beim Branntwein= und Zuckersteuer-Gesetz
die agrarischen Interessen eine nicht geringe Rolle gespielt,
so stand doch noch eine viel bedeutendere agrarische Frage im Hin-