Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Okt. Mitte —2. Hälfte.) 151
„Berlin, den 17. Oktober 1888.
Die Unterzeichneten erklären:
1) Daß in dem Sektionsprotokoll, welches zu Schloß Friedrichskron
am 16. Juli 1888 aufgenommen wurde, von einer Abzeßhöhle gar keine
Rede ist.
2) Daß die Seite 101 des Berichts der deutschen Ärzte erwähnte
große, mit mortifizierten Fetzen bedeckte Fläche von 9 Zentimeter Länge der-
selben einzigen vorgefundenen Höhle angehört, von welcher auch zu Anfang
des Protokolls die Rede ist, nämlich der durch die bei der Einbalsamierung
eingeführte Watte ausgedehnten Höhle des Kehlkopfes und oberen Tracheal-
abschnittes, welche durch Zerfall und Geschwürsbildung innerlich zerstört
waren.
3) Daß aus dem Obduktionsprotokoll nicht gefolgert werden kann,
es habe jemals eine Abzeßhöhle bestanden.
4) Daß dasjenige Gewebe, in welchem nach Sir Morell Mackenzies
Bericht und Figur auf S. 80 seiner Broschüre, die Kanüle auf falschem
Wege liegen und der fragliche Abzeß vorhanden gewesen sein soll, bei der
Sektion als normal und ohne narbige Veränderungen vorgefunden wurde.
(Vgl. S. 120 des Berichts der deutschen Ärzte alinea 3.)
5) Daß die Luftröhre in ihrer ganzen Ausdehnung bis zu den Bron-
chien eröffnet worden ist. Vgl. S. 102 alinena 9 des Berichts der deutschen
Ärzte.)
Rudolph Virchow. Wilhelm Waldeyer.“
Mitte Oktober. (Herr von Roggenbach.) Bei dem früheren
badischen Staatsminister von Roggenbach findet in Zusammenhang
mit dem Geffken'schen Prozeß eine Haussuchung statt.
Mitte und 2. Hälfte Oktober. (Ost-Afrika.) Aus Deutsch-
Ost-Afrika kommen wiederholte Berichte, wonach die Mitglieder der
ost-afrikanischen Gesellschaft schweren Bedrängnissen von Seiten der
Eingeborenen ausgesetzt sind. Die Berliner „Politischen Nachrichten“
schreiben, dies bestätigend:
„Nach neueren Nachrichten aus Ostafrika befindet sich die ganze zum
Sultanat von Sansibar gehörige Küste in Aufruhr. Speziell in der Um-
gegend von Bagamoyo herrschen Mord und Plünderung, während dieser Ort
selbst infolge der Anwesenheit eines deutschen Kriegsschiffes ruhig geblieben
ist. Der Handel mit dem Innern ist gänzlich unterbrochen, wodurch sowohl
die deutschen Kaufleute in Sansibar, als besonders die indischen Händler,
welche in den Küstenhäfen des Festlandes angesessen sind, großen Schaden
erleiden. Die Sachlage ist eine derartige, daß weder der Sultan, noch die
deutsch-ostafrikanische Gesellschaft im stande sind, die Bestimmungen des im
Frühijahr d. J. abgeschlossenen Vertrages auszuführen, nach welchem die Ver-
waltung und die Zollerhebung in dem südlichen Teile der festländischen Be-
sitzungen des Sultans auf die Gesellschaft übergehen sollten."“
Am 25. Oktober veröffentlicht der „Reichsanzeiger“ im nicht-
amtlichen Teile drei von dem kaiserlichen Generalkonsul in Sansibar,
Herrn Michahelles, vom 24. resp. 25. September datierte Berichte.
In der einleitenden Bemerkung des „Reichsanzeigers“ heißt es, daß
diese Berichte den Beweis dafür erbringen, daß die arabische Aristo-