210 Die Österreichisch- Ungarische Monarchie. (Januar 19.)
ihnen dasselbe geschehen, wie mit den Sachsen. Was also den Ungarn,
Szeklern, Sachsen gleichmäßig geschehen ist, so hinzustellen, als wäre es eine
Verfolgung gegen einen bestimmten Stamm, geht in gerechter Weise nicht
an. Er sagte, gleichsam aus Gnade sei die sächsische Universität belassen
worden, aber nur als kulturelle und vermögensverwaltende Institution. Ich
will vor allem bemerken, daß die sächsische Universität rechtlich nie einen
munizipalen Rechtskreis besaß, denselben also im Jahre 1876 nicht verloren
hat. Sie besaß einen kulturellen Beruf und das Recht, ihr Vermögen zu
verwalten, und dies behielt sie auch. Gerade wenn auch die Herren Abge-
ordneten einsehen — wie ich glaube, daß sie es einsehen — daß das Rätsel
des Verbleibens ihrer Nationalität in Siebenbürgen das ist, daß sie einer-
seits dem ungarischen Staate treu dienen, andererseits ihre Kultur auf dem
jetzigen Niveau erhalten und womöglich heben, dann müssen sie einsehen, daß
sie in der sächsischen Universität dasjenige beibehalten haben, was vom Ge-
sichtspunkte dieser kulturellen Zwecke notwendig ist. Ich habe schon lange
gesagt — mehrere können es bezeugen — und sage es auch jetzt, ohne von
feindlicher Gesinnung gegen einen Volksstamm geleitet zu werden, daß die
ungarischen und die sächsischen Elemente in Siebenbürgen zusammenhalten
müßten. Ich freue mich, daß ich einmal, jetzt das erste Mal, gehört habe,
daß dies auch auf jener Seite eingesehen wird. (Rufe links: Auch Zay hat
es gesagt!) So entwickelt habe ich es noch nicht gehört; wenn er es gesagt,
hat er sehr gut daran getan. Das hat einen Sinn, aber nicht den, wel-
chen der Herr Abgeordnete erwähnt, daß sie nämlich gezwungen sind, eine
besondere sächsische Partei zu bilden und sich keiner anderen Partei anzu-
schließen, weil sie sich aus dem Grunde der Regierungspartei und aus jenem
der Opposition nicht anschließen können. Das gesunde, parlamentarische Leben
wünscht, daß die Parteien sich nicht nach Rassen, sondern nach Überzeugungen
gruppieren. Ich wiederhole, so lange ich Einfluß haben werde, werde ich
niemals Ungerechtigkeit begehen, denn ich habe sie auch bisher nicht begangen;
wenn sie aber tun, was ich ihnen jetzt wohlwollend geraten, so mögen sie
glauben, daß, wenn sie sich dann auch allen beiden Oppositionen anschließen
würden, ich alles tun werde, was das Wohlwollen einer Regierung für sie
und für die Richtung tun kann, daß die Sachsen in Siebenbürgen mit den
Ungarn zusammen eine Phalanx bilden sollen.
19. Januar. (Kärnten: slowenische Grundbücher-
eintragungen.) Landtag: nimmt auch mit den Stimmen der
slowenischen Abgeordneten folgenden Antrag des Abg. Luggin gegen
den Erlaß des Justizministers Prazak an:
1) Die vom Justizministerium getroffene Verfügung, daß Erledigungen
von Grundbuchseingaben, welche in slowenischer Sprache verfaßt sind, nicht
nur in eben dieser Sprache auszufertigen, sondern auch in derselben in das
Grundbuch einzutragen seien, entspricht weder den Bedürfnissen noch den
Interessen der Bevölkerung, ist geeignet, die Rechtssicherheit zu gefährden,
den Wert und Nutzen des öffentlichen Buches zu beeinträchtigen und den
Realkredit zu schädigen. 2) Der Landtag legt deshalb gegen die Aufrecht-
haltung und Durchführung dieser das Wohl des Landes nachteilig berührenden
Anordnungen Verwahrung ein und weist den Landesausschuß an, diesen Be-
schluß zur Kenntnis des Gesamt-Ministeriums zu bringen und zu begehren,
daß die Zurücknahme des erwähnten Justizministerial-Erlasses veranlaßt werde.
In der Begründung sagt Abg. Luggin: Er zweifle, daß aus Kärnten
dem Minister Beschwerden über die deutsche Grundbuchführung zugekommen
seien, „denn hierzulande sind auch die Slowenen damit einverstanden, daß