Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

Frankreich. (Februar 23. u. 2. Hälfte.) 321 
91 Regimenter zu 5 Schwadronen und einer Depotschwadron für die Spahis. 
Artillerie: 16 Bataillone Festungs-Artillerie, 19 Regimenter Divisions= und 
19 Regimenter Korps-Artillerie. Genie: 4 Regimenter zu 5 Bataillonen 
mit je 4 Kompanien. Ein Eisenbahn-Regiment zu 3 Bataillonen mit je 4 
Kompagnien. Ein Bataillon afrikanischer Sappeurs ohne bestimmte Kom- 
panienzahl. 
23. Februar. (Kammer.) Zur Beratung kommt der ge- 
heime Fonds des Ministeriums des Innern. Die Regierung, die 
in früheren Jahren immer 2 Millionen Geheimgelder hatte, ver- 
langt diesmal nur 1.600,000 Frcs. Der Minister des Innern, 
Sarrien, und der Ministerpräsident Tirard stellen zu dieser Budget- 
post die Vertrauensfrage. 
Der Berichterstatter der Budget-Kommission, Pichon, erklärt, die 
Bewilligung geheimer Fonds sei unverträglich mit einer demokratischen Re- 
gierung, er bedauere, daß das Kabinet die Vertrauensfrage stelle, die Budget- 
Kommission könne aber ihre innerste Ueberzeugung nicht zum Opfer bringen. 
Tirard betont die Notwendigkeit der geheimen Fonds und konstatiert, daß 
es Vorsichtsmaßnahmen gebe, die getroffen werden müßten, namentlich zu 
Spionagezwecken, ein Mittel der nationalen Verteidigung, worauf man nicht 
verzichten dürfe. Die Kammer nimmt darauf den Artikel 17 des Budgets 
mit 248 gegen 220 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 28 Stimmen 
für die Regierung, an. 
2. Hälfte Februar. (Prozeß Wilson und Genossen.) 
Am 16. Februar beginnt vor dem Pariser Zuchtpolizeigericht der 
Prozeß gegen die des Ordensschachers angeklagten Wilson und Ge- 
nossen. (Vgl. Gesch.-Kal. 1887 X. XI.) Derselbe dauert zwei Wochen 
und endigt am 1. März mit der Verurteilung Wilsons zu 2 Jahren 
Gefängnis, 3000 Francs Strafe und Verlust der bürgerlichen und 
politischen Rechte während weiterer fünf Jahre; Ribaudeaus zu acht, 
Dubreuils zu vier und Heberts zu einem Monat Gefängnis. Frau 
Ratazzi wird freigesprochen. 
In dem Erkenntnis heißt es, daß Ribaudeau, Hebert und Dubreuil 
nur Agenten Wilsons waren. Die Manöver, mittelst deren der Zeuge 
Crespin zu einer Geldleistung veranlaßt wurde, seien betrügerisch und straf- 
bar nach Artikel 405 des Code bonel. Wilson habe Crespin nicht Schritte 
zur Erlangung des Ordens, sondern den Orden selbst bestimmt versprochen, 
ein Versprechen, das er zu geben nicht das Recht hatte. Das VBerhalten 
Wilsons aber sei im Hinblicke auf sein großes Vermögen und seine Familien- 
verbindungen nicht zu entschuldigen. Er habe nicht bloß die persönliche 
Ehre und Würde, sondern vermöge seiner Stellung in der Nähe des Staats- 
oberhauptes das öffentliche Gewissen und die öffentliche Moral verletzt, ja 
bald hätte er die nationale Ehre kompromittiert. Darum können wesentlich 
mildernde Umstände für ihn nicht angenommen werden. Wilson habe seit 
drei Jahren sich in Gemeinschaft mit Dubreuil, Ribaudeau und Hebert des 
Betruges schuldig gemacht, 1) indem er durch Versprechungen zu diesem De- 
likt aufgefordert und Weisungen erteilt hat, es auszuführen; 2) indem er 
bewußterweise Beträge verhehlte, die er von befagtem Crespin erhalten hat. 
Europ. Geschichtskalender. Bd. XXIX. 21
	        
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