Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

390 Hulserien. (Januar 12.—März 13.) 
wir von hiesigen und Griechenland befindlichen Montenegrinern für Sache 
werben können. Können leicht kurzer Zeit 1000 1500 zusammenbringen 
alles machen. Hiesige Gesandtschaft müßte vertraut verständigt werden gleich- 
zeitig beobachten, keine Hindernisse Weg legen. Alles kann leicht ohne Kom- 
promitation vollzogen. Bulgaren können allein nichts machen; ohne aus- 
wärtigen Schlag wird nie Ernsthaftes geschehen. Bitte Nabokow der hinreist 
über Gegenstand sprechen machen was möglich ist.“ 
12. Januar. (Neujahrsrede Prinz Ferdinands.) Prinz 
Ferdinand hält am Neujahrstage beim Empfang des Offizierkorps 
eine Rede, in der er sagt: 
Die bulgarische Regierung könne sich zu den erreichten Resultaten be- 
glückwünschen; die nationale Existenz habe ihre definitive Stellung wieder- 
gefunden, die Bevölkerung ihre gewohnte Beschäftigung wieder ausgenommen 
im Vertrauen auf das Kabinet und dessen festen Patriotismus. Die Armee 
fühle sich stark, um allen Eventualitäten der Zukunft zu begegnen. Er, der 
Prinz, sei mit seinem Denken und Fühlen Bulgare geworden, und so hätte 
das Land mit Gottes Hilfe ein neues, schönes Blatt seiner Geschichte hinzu- 
gefügt. Auf die Glückwünsche der Armee antwortete der Prinz, gebunden 
hurch einen heiligen Eid, werde er seine Sache niemals von derjenigen Bul- 
gariens trennen. Mit einer Armee, wie die bulgarische sei, könne man alles 
wagen; die glorreiche Vergangenheit sei eine Garantie für künftige Erfolge. 
Wenn er im laufenden Jahre gezwungen sein sollte, das Schwert zu ziehen, 
so würde die bulgarische Armee unter Führung ihres Fürsten der Welt 
zeigen, daß die Bulgaren zu sterben wissen für die Ehre ihrer Fahne und 
für die Verteidigung des Vaterlandes. 
4. März. (Notifikation der Illegalität des Prinzen 
von Koburg.) Der üürkische Ministerrat nimmt den russischen 
Antrag betreffend die Notifikation der Illegalität des Prinzen von 
Koburg an und beschließt, daß die Notifikation an die bulgarische 
Regierung gerichtet werden solle. Der Sultan sanktioniert diesen 
Beschluß. Die Pforte sendet infolge dessen auf telegraphischem Wege 
dem Minister-Präsidenten Stambuloff die Notifikation. Dieselbe hat 
folgenden Wortlaut: 
„Bei der Ankunft des Prinzen Ferdinand in Bulgarien habe ich am 
22. August 1887 Sr. Hoheit (Altesse) erklärt, daß seine Anwesenheit im 
Fürstentum dem Berliner Vertrage zuwiderlief und folglich ungesetzlich war, 
da seine Wahl durch die bulgarische Volksvertretung die Zustimmung der 
Signatarmächte nicht erhalten hatte, und diese Wahl von der Hohen Pforte 
nicht genehmigt worden war. Ich erkläre heute der bulgarischen Regierung, 
daß in den Augen der Kaiserlichen Regierung die Lage noch immer dieselbe 
ist; das heißt: daß die Anwesenheit des Prinzen Ferdinand an der Spitze 
der Regierung des Fürstentums ungesetzlich ist und dem Berliner Vertrage 
zuwiderläuft.“ 
13. März. (Popow.) Infolge Unterschleifes von Geldern 
im ersten Regimente läßt der Kriegsminister den ehemaligen Kom- 
mandanten des ersten Regiments und jetzigen Kommandanten der 
ersten Brigade und Platzkommandanten von Sofia, Major Popow, 
verhaften.
	        
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