Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 6.—8.) 53
Das Herrenhaus stimmt dem Antrage ohne Debatte am
21. März zu.
6. März. (Krankheit des Kronprinzen.) Der „Reichs–
anzeiger“ veröffentlicht nachstehende Mitteilung der den Kronprinzen
behandelnden Ärzte:
San Remo, 6. März, 11 Uhr vormittags.
Gegenüber den in der Presse verbreiteten Gerüchten von Meinungs-
verschiedenheiten unter den behandelnden Ärzten Sr. Kaiserlichen und König-
lichen Hoheit des Kronprinzen des deutschen Reiches und von Preußen er-
klären die Unterzeichneten, daß hinsichtlich der Natur und Beurteilung der
Krankheit eine solche unter ihnen nicht besteht. Ebensowenig ist von ihnen
die Nähe einer gefährlichen Wendung des Leidens behauptet worden. Die
einheitliche, verantwortliche Leitung der Behandlung befindet sich wie vor
der Operation in den Händen des mitunterzeichneten Sir Morell Mackenzie.
An die Zeitungen des In= und Auslandes richten die Ärzte noch einmal
im Interesse des Hohen Kranken und der Völker, die ihn hochachten, lieben
und verehren, die Bitte, sich jeder Diskussion über die Krankheit Höchstdes-
selben oder über die bei der Behandlung angewandten Methoden und In-
strumente zu enthalten. Die örtlichen Störungen im und am Kehlkopfe Sr.
Kaiserlichen Hoheit haben sich wesentlich nicht verändert, die Wunde ist ge-
heilt, die Kanülen liegen gut, die Lungen sind gesund, Husten und Aus-
wurf wurden geringer. Der Kräftezustand ist ein befriedigender, der Appetit
im Zunehmen begriffen, Verdauungsstörungen sind nicht vorhanden, ebenso-
wenig Schmerzen beim Schlucken oder Kopfweh. Der Schlaf hält ununter-
brochen Stunden lang an. Da die Mission des Geheimen Rats von Berg-
mann beendet ist, wird er demnächst abreisen.
Mackenzie. Schrader. Krause. Hovell. von Bergmann. Bramann.
7. März. Reichstag genehmigt debattelos den Gesetzentwurf
betr. die Ausführung der am 9. Sept. 1886 zu Bern geschlossenen
Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes
zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (vgl.
Gesch.-Kal. 1886 Schweiz IX. 6 u. 1887 dtsch. Rch. V. 23).
7. März. Reichstag: genehmigt in 3. Lesung das Gesetz
über den Ausschluß der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhand-
lungen gegen die Stimmen des Zentrums, der Deutschfreisinnigen,
Sozialdemokraten und Polen ohne erhebliche Änderungen.
Das Gesetz bezweckt eine Ausdehnung der Ausschließung der Öffent-
lichkeit bei Hoch= und Landesverrats= und bei Prozessen wegen auf Umsturz
der bestehenden Verhältnisse gerichteten Bestrebungen.
Der Reichstag genehmigt hierauf weiter die Gesetzesanträge
der Abg. Hitze und Lieber (Z.) auf strengere Durchführung der
Sonntagsruhe und Munckel-Rinteln betr. die Entschädigung
für unschuldig erlittene Strafen in 3. Lesung.
8. März. Reichstag: genehmigt den internationalen
Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels auf