Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

Das  deutsche  Reich  uud  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  26.)  137

her  nie  gekanntem  Maße  erhöhte  und  eben  dabei  ist,  die  Ausnahme-Gesetzgebung
  zu  verewigen  und  neue  gewaltige  Mehrausgaben  für  Rüstungszwecke
zu  bewilligen,  das  Heft  in  der  Hand  zu  behalten,  die  Rückwärtsrevidierung
unserer  Gesetzgebung  ginge  ohne  Unterbrechung  weiter,  die  Lasten  würden  bis
ins  schier  Unerträgliche  gesteigert.  Diesen,  speziell  die  Arbeiterklasse  aufs
Schwerste  benachteiligenden  Bestrebungen  entgegenzuwirken,  ist  eine  starke
sozialdemokratische  Vertretung  im  Reichstag  das  geeignetste  Mittel.  Eine
solche  wird  auch  die  Regierungen  und  die  herrschenden  Klassen  drängen,  im
Sinne  der  Beschlüsse  des  internationalen  Arbeiterkongresses  zu  Paris  für  die
Schaffung  einer  wirksamen  internationalen  Arbeiterschutz-Gesetzgebung  einzutreten.
  Sie  wird  ferner  den  Kriegsschürereien  und  Nationalitäten-Verhetzungen,
  von  wo  immer  sie  kommen,  entgegentreten,  die  ganz  Europa  in
ein  ungeheures  Waffenlager  verwandelten  und  die  ganze  Kulturwelt  mit
Angst,  Sorge  und  Unruhe  erfüllen.  Diesen  kulturfeindlichen  Bestrebungen
gegenüber  wird  eine  starke  sozialdemokratische  Fraktion  die  Interessengemeinschaft
  der  arbeitenden  Klassen  aller  Völker,  die  in  der  Aufrechterhaltung  des
Friedens  und  der  gemeinsamen  Kulturarbeit  zum  Wohlsein  Aller  bestehen,
auf  das  Energischste  vertreten.  Parteigenossen!  Unser  Interesse  ist  also  auch
das  Euere,  und  so  appellieren  wir  an  Euer  Mit=  und  Solidaritätsgefühl,
das  Ihr  noch  stets  für  die  Zustände  Eures  Heimatlandes  und  für  Euere
hier  kämpsenden  Genossen  bewiesen  habt,  und  fordern  Euch  auf,  uns  in  dem
bevorstehenden  Wahlkampf  nach  Kräften  materiell  zu  unterstützen.  Wie  groß
oder  wie  klein  immer  die  von  Euch  gewährte  Hilfe  sein  mag,  wir  werden
sie  als  ein  Zeichen  Euerer  brüderlichen  Gesinnung  annehmen  und  im  Sinne
unserer  gemeinsamen  Sache  im  Wahlkampf  verwerten.  Jeder  von  uns  ist
bereit,  Sendungen  für  diesen  Zweck  in  Empfang  zu  nehmen.  Es  lebe  unsere
gemeinsame  Sache,  die  Sache  der  Arbeit  und  der  Kultur!
Berlin,  den  23.  Oktober  1889.

26.  Oktober.  (Der  Entwurf  eines  neuen  Sozialistengesetzes)

  hat  folgenden  Wortlaut:

Artikel  I.  Die  Bestimmungen  in  §7   Absatz  6,  §  10  Absatz  2,  §  14
Absatz  2,  §  16  Absatz  2,  §  22,  §  23.  9  24,  §  25  des  Gesetzes  gegen  die
gemeingefährlichen  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878
(Reichs-Ges.-Bl.  S.  351)  treten  außer  Kraft.  Die  Beschränkung  der  Geltungsdauer
  des  vorbezeichneten  Gesetzes  (Gesetz  vom  18.  März  1888,  Reichs-Gesetzblatt
  S.  109)  kommt  in  Wegfall.

Artikel  II.  An  Stelle  der  Bestimmungen  in  §  2  Absatz  1  und  §  11
Abs.  2  des  Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  treten  folgende  Bestimmungen.

§  2  Abs.  1.  Auf  eingetragene  Genossenschaften  findet  im  Falle  des
§  1  Absatz  2  der  §  79  des  Gesetzes  vom  1.  Mai  1889  betreffend  die  Erwerbs=
  und  Wirtschaftsgenossenschaften  (Reichs-Ges.-Bl.  S.  55)  Anwendung.

§  11  Abs.  2.  Bei  periodischen  Druckschriften  kann  auch  das  fernere
Erscheinen  verboten  werden,  sobald  nach  Erlaß  des  Verbots  einer  einzelnen
Nummer  das  Verbot  einer  weiteren  Nummer  erfolgt.

Artikel  III.  An  Stelle  der  Bestimmungen  in  den  §§  26,  27,  28  des
Gesetzes  vom  21.  Oktober  1878  und  im  §  1  des  Gesetzes  vom  31.  Mai  1880
(Reichs-Ges.-Bl.  S.  117)  treten  unter  den  Zifferbezeichnungen  §§  22,  23,  24
folgende  Bestimmungen:

§  22.  Zur  Entscheidung  der  in  den  Fällen  der  §§  8  und  13  erhobenen
  Beschwerde  wird  eine  Kommission  mit  dem  Sitze  in  Berlin  gebildet.
Dieselbe  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  elf  Mitgliedern.  Der  Kaiser
ernennt  den  Vorsitzenden  und  aus  der  Zahl  der  Mitglieder  der  Kommission
dessen  Stellvertreter.  Die  Mitglieder  der  Kommission  werden  von  dem  Bun-