Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 22.) 135
und weil man das im Vaticanum enthaltene Generalepiskopat des Papstes
für staatsgefährlich halte. Die Altkatholiken könne man erst als eine eigene
Religionsgesellschaft anerkennen, wenn sie selbst den Wunsch hiernach äußerten.
Das Plazetum sei unbedingt auf Glaubenssachen anzuwenden; andernfalls
werde er den Eid auf die Verfassung brechen, darin müsse er, der Minister,
„Non possumus“ sagen.
Die Erklärung des Ministers stößt auf den lebhaftesten Unwillen
der klerikalen Partei.
Beim Schlußwort ruft Abgeordneter Daller zornglühend: „Das Zentrum
war es, das 1866 dem bayerischen Königshause die materielle Existenz
gerettet hat!“ (Furchtbarer Lärm. Rufe links: „Was soll das heißen?
Heraus mit der Sprache!")
Nachdem der Lärm sich gelegt, verliest Abg. Daller dann im
Namen der Partei der Rechten eine Erklärung,
daß sie den geleisteten Verfassungseid als in der durch die ministerielle
Interpretation der Verfassungsurkunde versuchten Ausdehnung geschworen
nicht anerkenne und daß sie ferner, gegenüber der in den Erklärungen des
Ministers vom 6. und 8. d. Mts. neuerdings bekundeten Stellungnahme des
Ministers, eine dementsprechende Haltung bei der Beratung des Kultsbudgets
einnehmen werde.
Darauf wird der Zentrumsantrag in betreff des Placetum
regium und der Altkatholiken nach langer Debatte mit 81 gegen
78 Stimmen angenommen.
Zu der Deklaration der bayerischen Klerikalen wird verschiedenen
deutschen Blättern offiziös aus München gemeldet:
Im gestrigen Ministerrate (vom 12. November) wurde beschlossen,
nichts zu erklären und jeden weiteren Schritt bis zur Beratung des Kultusbudgets
zu unterlassen, dessen Verweigerung Repressalien der Regierung nach
sich ziehen würde; die eventuelle Mandatsniederlegung des Zentrums wird
der Regierung Verlegenheit nicht bereiten. Bei der Neuvereidigung von Abgeordneten
wird die Regierung gegen den eventuellen Vorbehalt der Eidesleistung
kein Veto einlegen, nur dürfte keine Vermengung des Vorbehaltes
mit der Eidesformel eintreten. Die Auslegung der Verfassung in ehrlicher
Ueberzeugung könne die Regierung nicht hindern; etwas anderes sei es aber,
ob das Zentrum konstitutionelle Machtmittel besitze, seiner Auffassung, betreffend
den Eidesvorbehalt, Geltung zu verschaffen.
Um die Mitte des Monats vernimmt die Münchener Allgemeine
Zeitung, die bayerische Regierung sei dahin schlüssig geworden, bei der Neuvereidigung
von Abgeordneten gegen einen Vorbehalt vor der Leistung des
Eides kein Veto einzulegen, jedoch keine Vermengung des Vorbehalts mit der
eigentlichen Eidesformel zuzulassen.
Am 13. November kommt der Antrag, betreffend die Zurückberufung
der Redemptoristen zur Diskussion. Abg. v. Soden begründet
denselben. Kultusminister Freiherr von Lutz erklärt, er
stehe dieser Frage wohlwollend gegenüber. Würde es sich um einen
gewünschten Beweis des Wohlwollens gegen Bayern handeln, so
würde der Bundesrat gewiß die Zurückberufung gestatten. Es