Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  22.)  135

und  weil  man  das  im  Vaticanum  enthaltene  Generalepiskopat  des  Papstes
für  staatsgefährlich  halte.  Die  Altkatholiken  könne  man  erst  als  eine  eigene
Religionsgesellschaft  anerkennen,  wenn  sie  selbst  den  Wunsch  hiernach  äußerten.
Das  Plazetum  sei  unbedingt  auf  Glaubenssachen  anzuwenden;  andernfalls
werde  er  den  Eid  auf  die  Verfassung  brechen,  darin  müsse  er,  der  Minister,
„Non  possumus“  sagen.

Die  Erklärung  des  Ministers  stößt  auf  den  lebhaftesten  Unwillen
  der  klerikalen  Partei.

Beim  Schlußwort  ruft  Abgeordneter  Daller  zornglühend:  „Das  Zentrum
  war  es,  das  1866  dem  bayerischen  Königshause  die  materielle  Existenz

gerettet  hat!“  (Furchtbarer  Lärm.  Rufe  links:  „Was  soll  das  heißen?
Heraus  mit  der  Sprache!")

Nachdem  der  Lärm  sich  gelegt,  verliest  Abg.  Daller  dann  im
Namen  der  Partei  der  Rechten  eine  Erklärung,

daß  sie  den  geleisteten  Verfassungseid  als  in  der  durch  die  ministerielle
Interpretation  der  Verfassungsurkunde  versuchten  Ausdehnung  geschworen
nicht  anerkenne  und  daß  sie  ferner,  gegenüber  der  in  den  Erklärungen  des
Ministers  vom  6.  und  8.  d.  Mts.  neuerdings  bekundeten  Stellungnahme  des

Ministers,  eine  dementsprechende  Haltung  bei  der  Beratung  des  Kultsbudgets
einnehmen  werde.

Darauf  wird  der  Zentrumsantrag  in  betreff  des  Placetum
regium  und  der  Altkatholiken  nach  langer  Debatte  mit  81  gegen
78  Stimmen  angenommen.

Zu  der  Deklaration  der  bayerischen  Klerikalen  wird  verschiedenen
  deutschen  Blättern  offiziös  aus  München  gemeldet:

Im  gestrigen  Ministerrate  (vom  12.  November)  wurde  beschlossen,
nichts  zu  erklären  und  jeden  weiteren  Schritt  bis  zur  Beratung  des  Kultusbudgets
  zu  unterlassen,  dessen  Verweigerung  Repressalien  der  Regierung  nach
sich  ziehen  würde;  die  eventuelle  Mandatsniederlegung  des  Zentrums  wird
der  Regierung  Verlegenheit  nicht  bereiten.  Bei  der  Neuvereidigung  von  Abgeordneten
  wird  die  Regierung  gegen  den  eventuellen  Vorbehalt  der  Eidesleistung
  kein  Veto  einlegen,  nur  dürfte  keine  Vermengung  des  Vorbehaltes
mit  der  Eidesformel  eintreten.  Die  Auslegung  der  Verfassung  in  ehrlicher
Ueberzeugung  könne  die  Regierung  nicht  hindern;  etwas  anderes  sei  es  aber,
ob  das  Zentrum  konstitutionelle  Machtmittel  besitze,  seiner  Auffassung,  betreffend
  den  Eidesvorbehalt,  Geltung  zu  verschaffen.

Um  die  Mitte  des  Monats  vernimmt  die  Münchener  Allgemeine
Zeitung,  die  bayerische  Regierung  sei  dahin  schlüssig  geworden,  bei  der  Neuvereidigung
  von  Abgeordneten  gegen  einen  Vorbehalt  vor  der  Leistung  des
Eides  kein  Veto  einzulegen,  jedoch  keine  Vermengung  des  Vorbehalts  mit  der
eigentlichen  Eidesformel  zuzulassen.

Am  13.  November  kommt  der  Antrag,  betreffend  die  Zurückberufung
  der  Redemptoristen  zur  Diskussion.  Abg.  v.  Soden  begründet
  denselben.  Kultusminister  Freiherr  von  Lutz  erklärt,  er
stehe  dieser  Frage  wohlwollend  gegenüber.  Würde  es  sich  um  einen
gewünschten  Beweis  des  Wohlwollens  gegen  Bayern  handeln,  so
würde  der  Bundesrat  gewiß  die  Zurückberufung  gestatten.  Es