Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

Mebersicht  der  politischen  Eutwichelung  des  Jahres  1889.  393

chefs,  die  aus  dem  eingesessenen  Adel  entnommen,  die  Bauern  nach
der  Bäter  Bräuche  regieren.  Im  Speziellen  wird  als  der  Inhalt
des  Gesetzes  folgendes  angegeben:

Jeder  Kreis  wird  in  eine  Anzahl  von  Landbezirken  eingeteilt;
  an  der  Spitze  eines  jeden  der  letzteren  steht  ein  Landbezirkshauptmann.
  Diesen  Posten  können  diejenigen  bekleiden,  welche  entweder
  nicht  weniger  als  drei  Jahre  in  der  Würde  eines  Adelsmarschalls
  fungiert  haben,  oder  diejenigen  erblichen  Edelleute  der
betreffenden  Gegend,  welche  den  Kursus  einer  der  höheren  Lehranstalten
  absolviert  haben  und  unbewegliches  Vermögen  im  Werte
von  nicht  weniger  als  7500  Rubel  besitzen.  Das  Gesetz  gestattet
aber  auch,  daß  Adelige,  welche  nur  den  Kursus  einer  Mittelschule
absolviert  haben,  bei  einem  Immobilienbesitz  von  15000  Rubeln
oder  auch  Adelige,  welche  zwar  eine  höhere  Lehranstalt  absolviert,
aber  über  keinen  Grundbesitz  verfügen,  zu  Landhauptmännern  ernannt
  werden  können.  Diese  Ernennung  erfolgt  durch  den  Minister
des  Innern  aus  der  Zahl  der  Kandidaten,  welche  Adelsmarschall
und  Gouverneur  ihm  vorschlagen.  Nur  im  Falle  mangels  geeigneter
  Kandidaten  steht  dem  Minister  des  Innern  die  Befugnis  zu,
von  sich  aus  nach  Maßgabe  der  für  die  Oualifikation  der  Beamten
bestehenden  Grundsätze  Landbezirks-Hauptleute  zu  ernennen.  Die
Verabschiedung  der  Landbezirkshauptleute  erfolgt  entweder  auf  deren
eigenen  Antrag  oder  auf  Antrag  der  zuständigen  Gouvernementsbehörde
  für  Dorfschaftsangelegenheiten,  in  jedem  Falle  durch  den
Minister  des  Innern.

Der  Landbezirkshauptmann,  der  andere  Staatsämter  mit
Ausnahme  gewisser  lokaler  Ehrenämter  (z.  B.  bei  Lehr=  und  Wohlthätigkeitsanstalten,
  als  Landschaftsdeputierter)  nicht  gleichzeitig  bekleiden
  darf,  hat  als  Abzeichen  seiner  Würde  eine  vergoldete  Amtskette
  zu  tragen  und  ist  zur  Führung  des  kleinen  Reichssiegels  befugt.

Die  Zuständigkeit  des  Landbezirkshauptmanns  umfaßt:  Agrarorganisation
  der  Bauern,  Aufsicht  über  alle  Institutionen  der  bäuerlichen
  Verwaltung,  Revision  derselben,  Kontrolle  über  die  polizeilichen
  Verrichtungen  der  Gemeinde=  und  Dorfältesten,  Entscheidung
über  Klagen  gegen  Personen  der  Dorfverwaltung,  Entfernung  der
Gemeinde=  und  Dorfschreiber  aus  dem  Dienste,  sobald  er  es  für