280 Türkei. (August 22.—September Ende.)
22. August. Das zur russischen Freiwilligenflotte gehörende
Schiff „Kostroma“ wird auf der Rückfahrt nach Rußland einige
Stunden in den Dardanellen festgehalten.
3. September. (Konstantinopel.) Der Großvezier Kia-
mil-Pascha wird seines Amtes enthoben. An seiner Stelle wird
der bisherige Gouverneur von Kreta Djevad-Pascha zum Großvezier
ernannt.
Der Militär-Kommandant des Mildis-Kiosk, Riza-Pascha,
wird zum Kriegsminister ernannt.
Mitte September. Auf der türkischen Insel Sigri bei My-
tilene landen englische Soldaten. Es wird nachher festgestellt, daß
es sich nur um Manöver-Uebungen gehandelt habe.
19. September. Eine türkische Zirkularnote teilt den Groß-
mächten das Abkommen mit Rußland in der Dardanellenfrage
mit. Sie lautet:
„Es ist Ihnen bekannt, daß die Paketboote der Freiwilligen Flotte
einen Dienst zwischen Odessa und den russischen Besitzungen im äußersten
Osten besorgen. Die Schiffe, welche die Handeleflagge tragen, genießen
freie Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen; da sie aber mit-
unter zum Transporte von Soldaten und Sträflingen verwendet wurden,
geschah es, daß sie irrigerweise am Eingange der Dardanellen aufgehalten
wurden. Um der Wiederholung ähnlicher Mißverständnisse vorzubeugen,
mußte die Pforte die Kommandanten des Bosporus und der Dardanellen
mit genauen Instruktionen versehen. Es sind dies die Instruktionen, von
welchen der russischen Botschaft Mitteilung gemacht wurde, und welche
Aeußerungen der ausländischen Presse über eine angebliche Verletzung der
Verträge hervorgerufen haben. Nach dem Wortlaute der erteilten Befehle
werden die Schiffe der Freiwilligen Flotte, welche die Handelsflagge tragen,
in gleicher Weise wie andere Handelsfahrzeuge die Dardanellen frei passieren.
Wenn sie Deportierte oder Soldaten an Bord haben werden, wird ihre
Durchfahrt nach einer von der russischen Botschaft erstatteten Anzeige durch
kaiserliche Irade gestattet werden. Was dagegen die Paketboote betrifft,
die aus dem äußersten Osten mit dienstentlassenen Soldaten kommen, wird
die Behörde der Dardanellen sie passieren lassen und die hohe Pforte davon
in Kenntnis setzen. Sie sehen, daß hier nichts Neues vorliegt, und daß es
das alte System ist, welches man fortfahren wird anzuwenden. Wir haben
nichts anderes gethan, als daß wir dasselbe unsern Behörden förmlicher er-
klärten und dies, ich wiederhole es, zu dem Zwecke, um für die Zukunft
jedes Mißverständnis zu verhindern. Ich habe es für geboten erachtet,
Sie über den wahren Stand der Dinge zu unterrichten, damit Sie in Ihrer
Umgebung keinerlei Zweifel in dieser Hinsicht bestehen lassen. Genehmigen
Sie u. s. w. Said.“
Ende Sept. Ein Irade des Sultans gegen das Räuber-
wesen hat nach einer der „N. Fr. Pr.“ aus Salonichi zugehenden
Mitteilung nachstehenden Wortlaut:
§ 1. Die im Besitze der Privatpersonen befindlichen Militärgewehre
sind mit Beschlag zu belegen. § 2. Zu Polizeiagenten in den Provinzen