138 Nas Veuische Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober Anf.)
Widerstand leisten und die Erfüllung eigener Wünsche gegenüber dem Wahlrecht
auf eine spätere Zeit vertagen, wo die Zusammensetzung des Landtags
bessere Aussichten eröffnet.
An den Wählern ist es jetzt, zu entscheiden, welcher Geist im neuen
Abgeordnetenhause herrschen soll. Es gilt, den überwuchernden Einfluß
extremer Parteirichtungen zu brechen und damit zugleich die unter den bisherigen
Verhältnissen fortwährend drohende Gefahr zu beseitigen, daß unser
Vaterland durch Nachgiebigkeit gegen Ultramontane, Polen und Rückschrittler
aller Art schwer geschädigt werde. Es gilt, die sichern Grundlagen unserer
Wirtschaftsordnung und den durch Verfassung und Recht anerkannten Grundsatz
der Gleichheit der Staatsbürger gegen alle Umsturz= und Rückschrittsversuche
der Sozialdemokraten und Antisemiten zu verteidigen. Nur wenn
eine gemäßigte, allen eigensüchtigen Sonderbestrebungen gegenüber lediglich
das Gesamtwohl verfolgende, die freiheitlichen Einrichtungen des Landes
gegen radikale Ueberstürzung, wie gegen reaktionäre Beschränkung schützende
Mehrheit aus den Wahlen hervorgeht, mag die Erreichung dieser Ziele
verbürgt erscheinen. Wohlan! Siebenundzwanzig Jahre hindurch ist unsere
Partei die erfolgreiche Vertreterin der gemäßigt-liberalen Richtung gewesen.
Die jüngsten Reichstagswahlen haben gezeigt, wie feste und tiefe Wurzeln
der nationale und liberale Gedanke allen Anfeindungen zum Trotz im
deutschen Volke behauptet hat. Getrost gehen wir deshalb den Wahlen
zum Abgeordnetenhause etgegen. Zu ernst ist die Zeit, als daß einer
unserer Gesinnungsgenossen in bequemer Gleichgültigkeit abseits stehen dürfte.
Wer sich seiner Pflicht gegen das Vaterland bewußt ist, der setze alle Kraft
ein, unserer guten Sache zum Siege zu verhelfen!“
Um die freifinnige Volkspartei gegen den Vorwurf zu schützen,
daß sie nur zu negieren wisse, veröffentlicht das Organ Eugen
Richters an leitender Stelle einen Programmentwurf, der im wesentlichen
folgende Forderungen aufstellt:
Beseitigung der „Ungeheuerlichkeiten“ des Dreiklassenwahlsystems,
zum mindesten Einführung des geheimen Wahlverfahrens; Beseitigung des
Herrenhauses, zunächst Neueinteilung der Landtagswahlkreise unter Berücksichtigung
der seit 1858 veränderten Bevölkerungsverhältnisse; geheimes
Wahlrecht auch für die Kommunalwahlen; Abschaffung des Privilegiums
der Hausbesitzer in der Vertretung und Beschränkung des Bestätigungsrechts
der Regierung auf die Bürgermeister; Bildung leistungsfähiger Landgemeinden
aus den vielfach noch vorhandenen Zwerggemeinden; Ausübung
der Ortspolizei durch die Gemeindevorsteher der mittleren und größeren
Landgemeinden; Wahl der Amtsvorsteher durch den Amtsausschuß und des
letzteren durch Gemeindevertretung oder Gemeindeversammlung; Bemessung
der Vertretung des platten Landes auf den Kreistagen zwischen Landgemeinden
einerseits und Gutsbezirken andrerseits nach dem Verhältnis des
Beitrags der Landgemeinden und der Gutsbezirke zu den direkten Staatssteuern;
Bestellung selbständiger Vorsitzender für die Kreistage statt der
Landräte; Zwang zur Einhegung des Hochwilds, Erweiterung der freien
Verfügung der Gemeinden über die Jagdnutzung; Beseitigung der Hindernisse
gegen die Kolonisation auf dem platten Lande, welche in der bestehenden
Kommunal-, Kirchen= und Agrargesetzgebung beruhen; Veräußerung
des Domänenbesitzes des Staates zum Zweck der Kolonisation; Umwandlung
des Fideikommißbesitzes in freies Eigentum und Beschränkung des
Grundbesitzes zur toten Hanae Förderung des Fortbildungs= und Fachschulwesens;
Errichtung von Musterlehrwerkstätten; Beschränkung der industriellen