Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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S.  1.

In  einem  mit  der  Königlich  Preußischen  Staatsregierung  für  sich  und  Namens
der  Herzoglich  Sachsen-Coburg-Gothaischen  Staatsregierung  abgeschlossenen  Bertrage
vom  21.  April  c.  hat  die  Direktion  der  Thüringischen  Eisenbahn-Gesellschaft  unter
Vorbehalt  der  statutenmäßig  erforderlichen  Genehmigungen  sich  verpflichtet,  den
Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Station  Gotha  über  Langensalza  und  Mühlhausen
  nach  Leinefelde  zu  übernehmen.  Im  §.  5  dieses  Vertrags  ist  das  erforderliche
  Anlage-Kapital  nach  den  bisherigen  Ermittelungen  auf  5,161,000  Thaler  angenommen
  worden,  näumlich

auf  3,661,980  Thaler  für  die  Preußische  und
auf  1,499,020  Thaler  für  die  Gothaische  Strecke.

Das  Anlage-Kapital  soll  durch  Ausgabe  von  Stamm--Aktien  Lit.  B  der  Thüringischen
  Eisenbahn-Gesellschaft  beschafft  werden  und  haben  sich  die  Städte  Mühlhausen
  und  Langensalza  verpflichtet,  500,000  Thalev  —  Fünfhundert  Tausend
Thaler  —  zum  Pari-Course  zu  übernehmen,  und  zwar  Mühlhaufen  zu  /8  und  Langensalza
  zu  ⅛.

Die  Herren  Vertreter  der  genannten  beiden  Städte  erkennen  hiermit  ausdrücklich
  an,  daß  hinsichts  der  Höhe  und  des  Zeitpunktes  der  Einzahlungen,  welche  auf
diese  Aktien  von  den  Städten  zu  leisten  sind,  ebenso  bezüglich  der  Folgen  versäumter
Einzahlungen,  sowie  hinsichts  der  Verzinsung  während  der  Bauzeit  gonz  dieselben
Bestimmungen  maßgebend  werden,  welche  für  das  übrige  Aktien-Kapital,  für
welches  die  betheiligten  beiden  Staaten  eine  Zinsen-Garantie  übernommen  haben,  in
dem  zum  Statute  der  Thüringischen  Eisenbahn  erforderlichen  Nachtrage  werden  festgesetzt
  werden.

S.  2.

Mit  Rücksicht  darauf,  daß  im  §.  9  des  mehr  erwähnten  Vertrags  für  die
Theilnahme  dieser  städtischen  Aktien  an  dem  Reinertrage  der  neuen  Bahn  besondere
Bestimmungen  getroffen  sind,  empfiehlt  es  sich,  diese  Aktien  durch  besondere  Merkmale
  sofort  kenntlich  zu  machen.  Es  sollen  deßhalb  diese  Aktien  zum  Unterschiede
von  den  übrigen  in  Stücken  zu  Zwei  Hundert  Thalern  ausgegeben  werden.

.  3.
Im  8.  7  des  qu.  Vertrags  war  ferner  stipulirt:
„Sollte  für  die  Vollendung  des  Neubaues  und  die  Ausrüstung  der  neuen
„Bahn  sowie  für  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Transport-Mittel  ein
„größeres  Kapital  als  5,161,000  Thaler  nöthig  sein,  so  soll  der  Mehrbe-„trag
  in  gleicher  Art  und  unter  gleichen  Bediugungen  durch  weitere  Aus-12“