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c) zur Errichtung eines Frucht- oder Wochenmarktes, ohne Rücksicht auf die Zahl
der einzelnen Märkte, auf jedes Jahr der verwilligten Dauer je 3 bis 5.4
d) zur Errichtung der vorgenannten (a#c) Märkte ohne Zeitgrenze, ohne Abzug
einer früher bezahlten Sportel:: der 20 fache Betrag der Jahressportel;
e) zur bleibenden Verlegung von Märkten irgend welcher Art:
der Betrag der anzusetzenden Errichtungssportel für ein Jahr;
2) bei der Genehmigung des Verkaufs geistiger Getränke auf einem Markte
(Gewerbeordnung §. 67 Abs. 2) s. Wirthschaften;
3)) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs in den Fällen der Ziff. 1
6 2 bis 10.4
Markscheiderprüfung s. Prüfungen. "“
Nr. 52. Minderjährigkeitsdispensation.
1) für die Gewährunng ......... 40bis3200«,-4
3) bei der Abweisung eines Gesuch- ...... ..·10bi54()»4
Zu vergleichen auch Eheschließung.
Mobiliarfeuerversicherung s. Feuerversicherungsverträge.
Mühlenwasserwerke s. Wasserwerke und Anlagen, gewerbliche.
Musikaufführungen s. Schaustellungen.
Nr. 33. Namensänderung:
1) für die Gewährung des Gesuchs, den Familiennamen ändern zu dürfen, 5 bis 50/%
2) für die Gewährung des Gesuchs einer Gemeinde um Aenderung ihres Namens
—
3) bei Abweisung oder Zurückziehung eines solchen Gesuchs (Ziff. 1 und 2)
·« «» , 3 bis 25
Naturalisationsurkunde s. Staatsangehörigkeit. «
Nr. 54. Notare, immatrikulirte:
1) für die Bestellung eines solhen 30 4
2) bei der Abweisung eines hierauf gerichteten Gesuchs bis zur Hälfte dieses Betrags.
Nr. 55. Orden:
1) für die Erlaubniß, einen fremden Orden tragen zu dürfen, 60 bis 120.4
2) für die Einweisung in die Militärverdienstordenspension, von deren Jahresbetrag
25 vom Hundert.