Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 12.) 7
Minderbedarf, darunter 12730374 ℳ infolge Umwandlung der 4% kon-
solidierten Staatsanleihe in eine 3½% . Zur Tilgung sind 4960 026 ℳ
mehr angesetzt, hauptsächlich infolge der Erhöhung der Ersparnisse an
Amortisationsausgaben für Prioritäts-Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen
(1215 220 ℳ) und zur Ergänzung der Tilgungssumme nach Maßgabe des
Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetz-Samml. S. 43), betreffend die Tilgung
von Staatsschulden (3416282 M.). Der Minderbedarf von 1352281 ℳ
bei der allgemeinen Finanzverwaltung rührt in der Hauptsache daher, daß
nach dem Entwurf zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1898
die Ueberweisungen vom Reiche mit einem Mehr von 22594400 ℳ, der
Matrikularbeitrag dagegen nur mit einem Mehr von 21242038 ℳ einzu-
stellen waren. Bei den eigentlichen Staatsverwaltungen ist eine Mehr-
einnahme von insgesamt 7312643 ℳ angesetzt. Darunter sind insbesondere
3435200 ℳ bei der allgemeinen Bauverwaltung, und zwar hauptsächlich
an Beiträgen zur Deckung von Bauleitungskosten, und 1911300 ℳ bei der
Justizverwaltung, hauptsächlich an Kosten und Geldstrafen, enthalten.
Außerdem ist eine Erhöhung der Einnahme sowie der Ausgabe um
1175000 ℳ dadurch eingetreten, daß in den Etat der geistlichen etc. Ver-
waltung eine Anzahl bisher außerhalb desselben verwalteter sogenannter
Staatsnebenfonds eingestellt ist. Unter Mitberücksichtigung dieses Betrags
tritt bei den eigentlichen Staatsverwaltungen im Ordinarium ein Mehr-
bedarf von 9992667 ℳ ein. Den Mehrausgaben von insgesamt 29 563047 ℳ
steht eine Minderausgabe von 12257737 ℳ im Etat des Finanzministeriums
gegenüber, welche im wesentlichen daher rührt, daß, wie oben erwähnt,
diejenigen Beträge, welche von der für das laufende Jahr im Etat des
Finanzministeriums zu Besoldungsverbesserungen ausgesetzten Summe auf
die einzelnen Verwaltungen entfallen, im vorliegenden Staatshaushalts-
Etat auf die Etats derselben übertragen sind. Von den Mehrausgaben im
Etat des Finanzministeriums sind zu erwähnen: 3200000 ℳ und 1200000 ℳ
zur weiteren Verstärkung des Civilbeamten-Pensionsfonds und des Fonds
zu gesetzlichen Witwen- und Waisengeldern, 717500 ℳ für neue Stellen
bei den Regierungen und 400000 ℳ zur Förderung und Befestigung des
Deutschtums in den Provinzen Posen und Westpreußen sowie im Regierungs-
bezirk Oppeln. Bei der allgemeinen Bauverwaltung erhöht sich die dauernde
Ausgabe um 4429977 ℳ, hauptsächlich infolge Einstellung der bisher aus
den betreffenden Baufonds bestrittenen Bauleitungskosten. Bei der Handels-
und Gewerbeverwaltung ist eine dauernde Mehrausgabe von 1209881 ℳ
veranschlagt, darunter für das gewerbliche Unterrichtswesen 868 674 ℳ
welcher eine Mehreinnahme bei den gewerblichen Unterrichtsanstalten von
128972 ℳ gegenübersteht. Von der dauernden Mehrausgabe der Justiz-
verwaltung von insgesamt 5999000 ℳ sind zu erwähnen: 320 400 ℳ Ge-
halt für neue Stellen für 36 Richter, 11 Staatsanwälte etc., 200000 ℳ
für Hilfsarbeiter, 200000 ℳ zu baren Auslagen in Civil- und Straf-
sachen. Bei der Verwaltung des Innern sind an Mehrausgaben u. a.
angesetzt für die Königlichen Polizeiverwaltungen 1080 120 ℳ, darunter
120760 ℳ für die Berliner Kriminalpolizei, 188772 ℳ für Schöneberg
und 314086 ℳ für Kiel und 146700 ℳ zur Erhöhung der Dienstaufwands-
Entschädigung der Landräte. Im ganzen erhöhen sich die dauernden Aus-
gaben der Verwaltung des Innern um 2723929 ℳ Unter den dauernden
Mehrausgaben der landwirtschaftlichen Verwaltung im Gesamtbetrage von
1850 938 ℳ sind enthalten: 50 000 ℳ zu Folgeeinrichtungskosten, 200779 ℳ
zu Landesmeliorationen, einschließlich 100000 ℳ zur Förderung genossen-
schaftlicher und kommunaler Flußregulierungen. Außerdem sind im Extra-
ordinarium des Etats zur Verstärkung verschiedener Dispositionsfonds der