Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

144  Pas  Deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  Ende.)

steuer;  5.  einen  Gesetzentwurf,  die  Steuernachlässe  betreffend.  Wie  die
Rechnungsnachweisungen  entnehmen  lassen,  schließt  das  Jahr  1898  mit
32,290,618  4  und  das  Jahr  1899  mit  22,791,088  M,  sohin  die  ganze
Finanzperiode  mit  55,081,706  „(&  Erübrigungen  ab,  wovon  jedoch  nur
mehr  34,960,864  „/X  zur  Verfügung  stehen,  da  die  Summe  von  20,120,842  -“
auf  Grund  des  Gesetzes  vom  15.  Dezember  1899  über  die  Gewährung
außerordentlicher  Staatsbeihilfen  aus  Anlaß  der  Ueberschwemmungen  im
September  1899,  ferner  des  Gesetzes  vom  1.  Juli  1900  über  die  Vermehrung
  der  Betriebsmittel  der  Zentral-Darlehenskasse  und  des  Finanzgesetzes
  vom  30.  Juni  1900  bereits  zur  Verwendung  gelangten.  Die  Erübrigungen
  der  24.  Finanzperiode  rühren  ebenso  wie  die  der  früheren
Jahre  in  der  Hauptsache  davon  her,  daß  die  Einnahme-Etats  namentlich
infolge  des  außerordentlichen  Aufschwunges  von  Handel  und  Verkehr  während
  der  Jahre  1898  und  1899  bessere  Resultate  lieferten,  als  man  beie
Budgetaufstellung  mit  Sicherheit  annehmen  konnte.  Auch  der  Staatsbedarf
blieb  hinter  den  Voranschlägen  bei  der  Mehrzahl  der  Staatsaufwands-Etats
  zurück;  die  betreffenden  Minderausgaben  beruhen  jedoch  größtenteils
auf  nicht  verwendeten  Krediten,  insbesondere  für  Bauten,  und  können  daher
nicht  als  wirkliche  Ersparungen  betrachtet  werden.  Mehrausgaben  sind
lediglich  bei  dem  Etat  für  Reichszwecke  mit  rund  2,428,000  -X  und  bei
dem  Etat  für  Pensionen  mit  rund  3,154,000  X  zu  verzeichnen.  Die
direkten  Steuern  sind  an  den  Erübrigungen  der  24.  Finanzperiode  mit
2,072,010  ¾  beteiligt;  hievon  entfallen  auf  die  Nie  hanestener  393,000  A,
Arealhaussteuer  3500  MA.,  Gewerbesteuer  725,000  "4,  auf  die  Steuer  vom
Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  54,000  .  Æ,  Kapitalrentensteuer  359,000  .4
und  die  Einkommensteuer  510,000  —,  während  die  Grundsteuer  eine
Mindereinnahme  von  rund  180,000  JX  gegenüber  dem  Budgetvoranschla

ergeben  hat,  was  auch  diesmal  hauptsächlich  darauf  zurückzuführen  ist,  da
bei  der  Einhebung  mit  möglichster  Schonung  zu  Werke  gegangen  wurde
und  infolgedessen  die  Rückstände  und  Nachlässe  den  bei  der  Etatsaufstellung
angenommenen  Betrag  überstiegen  haben.  Der  Prozentsatz  der  uneinbringlichen
  Rückstände  ist  übrigens  auch  bei  der  Grundsteuer  immerhin  noch  ein
äußerst  mäßiger.  Es  ist  dringend  zu  wünschen,  daß  die  verehrten  Herren
die  ihnen  zugehenden  Rechnungsnachweisungen  möglichst  streng  auch  in  der
Richtung  prüfen,  ob  bei  der  Etatsaufstellung,  an  der  Sie  ja  mit  aller
Gründlichkeit  mitgewirkt  haben,  irgendwie  eine  künstliche  Herabsetzung  der
Einnahme-Etats  obgewaltet  oder,  mit  anderen  Worten,  ob  die  Regierung
eine  sogenannte  Ueberschußwirtschaft  getrieben  habe.  Ich  sehe  einer  solchen
Prüfung  mit  großer  Ruhe  entgegen.  Bei  der  Beratung  des  Finanzgesetzentwurfes
  für  die  25.  Finanzperiode  1900/1901  ist  sowohl  im  Finanzausschuß
  wie  auch  in  der  öffentlichen  Sitzung  der  Kammer  der  Abgeordneten
  vom  27.  Juni  1900  der  Wunsch  geäußert  worden,  daß  dem  Landtag
gelegentlich  eine  genauere  Mitteilung  darüber  gemacht  werde,  wie  sich  seit
dem  Anfall  von  Erübrigungen  die  Finanzwirtschaft  im  Königreiche  Bayern
gestalte  und  in  welcher  Weise  insbesondere  die  Verwendung  der  erzielten
Erübrigungen  stattgefunden  habe.  Ich  werde  selbstverständlich  diesem
Wunsche  durch  Uebersendung  entsprechender  Uebersichten  gerecht  zu  werden
suchen;  vielleicht  ist  es  jedoch  von  Interesse,  wenn  ich  heute  schon  einige
größere  Ziffern  aus  diesen  Zusammenstellungen  mitteile,  zumal  die  Aera
der  Erübrigungen  wie  ich  ernstlich  befürchte,  stark  im  Erblassen,  wenn  nicht
gar  im  Erlöschen  begriffen  ist.

Ende  September.  (Baden.)  Für  die  Landtagswahlen  erläßt
  die  Zentrumspartei  einen  Aufruf,  in  dem  es  heißt: