144 Pas Deuische Reich und seine einzelnen Glieder. (Sept. Ende.)
steuer; 5. einen Gesetzentwurf, die Steuernachlässe betreffend. Wie die
Rechnungsnachweisungen entnehmen lassen, schließt das Jahr 1898 mit
32,290,618 4 und das Jahr 1899 mit 22,791,088 M, sohin die ganze
Finanzperiode mit 55,081,706 „(& Erübrigungen ab, wovon jedoch nur
mehr 34,960,864 „/X zur Verfügung stehen, da die Summe von 20,120,842 -“
auf Grund des Gesetzes vom 15. Dezember 1899 über die Gewährung
außerordentlicher Staatsbeihilfen aus Anlaß der Ueberschwemmungen im
September 1899, ferner des Gesetzes vom 1. Juli 1900 über die Vermehrung
der Betriebsmittel der Zentral-Darlehenskasse und des Finanzgesetzes
vom 30. Juni 1900 bereits zur Verwendung gelangten. Die Erübrigungen
der 24. Finanzperiode rühren ebenso wie die der früheren
Jahre in der Hauptsache davon her, daß die Einnahme-Etats namentlich
infolge des außerordentlichen Aufschwunges von Handel und Verkehr während
der Jahre 1898 und 1899 bessere Resultate lieferten, als man beie
Budgetaufstellung mit Sicherheit annehmen konnte. Auch der Staatsbedarf
blieb hinter den Voranschlägen bei der Mehrzahl der Staatsaufwands-Etats
zurück; die betreffenden Minderausgaben beruhen jedoch größtenteils
auf nicht verwendeten Krediten, insbesondere für Bauten, und können daher
nicht als wirkliche Ersparungen betrachtet werden. Mehrausgaben sind
lediglich bei dem Etat für Reichszwecke mit rund 2,428,000 -X und bei
dem Etat für Pensionen mit rund 3,154,000 X zu verzeichnen. Die
direkten Steuern sind an den Erübrigungen der 24. Finanzperiode mit
2,072,010 ¾ beteiligt; hievon entfallen auf die Nie hanestener 393,000 A,
Arealhaussteuer 3500 MA., Gewerbesteuer 725,000 "4, auf die Steuer vom
Gewerbebetrieb im Umherziehen 54,000 . Æ, Kapitalrentensteuer 359,000 .4
und die Einkommensteuer 510,000 —, während die Grundsteuer eine
Mindereinnahme von rund 180,000 JX gegenüber dem Budgetvoranschla
ergeben hat, was auch diesmal hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, da
bei der Einhebung mit möglichster Schonung zu Werke gegangen wurde
und infolgedessen die Rückstände und Nachlässe den bei der Etatsaufstellung
angenommenen Betrag überstiegen haben. Der Prozentsatz der uneinbringlichen
Rückstände ist übrigens auch bei der Grundsteuer immerhin noch ein
äußerst mäßiger. Es ist dringend zu wünschen, daß die verehrten Herren
die ihnen zugehenden Rechnungsnachweisungen möglichst streng auch in der
Richtung prüfen, ob bei der Etatsaufstellung, an der Sie ja mit aller
Gründlichkeit mitgewirkt haben, irgendwie eine künstliche Herabsetzung der
Einnahme-Etats obgewaltet oder, mit anderen Worten, ob die Regierung
eine sogenannte Ueberschußwirtschaft getrieben habe. Ich sehe einer solchen
Prüfung mit großer Ruhe entgegen. Bei der Beratung des Finanzgesetzentwurfes
für die 25. Finanzperiode 1900/1901 ist sowohl im Finanzausschuß
wie auch in der öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten
vom 27. Juni 1900 der Wunsch geäußert worden, daß dem Landtag
gelegentlich eine genauere Mitteilung darüber gemacht werde, wie sich seit
dem Anfall von Erübrigungen die Finanzwirtschaft im Königreiche Bayern
gestalte und in welcher Weise insbesondere die Verwendung der erzielten
Erübrigungen stattgefunden habe. Ich werde selbstverständlich diesem
Wunsche durch Uebersendung entsprechender Uebersichten gerecht zu werden
suchen; vielleicht ist es jedoch von Interesse, wenn ich heute schon einige
größere Ziffern aus diesen Zusammenstellungen mitteile, zumal die Aera
der Erübrigungen wie ich ernstlich befürchte, stark im Erblassen, wenn nicht
gar im Erlöschen begriffen ist.
Ende September. (Baden.) Für die Landtagswahlen erläßt
die Zentrumspartei einen Aufruf, in dem es heißt: