150 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (August 1.)
Verdacht der Bestechung verhaftet und in Anklagezustand versetzt. Er hatte
alle Lieferungsverträge für die südwestafrikanische Schutztruppe vorzubereiten;
es wird ihm vorgeworfen, von der Firma Tippelskirch, der Hauptlieferantin
für die Schutztruppe, Darlehen angenommen zu haben. Im Anschluß an
diese Angelegenheit, die in der Presse lebhaft besprochen wird, wird von
Blättern der Linken der Rücktritt des Landwirtschaftsministers v. Podbielski
gefordert, weil er mit der Firma Tippelskirch in enger geschäftlicher
Verbindung stehe und durch die Bestechung Fischers mitkompromittiert
sei, wenn er auch nicht darum gewußt habe. Ueberdies sei es nicht passend,
daß ein Minister Teilhaber einer Firma sei, die so kolossale und gewinnreiche
Lieferungen für den Staat ausführe. Am 18. August schreibt die
„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“: „Der Reichskanzler hatte bereits von
Norderney aus den Landwirtschaftsminister v. Podbielski zu einer Aeußerung
über die in letzter Zeit vielfach erörterte Beteiligung des Ministers
an den Geschäften der Firma Tippelskirch aufgefordert. Hierauf ist von
dem Minister v. Podbielski eine eingehende Antwort erfolgt, in der der
Minister am Schlusse bat, seinen Wunsch nach Entlassung aus dem Staatsdienste
an allerhöchster Stelle zu unterbreiten.“ Am 20. August schreibt
die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“: „Wie wir hören, hat der Reichskanzler
und Ministerpräsident das von uns bereits erwähnte Schreiben
des Landwirtschaftsministers vom 13. August zum Gegenstand eines eingehenden
Vortrages beim Kaiser und Könige gemacht. Se. Majestät hat
darauf in Uebereinstimmung mit dem Antrage des Fürsten Bülow erklärt,
daß er auf Grund der Ausführungen des Ministers vom 13. August zurzeit
nicht in der Lage sei, über die Frage der Entlassung von Exzellenz
Podbielski aus dem Staatsdienst eine definitive Entschließung zu fassen."
In der Presse wird die Kolonialverwaltung scharf angegriffen, daß
sie der Firma Tippelskirch ein Monopol für die Lieferungen übertragen
habe. Diese habe z. B. Sättel von anderen Firmen für 50 Mark angekauft
und der Kolonialverwaltung für 90 Mark pro Stück weiterverkauft.
Aehnlich stehe es mit dem Transportmonopol der Firma Woermann.
1. August. Die Fahrkartensteuer tritt in Kraft.
1. August. (B a d e n.) Die Erste Kammer genehmigt das
von der Zweiten Kammer am 30. Juli beschlossene Vermögenssteuergesetz.
Damit ist die Steuerreform abgeschlossen.
1. August. (B a y e r i s c h e r L a n d t a g.) Abgeordnetenkammer.
Interpellation über Malz= und Futtergerste.
Abg. L a n g (Z.) bringt eine Interpellation ein, ob die jetzigen
Maßnahmen genügen, um zu verhindern, daß Futtergerste durch nachträgliche
Reinigung als Malzgerste wiederum Verwendung finden kann, zweitens,
welche Schritte die Regierung angesichts der beunruhigenden Nachrichten
über die Gewährung von Ausfuhrprämien seitens Oesterreichs zu
tun gedenke. Der Redner verlangt bei der Begründung im Interesse des
bayerischen Gerstenbaues ausreichende Maßnahmen gegen die Gewährung
von Ausfuhrprämien in Oesterreich. Finanzminister v. P f a f f erläutert
zunächst die Grundsätze für die Unterscheidung von Malzgerste und anderer
Gerste und betont, daß nach den bisherigen Erfahrungen kein Grund zu
der Annahme bestehe, daß die Bestimmungen der Gerstenzollverordnung
nicht genügen sollten, um die Verwendung von Futtergerste als Malzgerste
zu verhindern. Sollten die bayerischen Zollbehörden Mängel in den bestehenden
Vorschriften wahrnehmen, so werde die bayerische Regierung eine