Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

150            Das   Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  1.)   

Verdacht  der  Bestechung  verhaftet  und  in  Anklagezustand  versetzt.  Er  hatte
alle  Lieferungsverträge  für  die  südwestafrikanische  Schutztruppe  vorzubereiten;
es  wird  ihm  vorgeworfen,  von  der  Firma  Tippelskirch,  der  Hauptlieferantin
für  die  Schutztruppe,  Darlehen  angenommen  zu  haben.  Im  Anschluß  an
diese  Angelegenheit,  die  in  der  Presse  lebhaft  besprochen  wird,  wird  von
Blättern  der  Linken  der  Rücktritt  des  Landwirtschaftsministers  v.  Podbielski
  gefordert,  weil  er  mit  der  Firma  Tippelskirch  in  enger  geschäftlicher
  Verbindung  stehe  und  durch  die  Bestechung  Fischers  mitkompromittiert
sei,  wenn  er  auch  nicht  darum  gewußt  habe.  Ueberdies  sei  es  nicht  passend,
daß  ein  Minister  Teilhaber  einer  Firma  sei,  die  so  kolossale  und  gewinnreiche
  Lieferungen  für  den  Staat  ausführe.  Am  18.  August  schreibt  die
„Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“:  „Der  Reichskanzler  hatte  bereits  von
Norderney  aus  den  Landwirtschaftsminister  v.  Podbielski  zu  einer  Aeußerung
  über  die  in  letzter  Zeit  vielfach  erörterte  Beteiligung  des  Ministers
an  den  Geschäften  der  Firma  Tippelskirch  aufgefordert.  Hierauf  ist  von
dem  Minister  v.  Podbielski  eine  eingehende  Antwort  erfolgt,  in  der  der
Minister  am  Schlusse  bat,  seinen  Wunsch  nach  Entlassung  aus  dem  Staatsdienste
  an  allerhöchster  Stelle  zu  unterbreiten.“  Am  20.  August  schreibt
die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“:  „Wie  wir  hören,  hat  der  Reichskanzler
  und  Ministerpräsident  das  von  uns  bereits  erwähnte  Schreiben
des  Landwirtschaftsministers  vom  13.  August  zum  Gegenstand  eines  eingehenden
  Vortrages  beim  Kaiser  und  Könige  gemacht.  Se.  Majestät  hat
darauf  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Antrage  des  Fürsten  Bülow  erklärt,
daß  er  auf  Grund  der  Ausführungen  des  Ministers  vom  13.  August  zurzeit
  nicht  in  der  Lage  sei,  über  die  Frage  der  Entlassung  von  Exzellenz
Podbielski  aus  dem  Staatsdienst  eine  definitive  Entschließung  zu  fassen."
         In  der  Presse  wird  die  Kolonialverwaltung  scharf  angegriffen,  daß
sie  der  Firma  Tippelskirch  ein  Monopol  für  die  Lieferungen  übertragen
habe.  Diese  habe  z.  B.  Sättel  von  anderen  Firmen  für  50  Mark  angekauft
  und  der  Kolonialverwaltung  für  90  Mark  pro  Stück  weiterverkauft.
Aehnlich  stehe  es  mit  dem  Transportmonopol  der  Firma  Woermann.

         1.  August.  Die  Fahrkartensteuer  tritt  in  Kraft.

         1.  August.  (B a d e n.)  Die  Erste  Kammer  genehmigt  das
von  der  Zweiten  Kammer  am  30.  Juli  beschlossene  Vermögenssteuergesetz.
  Damit  ist  die  Steuerreform  abgeschlossen.

         1.  August.  (B a y e r i s c h e r  L a n d t a g.)  Abgeordnetenkammer.
Interpellation  über  Malz=  und  Futtergerste.

         Abg.  L a n g   (Z.)  bringt  eine  Interpellation  ein,  ob  die  jetzigen
Maßnahmen  genügen,  um  zu  verhindern,  daß  Futtergerste  durch  nachträgliche
  Reinigung  als  Malzgerste  wiederum  Verwendung  finden  kann,  zweitens,
  welche  Schritte  die  Regierung  angesichts  der  beunruhigenden  Nachrichten
  über  die  Gewährung  von  Ausfuhrprämien  seitens  Oesterreichs  zu
tun  gedenke.  Der  Redner  verlangt  bei  der  Begründung  im  Interesse  des
bayerischen  Gerstenbaues  ausreichende  Maßnahmen  gegen  die  Gewährung
von  Ausfuhrprämien  in  Oesterreich.  Finanzminister  v.  P f a f f   erläutert
zunächst  die  Grundsätze  für  die  Unterscheidung  von  Malzgerste  und  anderer
Gerste  und  betont,  daß  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  kein  Grund  zu
der  Annahme  bestehe,  daß  die  Bestimmungen  der  Gerstenzollverordnung
nicht  genügen  sollten,  um  die  Verwendung  von  Futtergerste  als  Malzgerste

zu  verhindern.  Sollten  die  bayerischen  Zollbehörden  Mängel  in  den  bestehenden
  Vorschriften  wahrnehmen,  so  werde  die  bayerische  Regierung  eine