Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (August 5.—13.) 151
entsprechende Ergänzung der Gerstenzollverordnung anregen. Was die Befürchtung
anlange, Oesterreich könnte Ausfuhrprämien auf Gerste gewähren
oder zu dem System der Einfuhrscheine übergehen, so habe die bayerische
Regierung ihr Augenmerk auf diese Angelegenheit gerichtet. Auch die
Reichsregierung habe die Angelegenheit verfolgt und sei mit der österreichisch-ungarischen
Regierung ins Benehmen getreten; der Ausgang des
zwischen der Reichsregierung und der österreichisch-ungarischen Regierung
eingeleiteten Benehmens sei abzuwarten. Die bayerische Regierung werde
alles tun, was zur Abwendung der befürchteten Schädigung der einheimischen
Landwirtschaft geschehen könne.
5. August. (E i s e n a c h.) Tagung der Haus= und Grundbesitzervereine.
August. (P o s e n .) In vielen Volksschulen verweigern die
polnischen Kinder im Religionsunterricht die deutsche Antwort.
9. August. Die B a y e r i s c h e A b g e o r d n e t e n k a m m e r genehmigt
einen Antrag Frank, daß dem Staate bei Privatmutungen
auf Eisenmangan, Schwefel, Alaun, Vitriolerze und Kohlen das
Recht der Anschlußmutung eingeräumt wird.
August. (P r e u ß e n.) Der Vorstand des preußischen Lehrervereins
fordert in einer Petition an den Kultusminister Neuordnung
der Schulaufsicht:
E s ist ein alter Wunsch der Lehrerschaft, daß alle Schulaufsicht
ausgeübt werde von Fachleuten, also von Männern, welche die Pädagogik
in allen ihren Verzweigungen eingehend studiert und sich in langjähriger
praktischer Volksschularbeit als tüchtige Schulmänner bewährt haben. Ohne
den Geistlichen, die gegenwärtig fast ausschließlich die Schulaufsicht nebenamtlich
ausführen, zu nahe zu treten, kann man es doch aussprechen, daß
sie nicht Schulmänner in dem Sinne sind, wie es Schulaussichtsbeamte sein
müssen. Hieraus aber ergeben sich Folgen, die im Interesse der Schule
nicht zu wünschen sind. »
10. August. (B a y e r i s c h e A b g e o r d n e t e n k a m m e r.) Ubergangsabgabe
für Bier aus Bayern nach Norddeutschland.
Der Bundesrat setzt die Abgabe auf 2,75 Mark fest. Der bayerische
Brauerbund verlangt in einer Petition Herabsetzung auf 2,25 Mark. Die
Abgeordnetenkammer verweist einstimmig die Petition der Regierung zur
Berücksichtigung. Finanzminister v. Pfaff: Die bayerische Regierung werde
für die Ermäßigung energisch eintreten. Der Satz von 2,75 entspreche
weder den tatsächlichen Verhältnissen noch sei er in Einklang zu bringen
mit den Bestimmungen der Reichsverfassung und des Zollvereinsvertrages
von 1867. Daß freilich der Satz gleich auf 2,25 gemindert werde, dafür
könne die bayerische Staatsregierung nicht garantieren. Er hoffe, daß bei
den ausgezeichneten Beziehungen zwischen Bayern und dem Reich den berechtigten
Wünschen Bayerns Rechnung getragen werde.
13. August. (B a y e r n.) Finanzminister a. D. Freiherr
v. Riedel verst. — Geboren 1832 als Sohn eines protestantischen
Pfarrers in Kriegenaltheim bei Ansbach, 1859 Assessor im Finanzministerium,
1877—1904 Finanzminister.