Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1908. (49)

80  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  26.)

ist  es  merkwürdig,  daß  in  den  Reden  für  die  Einführung  des  Reichstagswahlrechts
  in  Preußen  meist  das  eine  übersehen  wird:  jede  radikale  Aenderung
  des  preußischen  Wahlrechts  führt  mit  zwingender  Notwendigkeit  zu
der  Frage,  ob  dann  noch  das  Dreiklassenwahlrecht  in  den  Kommunen  aufrecht
  erhalten  bleiben  kann.  (Lebhafte  Zustimmung  rechts.)  Diese  Perspektive,
  meine  Herren,  vor  der  eine  gewissenhafte  Regierung  die  Augen
nicht  verschließen  kann,  gestaltet  die  Reform  des  preußischen  Wahlrechts
besonders  schwierig.  Gerade  im  Hinblick  auf  sie  müssen  alle  Vorschläge
sorgsam  geprüft  werden.  Die  preußische  Städteordnung  begeht  in  diesem
Jahre  ihre  Zentenarfeier.  Sie  hat  sich  —  das  müssen  wir  alle  anerkennen  —
glänzend  bewährt.  Ich  bin  viel  herumgekommen.  Ich  kenne  kein  Land,
das  eine  so  integre,  tüchtige,  leistungsfähige  städtische  Verwaltung  hat  als
dieses  Land.  Voll  bewährt  hat  sich  unsere  Kommunalverfassung  unter
einem  überwiegend  liberalen  Regiment,  das  fast  in  allen  großen  Kommunen
  zur  Herrschaft  gelangt  ist.  Schon  darum  kann  sich  die  preußische
Regierung  nicht  leichten  Herzens  zu  einer  radikalen  Reform  des  preußischen
Landtagswahlrechts  entschließen,  die  eine  vollständige  Umwälzung  auf  kommunalpolitischem
  Gebiete  nach  sich  ziehen  würde.  Stellen  Sie  sich  doch  nur
eine  Berliner  Stadtverordnetenversammlung  vor,  die  aus  dem  gleichen
allgemeinen  Wahlrecht  hervorgegangen  wäre,  und  dann  wünschen  Sie  noch,
daß  das  gewiß  mangelhafte  Dreiklassenwahlrecht  ersetzt  werden  soll  durch
ein  System,  das  in  mehr  als  einer  Kommune  die  Herrschaft  nur  einer
Partei  bedeuten  könnte,  die  die  unduldsamste  von  allen  Parteien  ist  und
gleichzeitig  die  Todfeindin  der  bürgerlichen  Gesellschaft  und  des  nationalen.
Staates!  Und  nun,  meine  Herren,  das  geheime  Wahlrecht!  Weil  ich  das
nicht  in  Aussicht  stellen  konnte,  hat  sich  ein  wahrer  Sturm  erhoben.  In
Reden  und  Resolutionen  bin  ich  der  Wendung  begegnet:  Bülow  hat  dem
Liberalismus  ins  Gesicht  geschlagen!  Derselbe  Bülow,  der  in  einem  überwiegend
  konservativen  preußischen  Abgeordnetenhause  eine  gründliche
Reform  des  preußischen  Wahlrechts  in  Aussicht  gestellt  hat,  was  vor
wenigen  Jahren  manche  seiner  Tadler  gar  nicht  für  möglich  gehalten
haben!  Ich  habe  im  Reiche  das  geheime  Wahlrecht  mit  neuen  und  stärkeren
  Kautelen  umgeben.  Ich  bin  also  gewiß  kein  grundsätzlicher  Gegner
des  geheimen  Wahlrechts.  Aber  gerade  deshalb  kann  ich  es  sagen:  es  hat
immer  Politiker  gegeben,  die  zwar  Anhänger  des  allgemeinen  Wahlrechts
waren,  aber  gegen  die  geheime  Abstimmung  Bedenken  hatten.  Ich  nenne
außer  dem  Fürsten  Bismarck  nur  Dahlmann,  Gneist,  Beseler,  Waitz,  Pfizer,
Mohl,  Schäffle,  Windthorst  und  viele  andere.  Haben  alle  diese  Männer
dem  Liberalismus  ins  Gesicht  geschlagen?  Hier  macht  die  Partei  keinen
Unterschied.  Auch  streng  liberale  Politiker  haben  die  geheime  Abstimmung
nicht  als  ein  Ideal  betrachtet.  Wenn  also  die  preußische  Regierung  die
geheime  Abstimmung  nicht  in  Aussicht  gestellt  hat,  so  befindet  sie  sich  jedenfalls
  in  sehr  anständiger  Gesellschaft.  Dabei  will  ich  nicht  verkennen,  daß
die  moderne  wirtschaftliche  Entwicklung  neue  Abhängigkeitsverhältnisse  geschaffen
  hat,  aus  denen  neue  Argumente  gegen  die  Oeffentlichkeit  der
Stimmabgabe  hergeleitet  worden  sind.  (Sehr  richtig!  links  und  rechts.)
Ich  habe  vorher  unterschieden  zwischen  lex  lata  und  lex  ferenda.  Dieser
Unterschied  ist  nicht  allein  logisch,  er  ist  auch  hervorragend  praktisch.
Das  allgemeine  Wahlrecht,  wie  es  in  dieser  Resolution  verlangt  wird,  ist
in  Preußen  gar  nicht  einführbar  ohne  schweren  Konflikt.  Die  konservativen
Parteien  lehnen  es  ab,  und  sie  sind  im  Landtage  und  im  Lande  stark  vertreten.
  Die  nationalliberale  Partei  will  davon  auch  nichts  wissen.  Wie
sollen  wir  also  vorgehen,  meine  Herren?  Oktroyierung?  Staatsstreich?
Revolution  von  oben  zugunsten  der  Revolution  von  unten?  Solche  Dumm-