80 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 26.)
ist es merkwürdig, daß in den Reden für die Einführung des Reichstagswahlrechts
in Preußen meist das eine übersehen wird: jede radikale Aenderung
des preußischen Wahlrechts führt mit zwingender Notwendigkeit zu
der Frage, ob dann noch das Dreiklassenwahlrecht in den Kommunen aufrecht
erhalten bleiben kann. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Diese Perspektive,
meine Herren, vor der eine gewissenhafte Regierung die Augen
nicht verschließen kann, gestaltet die Reform des preußischen Wahlrechts
besonders schwierig. Gerade im Hinblick auf sie müssen alle Vorschläge
sorgsam geprüft werden. Die preußische Städteordnung begeht in diesem
Jahre ihre Zentenarfeier. Sie hat sich — das müssen wir alle anerkennen —
glänzend bewährt. Ich bin viel herumgekommen. Ich kenne kein Land,
das eine so integre, tüchtige, leistungsfähige städtische Verwaltung hat als
dieses Land. Voll bewährt hat sich unsere Kommunalverfassung unter
einem überwiegend liberalen Regiment, das fast in allen großen Kommunen
zur Herrschaft gelangt ist. Schon darum kann sich die preußische
Regierung nicht leichten Herzens zu einer radikalen Reform des preußischen
Landtagswahlrechts entschließen, die eine vollständige Umwälzung auf kommunalpolitischem
Gebiete nach sich ziehen würde. Stellen Sie sich doch nur
eine Berliner Stadtverordnetenversammlung vor, die aus dem gleichen
allgemeinen Wahlrecht hervorgegangen wäre, und dann wünschen Sie noch,
daß das gewiß mangelhafte Dreiklassenwahlrecht ersetzt werden soll durch
ein System, das in mehr als einer Kommune die Herrschaft nur einer
Partei bedeuten könnte, die die unduldsamste von allen Parteien ist und
gleichzeitig die Todfeindin der bürgerlichen Gesellschaft und des nationalen.
Staates! Und nun, meine Herren, das geheime Wahlrecht! Weil ich das
nicht in Aussicht stellen konnte, hat sich ein wahrer Sturm erhoben. In
Reden und Resolutionen bin ich der Wendung begegnet: Bülow hat dem
Liberalismus ins Gesicht geschlagen! Derselbe Bülow, der in einem überwiegend
konservativen preußischen Abgeordnetenhause eine gründliche
Reform des preußischen Wahlrechts in Aussicht gestellt hat, was vor
wenigen Jahren manche seiner Tadler gar nicht für möglich gehalten
haben! Ich habe im Reiche das geheime Wahlrecht mit neuen und stärkeren
Kautelen umgeben. Ich bin also gewiß kein grundsätzlicher Gegner
des geheimen Wahlrechts. Aber gerade deshalb kann ich es sagen: es hat
immer Politiker gegeben, die zwar Anhänger des allgemeinen Wahlrechts
waren, aber gegen die geheime Abstimmung Bedenken hatten. Ich nenne
außer dem Fürsten Bismarck nur Dahlmann, Gneist, Beseler, Waitz, Pfizer,
Mohl, Schäffle, Windthorst und viele andere. Haben alle diese Männer
dem Liberalismus ins Gesicht geschlagen? Hier macht die Partei keinen
Unterschied. Auch streng liberale Politiker haben die geheime Abstimmung
nicht als ein Ideal betrachtet. Wenn also die preußische Regierung die
geheime Abstimmung nicht in Aussicht gestellt hat, so befindet sie sich jedenfalls
in sehr anständiger Gesellschaft. Dabei will ich nicht verkennen, daß
die moderne wirtschaftliche Entwicklung neue Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen
hat, aus denen neue Argumente gegen die Oeffentlichkeit der
Stimmabgabe hergeleitet worden sind. (Sehr richtig! links und rechts.)
Ich habe vorher unterschieden zwischen lex lata und lex ferenda. Dieser
Unterschied ist nicht allein logisch, er ist auch hervorragend praktisch.
Das allgemeine Wahlrecht, wie es in dieser Resolution verlangt wird, ist
in Preußen gar nicht einführbar ohne schweren Konflikt. Die konservativen
Parteien lehnen es ab, und sie sind im Landtage und im Lande stark vertreten.
Die nationalliberale Partei will davon auch nichts wissen. Wie
sollen wir also vorgehen, meine Herren? Oktroyierung? Staatsstreich?
Revolution von oben zugunsten der Revolution von unten? Solche Dumm-