Manien. (Juni 20.—November 12.) 321
Eigentumerccht laulomme Die Lösung der ganzen Angelegenheit stehe noch
bevor. (Siehe 13. Juni.)
20. Juni. (Madrid.) Zusammentritt der franzöfisch-spanischen
Kommission zur gesetzlichen Regelung der Internationalisierung
von Tanger.
23. September. (Madrid.) Infantin Maria Teresa, Schwester
des Königs und Gemahlin des nach Spanien übergefiedelten und
zur spanischen Staatsangehörigkeit übergetretenen Prinzen Ferdinand
von Bayern, 1 nach der Geburt ihres dritten Kindes, 90 Johre alt.
18. Oltober. Vollendung des P ad
berges bei Canfranc, woburch der Weg Madrid— Parisz um 100 km
abgekürzt wird.
26. Oktober. Abschluß des Marokkovertrags mit Frankreich.
darf Spanien in dem ihm überlassenen Enllußgebee 8
eigenem Ermessen die marokkanischen Behörden bei der
Reformen in dem genannten Gebiet unterstützen und d dn 1 n
erhaltung der Ruhe sorgen. Das Eiestusebiet im Norden hat auf der
Seite von Urga eine Verminderung erfahren. Im Süden tritt Spanien
an Frankreich einen i seines EinsluWgebietes ab und zwr# ungefähr
das Gebiet nördlich vom Draa, ausgenommen die Enklave von Ifni.
Das sind die #en#ensebionen, die Spanien Frankreich hee als Ersatz
für die von Frankreich im Kongo zugunsten Deutschlands gebrachten Opfer.
wird auch eine Anzahl Bestimmungen enthalten, um die
Autonomie der französischen r att spanischen Zone zu sichern, howie
die Rechte Dritter, wie z. B. die der Besitzer der Auleihe von 1904 und
1910, der Stoatsbonk und dent Tobi##nn#n. Die Zölle in der swon.
6aen Zone sollen keinem Einspruch Frankreichs unterliegen Die Rech
er Besiher der Anleihen werden so gesichert, daß Spanien füt di
n der Zinsen und für die Amortisation des auf seine Zone ent-
allenden Teils der Schuld auskommt. Die Eisenbohn *9 wird
einer einzigen Gesellschaft übertragen; Frankreich wird 56 Prozem des
Kapitals übernehmen, Spanien 36 und 8 Prozent sollen dritten Mächten
überlassen werden. Der Verwalter soll Franzose sein. Die Ge esellschaft wird
munächtt Sindien anstellen. Die Ausführung des Baues wird in Submiision
vergeben. Die Berwaltung der spanischen und der sernashe Zone sollen
das Recht des Rückkaufs erhalten. In Tanger wird eine besondere Ver-
waltung eingerichtet. Der Vertrag regelt ferner die Loge der Franziskaner=
missionen und die eventnelle Errichtung von Gerichtshöfen sowie die Schutz-
befohlenensrage. Es wird keine Zollschranke für den Durchgangsverkehr für
-aren errichtet und die Einnahmen aus dem Durchgangsverkehr werden
urch Schäbungen fejtgestellt. Es wird auch festgelegt, daß die spanische Jone
dt die geographisch Eür — dem Maghzen jährlich 500000 Peseios
zu überweisen hat. (Siehe 30. er.)
2. i Canalejas erklärte, daß die
sogenannte Lex Cadenas über die religiösen Gesellschaften auf ein
Jahr zurückgestellt werden wird.
12. November. (Madrid.) Ministerpräsident Canaleias wird
Europêischer Oeeschichtskalender. LIII.