Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

142 Jaes Veutsche Reich nnd seine einzeluen Glieder. (März 19.—21.) 
schwierig ist, einheitliche Arbeitsmethoden einzurichten, so gilt dieses in einem 
noch erhöhteren Maße für Deutsch-Ostafrika. Wir sind einen guten Schritt 
vorwärts gekommen, indem wir systematisch gegen die Sklaverei angekämpft 
haben. Im Hause hat man es ja anerkannt, was wir zur Ausrottung der 
Sklaverei getan haben. Die Hauptsache der Maßnahmen gegenüber der 
Haussklaverei besteht darin, daß der Bezirksamtmann alle Angelegenheiten 
zu kontrollieren hat, die mit der Haussklaverei zusammenhängen, ganz be- 
sonders den Uebergang eines Sklaven an einen anderen Herrn. Hier sind 
ganz besondere Bedingungen zugunsten der Sklaven getroffen worden. Dieser 
muß selbst einverstanden sein, und der neue Herr muß in demselben Be- 
zirke wie der Sklave wohnen. Auch darf durch diesen Uebergang nicht die 
Familie des Sklaven auseinandergerissen werden. Auch darf der Herr nur 
ein Inländer sein. Eine solche Urkunde des Uebergangs des Sklaven- 
verhältnisses hat Herr Noske vorgelegt. Sie ist kein Zeichen grausamsten 
Sklavenhandels, sondern ein Dokument weiser Politik zugunsten des Schwachen. 
In einer Resolution hat der Reichstag das Jahr 1920 für das Aufhören 
der Haussklaverei festgesetzt. Gouverneur Schnee schlägt in einer Denkschrift 
das Jahr 1930 vor. Ich habe mir überlegt, ob man vielleicht eine Brücke 
zwischen diesen beiden Vorschlägen bauen könnte. Ich werde dem Gouverneur 
vorschlagen, da ich ihm keine Anordnungen darin geben will, weil er ja 
in erster Linie verantwortlich ist, daß vom Jahr 1920 ab keine Klage auf 
Grund der Herstellung, Anerkennung oder Beibehaltung des Haussklaverei- 
verhältnisses vor einem Gericht des Schutzgebietes zugelassen werden kann. Zu- 
gelassen werden nur Klagen, um den Herrn schadlos zu halten, aber nicht auf 
Grund des Sklavenverhältnisses, sondern einer Obligation. Ferner sollen Klagen 
zulässig sein, in denen die Freikaufsumme zur Lösung des Sklavenverhält- 
nisses festgesetzt werden soll. Ich glaube, diese Brücke kann beschritten werden.“ 
Abg. Reinath (Nl.) kommt auf die Frage der Haussklaverei zurück. 
„Es handelt sich um eine im Lande altgewohnte Einrichtung; bei den 
Sklavenbesitzern handelt es sich um den einflußreichsten Teil der Bevölkerung, 
und gerade in den Ländern mit geringer Kultur sind einzelne angesehene 
Leute leichter in der Lage, die Masse der Bevölkerung vielleicht gegen ihre 
eigenen Interessen zum Aufruhr zu bringen. Es darf nicht die Abschaffung 
auf einen bestimmten Tag datiert werden, sondern man muß die allmäh- 
liche Abschaffung durch eine Reihe erschwerender Bedingungen beschleunigen.“" 
Redner erörtert sodann die Währungsfrage und spricht sich weiter gegen 
die Fortführung einer Nordbahn nach dem Viktoriasee aus, plädiert aber 
für den Bau der Ruandabahn. Abg. Bruckhoff (Fortschr. Vp.) wünscht 
eine bessere Ausbildung unserer Koloniallehrer und eine Erhöhung ihrer 
Gehälter. Abg. Noske (Sd.) klagt über die Lage der Arbeiter in den 
Kolonien und über das Schulwesen für die Eingeborenen. Seine Partei 
sei notgedrungen vorläufig für die Missionsschulen eingetreten, fordere aber 
Regierungsschulen. Die Sklaverei werde noch in größerem Umfange aufrecht- 
erhalten, als der Staatssekretär angegeben habe. 
Zur Fortführung der Eisenbahn Daressalam— Mrogoro bis an den 
Tanganjikasee und zum Bau einer Eisenbahn von Tabora nach Ruanda 
nimmt das Haus folgende Resolution an: 
„Der Reichstag spricht bei Genehmigung des Bahnbaues in den 
Gebieten von Ruanda und Urundi die Erwartung aus, daß 1. beim Bau 
der Eisenbahn keinerlei staatlicher Arbeitszwang ausgeübt wird: 2. für die 
beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter genügende Arbeiterschutzbestimmungen 
erlassen und solche innegehalten werden; 3. eine Besiedlung von Ruanda 
und Urundi durch Weiße ausgeschlossen bleibt; 4. die Residenturverwaltung 
dieser Gebiete vorerst beibehalten bleibt.“
	        
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