Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

344  Dos  Peutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  11.  12.)

und  haben  auf  geordnete  Schuldentilgung  Bedacht  genommen.“  Wenn
daran  gerüttelt  werde,  so  werde  damit  ein  großer  Fehler  begangen,  da  das
Hauptprinzip  bei  der  Aufstellung  des  Etats  durchbrochen  würde.  Das  Anwachsen
  der  Ausgaben  sei  darauf  zurückzuführen,  daß  die  Aufgaben  und
Leistungen  des  Staates  gegen  früher  ganz  erheblich  gestiegen  seien,  und
der  Staat  in  gewisser  Beziehung  ein  sozialer  Staat  geworden  sei.  Der
Minister  legte  zissernmäßig  die  Notwendigkeit  dar,  die  schon  gegebenen
Staatseinnahmen  durch  die  von  der  Regierung  vorgelegten  Gebührengesetze  zu
ergänzen.  Unter  Berücksichtigung  des  Umstandes,  daß  für  die  Post  ein  Ausgleichfonds
  geschaffen  wird,  ergebe  sich  ein  Fehlbetrag  von  870000  .  A,  selbst  wenn
das  Gebührengesetz  und  das  Wertzuwachssteuergesetz  in  vollem  Umfange  angenommen
  werde.  Wenn  man  das  bayerische  Postreservatrecht  aufgebe,  erreiche
man  für  die  bayerischen  Finanzen  nichts.  Es  sei  auch  unmöglich,  daß  das  Reich
aus  den  Bundesstaaten  und  Gemeinden  weiter  schöpfen  werde.  Es  könne  mit
der  Belastung  durch  direkte  Steuern  durch  das  Reich  nicht  so  weitergehen  wie
bisher;  einem  weitern  Eingriff  des  Reiches  in  das  direkte  Steuerstystem  würde
die  bayrische  Staatsregierung  energischen  Widerstand  entgegensetzen.

11.—14.  Besuch  Kaiser  Wilhelms  in  Konopischt  beim  Erzherzog-Thronfolger
  Franz  Ferdinand.

In  seiner  Begleitung  befindet  sich  Staatssekretär  v.  Tirpitz.  Von
verschiedenen  Seiten  wird  diesem  Besuch  politische  Bedeutung  beigelegt.

11.  Juni.  (Mecklenburg-Strelitz.)  Großherzog  Adolf
Friedrich  V.  abends  8  17  in  Berlin  f,  65  Jahre  alt.

Sein  Sohn  Großherzog  Adolf  Friedrich  VI.  (geb.  1882)  übernimmt  die
Regierung.

12.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Dritte  Beratung
  des  Gesetzentwurfs  zur  Abänderung  der  Besoldungs  ordnung.
Erste  Beratung  des  Gesetzentwurfs  über  Familienfideikommisse.

Aus  der  Beratung  des  Fideikommißgesetzes:

Justizminister  Dr.  Beseler:  „Bei  der  Beratung  über  den  vorliegenden
  Gesetzentwurf  möchte  ich  die  Gründe  und  Erwägungen  der  Regierung,
welche  zu  der  vorliegenden  Gesetzesvorlage  geführt  haben,  wenigstens  im
allgemein  en  klarzulegen  versuchen.  Das  alte  preußische  Fideikommißgesetz
hat  im  Laufe  der  Zeit  eine  solche  Entwicklung  gefunden,  daß  die  Ergebnisse
  zu  nicht  leichten  Bedenken  geführt  haben,  und  es  ist  bekannt,  daß
schon  seit  Jahren  die  Forderung  aufgetreten  ist,  hier  bestimmte  Vorschriften
zu  erlassen,  welche  die  hervorgetretenen  Bedenken  beseitigen.  Schon  damals
bei  der  Beratung  des  bürgerlichen  Gesetzbuches  wurde  die  Frage  aufgeworfen.
  die  Angelegenheit  reichsgesetzlich  zu  regeln.  Man  ist  aber  damals
zu  der  Ueberzeugung  gekommen,  daß  es  nicht  angezeigt  sei,  reichsgesetzliche
Bestimmungen  hicrüber  zu  erlassen,  sondern  daß  die  Regelung  dieser  Frage
der  Landesgesetzgebung  überlassen  bleiben  müsse.  Die  Ausdehnung,  welche
die  Fideikommisse  genommen  haben,  ist  eine  sehr  große  und  namentlich
auch  in  den  letzten  Jahren  eine  immer  noch  steigende  gewesen,  so  daß  es
doch  angezeigt  sein  muß,  hier  eine  gewisse  Zurückhaltung  eintreten  zu  lassen.
Die  zu  weitgehende  Entwicklung  zeigt  sich  einmal  dadurch,  daß  manche
Fideikommisse  ein  außerordentlich  großes  Gebiet  umfassen  und  anderseits
dadurch,  daß  zu  viele  Fideikommisse  errichtet  worden  sind,  so  daß  eine  gewisse
  Störung  der  freien  Entwicklung  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  eingetreten
  ist.  Die  Regierung  ist  der  Meinung,  daß  einer  zu  großen  Ausdehnung
  der  Fideikommisse  vorgebeugt  werden  müsse.  Sie  hat  auch  die