Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

346  Das  Dentsqht  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12.)

eine  vortreffliche  Ueberarbeitung  erfahren.  Ob  im  Abgeordnetenhause  eine
gleiche  Einmütigkeit  bezüglich  der  Würdigung  des  Entwurfs  zu  erzielen
sein  wird  wie  im  Herrenhause,  ist  mir  zweifelhaft,  aber  jedenfalls  wird
sich  für  die  große  Mehrheit  ein  Boden  der  Verständigung  finden  lassen.
Der  „Familienfideikommiß  edanke  ist  ein  durchaus  konservativer  Gedanke.
Für  die  Bestrebungen  auf  Wahrung  und  Erhaltung  alles  dessen,  was  in
dieser  Zeit,  wo  alles  fließt,  den  ruhenden  Pol  in  der  Erscheinungen  Flucht
bildet,  kommen  ganz  vorzüglich  diejenigen  Familien  in  Betracht,  die  mit
dem  Grund  und  Boden  verwachsen  sind,  bei  denen  die  Tradition  von  Geschlecht
  zu  Geschlecht  überliefert  ist,  die  den  Heimatsinn  der  Bäter  überkommen
  haben,  die  in  schweren  Zeiten  dem  Vaterlande  von  großem  Nutzen
gewesen  sind.  Der  leitende  Grundgedanke  des  Entwurfs  in  diesem  Sinne
wird,  wie  ich  annehme,  nicht  bloß  auf  der  Rechten  Anerkennung  finden.
Der  Fideikommißgedanke  ist  aber  auch  ein  durchaus  deutsch-nationaler,  ein
urgermanischer.  In  der  letzten  Zeit  ist  das  Schlagwort  aufgekommen,  als
handle  es  sich  bei  den  Fideikommissen  um  eine  welsche  Importware.  Das
ist  ein  Irrtum;  das  Fideikommißrecht  ist  bei  uns  nicht  als  eine  fremde
Ware  eingeführt  worden,  sondern  umgekehrt.  Wir  haben  die  fremden  Rechtsnormen
  benutzt,  um  unser  altes  deutsches  Recht  festzulegen.  Insofern  hat
jenes  Schlagwort  allerdings  seine  Berechtigung,  als  das  Prinzip  der  Einzelsolge
  eine  Importware,  ein  Bestandteil  des  römischen  Rechts  ist.  Aber  diejenigen
  Kreise,  die  es  eigentlich  angeht,  die  Bauern,  sehen  die  Einzelfolge
durchaus  nicht  als  einen  Nachteil  an,  sondern  sie  würden  sich  einer  Aenderung
  auf  diesem  Gebiete  ganz  entschieden  widersetzen.  In  den  Zeiten  der
Revolutionen,  wo  „Freiheit  und  Gleichheit“  die  Losung  war,  hat  man  die
Fideikommisse  abgeschafft,  weil  man  das  Vorrecht  des  einzelnen  als  ein
Unrecht  hinstellte;  aber  sobald  der  Rausch  der  Revolution  einer  nüchternen
Erwägung  wieder  Platz  gemacht  hatte,  hat  man  sie  überall,  mit  ganz  geringen
  Ausnahmen,  wieder  eingeführt.  Für  die  Würdigung  der  wirtschaftlichen
  Bedeutung  der  Fideikommisse  wird  sich  hier  sicher  ein  gemeinsamer
Boden  finden.  Aus  den  wertvollen  Statistiken,  die  der  Begründung  beigegeben
  sind,  geht  die  außerordentlich  wohltätige  Wirkung  der  Fideikommisse,
  namentlich  aber  ihre  hervorragende  Bedeutung  für  den  deutschen
Wald,  überzeugend  hervor.  Der  Wert  des  deutschen  Holzes  und  des
deutschen  Waldes  würde  noch  erheblich  höher  sein,  wenn  der  Wald  in  seiner
Gesamtheit  so  bewirtschaftet  würde  wie  die  Fideikommißforsten.  Nicht  minder
bedeutend  ist  das  Fideikommiß  für  den  technischen  Fortschritt  in  der  Landwirtschaft.
  Hier  hat  der  Großbesitz  geradezu  bahnbrechend  gewirkt,  schon
aus  dem  einfachen  Grunde,  weil  dem  kleineren  nicht  genügende  Mittel  zur
Durchführung  von  Versuchen  zur  Verfügung  stehen.  Für  die  Kultur  von
Heide-  und  Moorländereien  hat  der  Großbesitz  und  haben  die  Fideikommisse
  ganz  besonders  Großartiges  geleistet.  Die  Statistik  widerlegt  auch  in
bündigster  Form  die  Legende,  daß  die  Fideikommißbesitzer  ganz  besonders
das  Bauernlegen  betreiben.  Für  die  Zeit  von  1895  bis  1912  kommen  als
Vergrößerung  der  preußischen  fideikommissarisch  gebundenen  Flächen  durch
solchen  Zuwachs  jährlich  nur  einige  hundert  Hektar  in  Betracht;  im  gleichen
Zeitraum  aber  ist  auch  ein  beträchtlicher  Teil  des  Fideikommißbesitzes  in
bäuerlichen  Besitz  umgewandelt  worden,  so  daß  das  Bauernlegen  auf  ein
Minimum  zusammenschrumpft.  Der  wirtschaftliche  Nutzen  der  Fideikommisse
steht  außer  Frage,  aber  eine  allzu  große  fideikommissarische  Bindung  des
Bodens  würden  wir  für  eine  Gefahr  halten.  Im  Namen  meiner  Freunde
kann  ich  aussprechen,  daß  wir  sehr  befriedigt  sind  über  die  Art,  wie  der
Gesetzentwurf  seine  Aufgabe  auch  im  einzelnen  gelöst  hat.  Allerdings  vermissen
  wir  zu  unserem  großen  Bedauern  die  Regelung  der  Bildung  der