Contents : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

170  Beulsches  Reich.  (Februar  23.)

der  vollen  Höhe  des  Mehrbedarfs  benutzen,  dann  würden  wir  ihn  auf  eine
schwankende  Basis  stellen.  Wir  würden  aber  auch  kaum  einen  anderen  Effekt
als  den  der  Aufnahme  einer  Defizitanleihe  erzielen.  Deun  den  größten  Teil
der  Kriegssteuer  werden  wir  in  Anleihe  bekommen.  Wollen  wir  also  auf
dem  bisherigen  soliden  Wege  unserer  Kriegsfinanzierung  bleiben,  dann
müssen  wir  die  bisher  aufgelaufenen  Zinsen  auch  wieder  durch  Steuern
decken  und  damit  auch  unseren  Anleihezeichnern  die  Sicherheit  geben,  daß
die  Faktoren  der  Gesetzgebung  für  regelmäßige  Aufbringung  der  Zinsen  der
von  ihnen  gezeichneten  Anleihen  sorgen.  Es  konnte  sich  nur  um  ein  ertragreiches,
  aber  möglichst  einfaches  Programm  handeln,  dessen  Durchführung
keine  großen  Organisationsschwierigkeiten  machte,  dessen  Erträge  aber  besonders
  auch  in  der  Uebergangszeit  laufen  und  uns  damit  die  Möglichkeit
geben  würden,  das  spätere,  größere  und  systematischere  Programm  in  Ruhe
zu  beraten.  Ich  muß  deshalb  der  Bitte  Ausdruck  geben,  unser  Programm
heute  nicht  vom  Standpunkt  der  Steuersystematik  zu  betrachten,  vielmehr
die  prinzipiellen  Gesichtspunkte  soweit  als  möglich  zurücktreten  zu  lassen
und  mir  bei  einer  Prüfung  der  neuen  Stenern  nach  der  Richtung  zu  folgen,
ob  sie  den  von  mir  als  nötig  bezeichneten  Anforderungen  genügen.  Bei
Beratung  des  Kriegshilfsdienstgesetzes  hat  der  Herr  Staatssekretär  des  Innern
die  Erklärung  abgegeben,  daß  auch  für  die  neue,  am  1.  Jan.  beginnende
Periode  eine  Heranziehung  der  Kriegsgewinne  erfolgen  werde.  Der  Gedanke
  lag  deshalb  nahe,  Ihnen  schon  im  gegenwärtigen  Moment  ein  neufo#muliertes
  und  verschärftes  Gesetz  über  die  Besteuerung  der  Kriegsgewinne
vorzulegen.  Wir  halten  an  dieser  Absicht  auch  durchaus  für  später  fest,
möchten  aber  davon  absehen,  schon  heute  eine  Neuformulierung  vorzuschlagen.
Wohl  aber  ist  schon  jetzt  eine  Wiederholung  des  sogenannten  Sicherungsgesetzes
  von  1915  notwendig,  da  für  die  Gesellschaften  das  letzte  Sperrjahr
  im  Herbst  1916  abläuft.  Die  ersten  Gewinne  könnten  also  am  1.  Sept.
1917  frei  werden.  Wollen  wir  also  die  Mehrgewinne  der  Gesellschaften  auch
in  der  neuen  Periode  in  bisheriger  Weise  dem  stenerlichen  Zugriff  sichern,
dann  müssen  wir  die  unbeschränkte  Ausschüttung  der  Gewinne  schon  im
Herbst  d.  J.  verhindern.  Dazu  dient  die  neue  Vorlage  betr.  Sicherung  der
Kriegssteuer.  In  ihr  ist  der  Prozentsatz  des  Mehrgewinns,  der  als  Sonderrücklage
  für  die  künftige  Besteuerung  zu  reservieren  ist,  auf  60  0%  erhöht.
Mit  dieser  Erhöhung  von  50  auf  60  %  wird  auch  eine  etwas  schärfere
Heranziehung  der  Gewinne  in  der  jetzt  beginnenden  Neuperiode  angedeutet.
Eine  solche  Andeutung  und  das  ganze  Sicherungsgesetz  bringen  uns  aber
im  laufenden  Etat  noch  keine  neuen  Einnahmen.  Deshalb  lag  der  Gedanke
nahe,  ob  unter  den  gegenwärtigen  Umständen  die  vorjährige  Kriegssteuer
nicht  noch  etwas  stärker  ausgenutzt  werden  könnte.  Die  Reichsfinanzverwaltung
  hat  den  Tarif  unter  diesem  Gesichtspunkt  noch  einmal  eingehend  geprüft
  und  unter  den  jetzigen  besonderen  finanziellen  Verhältnissen  einen
Zuschlag  von  20  %  als  erträglich  gefunden.  England  und  Frankreich  sind
in  ihrer  Besteuerung  der  Kriegsgewinne  bis  auf  60  %  gegangen.  Dabeie
ist  aber  zu  berücksichtigen,  daß  von  diesen  60  %  dort  nicht  noch  Einkommensteuer
  verlangt  wird,  während  bei  uns  zu  der  Kriegsgewinnsteuer  auch  noch
die  an  Bundesstaaten,  Kommunen,  Kirchengemeinden  inzwischen  entrichtete
Einkommensteuer  von  dem  Kriegsgewinn  regelmäßig  hinzutreten  wird.  Diese
Steuer  wird  in  den  hohen  Stufen  kaum  unter  20  6%  zu  veranschlagen  sein,
so  daß  also  hier  eine  erhebliche  Erhöhung  gegenüber  den  Sätzen  des  Auslandes
  zu  verzeichnen  wäre.  Wir  haben  aber  einen  einheitlichen  Satz  als
Zuschlag  aus  praktischen  Rücksichten  für  erforderlich  gehalten,  und  ich  darf
annehmen,  daß  gerade  die  Leistungsfähigsten  sich  bewußt  sein  werden,  daß
der  Ernst  der  Zeiten  auch  diese  Anforderung  notwendig  macht.  Der  Er-