Bentsches Reich. (Februar 23.) 169
stekung von Kleinwohnungen von 5 auf 10 Mill. hin, die dem Wunsche
des Reichstags auf Ausdehnung dieser Fürsorge auch auf Kriegsbeschädigte
Rechnung tragen soll. Bei den bisher erwähnten Etats halten sich die Mehrund
Minderausgaben im ganzen etwa die Wage. Anders liegen die Verhällnisse
bei der Reichsschuld und der allgemeinen Finanzverwaltung,
die in diesem Jahre wiederum das Hauptinteresse im Etat beanspruchen
müssen. Die Tilgung der vor dem Kriege ausgenommenen Anleihen ist, der
gesetzlichen Vorschrift entsprechend, dieselbe geblieben, dagegen findet sich bei
dem Zinsentitel eine höhere Ausgabe von rund 1200 Mill. Es handelt sich
um Verzinsung der beiden im Vorjahre bewilligten Kredite von je zwölf
Milliarden. Damit würde aber auch für die Verzinsung der gesamten bisher
bewilligten Kriegskredite in Höhe von rund 64 Milliarden Sorge gekragen
sein. Der gesamte Zinsaufwand hierfür und für die früheren Reichsschulden
beträgt 3,4 Milliarden. Die Erhöhung dieser Zinsenlast stellt nicht
die einzige Anspannung des Etats gegen das vorige Jahr dar. Wir haben
in diesem Jahr nicht, wie im Vorjahr, aus dem Jahr 1914 einen Ueberschuß
von 219 Mill. in den Etat einstellen können. Dieser Ueberschuß hat
vielmehr einem Defizit aus 1915 in Höhe von 23 Mill. Platz gemacht. Somit
würden gegenüber dem vorjährigen Etat rund 240 Mill. mehr aufzubringen
sein. Nach dieser Richtung kommt uns aber die vorjährige Mehrbewilligung
von Steuern zu Hilfe. Der Reichstag hat statt der im vorjährigen
Etat eingesetzten 480 Mill. Kriegssteuern Steuern bewilligt, die
bei normalen Verhältnissen mit 735 Mill. zu bewerten sein werden. Dieser
Mehrertrag kompensiert also ungefähr die genannte Mehrbelastung von
240 Mill. M., so daß wir nur den fehlenden Betrag von rund 1200 Mill.
zu decken haben. Zu ihm tritt nur noch die Verzinsung des Schatzanweisungskredits
zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel hinzu, die
mit 45 Mill. mehr zu veranschlagen war. Sie finden in dem Etatsgesetz
eine Erhöhung dieses Kredits von 2 auf 3 Milliarden, und mit dieser Verzinsung
der schweb. Schuld ergibt sich ein Gesamtmehrbedarf von 1250 Mill.
Die Frage der Deckung des Mehrbedarfs hat die Reichsfinanzverwaltung
in den letzten Monaten eingehend beschäftigt. Dabei ergaben
sich drei Wege als möglich: die Aufnahme einer Defizitanleihe, die formale
Deckung durch die bisherige Kriegssteuer oder die Einbringung neuer
Steuern. Die beiden ersten Wege bedeuten materiell ziemlich dasselbe. Die
Frage der Defizitanleihe konnte nur bejahend entschieden werden, wenn wir
unmittelbar vor der Beendigung des Krieges gestanden hätten. So lange
der Erfolg unseres ernsten Friedensangebots nicht zu übersehen war, haben
wir geschwankt, welchen Weg wir dem Reichstage vorschlagen sollten. Jetzt
aber herrscht Klarheit, Klarheit in dem Sinne, daß wir nicht nur unsere
militärische, sondern auch unsere finanzielle Kraft für eine noch nicht absehbare
Zeit vorausschauend einsetzen müssen. Wenn wir das tun wollen,
dann müssen wir den im vorigen Jahre eingeschlagenen und vom Reichstage
gebilligten Weg weiter verfolgen und für Deckung der durch die bisher
bewilligten Kredite entstandenen Zinsen auch im nächsten Etat sorgen.
Nicht die um 60 Mill. vermehrte Zinsenlast einer etwaigen Defizitanleihe
wäre so sehr zu befürchten, wohl aber die künftige Belastung des Kapitalmarktes,
die aus der vermehrten Ausgabe von Schatzanweisungen resultieren
müßte. Das führt mich zu dem zweiten Weg, zu der Möglichkeit der Einstellung
der Erträge der vorjährigen Kriegssteuer in diesen Etat. Die Erträge
dieser Steuer sind aber gesetzlich nicht nur zur Schuldentilgung, sondern
auch zur Deckung eines Fehlbetrags der Rechnung des Jahres 1916 bestimmt.
Für diesen Zweck wird ein Teil der Kriegssteuer jedenfalls zu reservieren
sein. Wollten wir die Erträge dieser Steuer auch für diesen Etat in