Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Bentsches  Reich.  (Februar  23.)  169

stekung  von  Kleinwohnungen  von  5  auf  10  Mill.  hin,  die  dem  Wunsche
des  Reichstags  auf  Ausdehnung  dieser  Fürsorge  auch  auf  Kriegsbeschädigte
Rechnung  tragen  soll.  Bei  den  bisher  erwähnten  Etats  halten  sich  die  Mehrund
  Minderausgaben  im  ganzen  etwa  die  Wage.  Anders  liegen  die  Verhällnisse
  bei  der  Reichsschuld  und  der  allgemeinen  Finanzverwaltung,
die  in  diesem  Jahre  wiederum  das  Hauptinteresse  im  Etat  beanspruchen
müssen.  Die  Tilgung  der  vor  dem  Kriege  ausgenommenen  Anleihen  ist,  der
gesetzlichen  Vorschrift  entsprechend,  dieselbe  geblieben,  dagegen  findet  sich  bei
dem  Zinsentitel  eine  höhere  Ausgabe  von  rund  1200  Mill.  Es  handelt  sich
um  Verzinsung  der  beiden  im  Vorjahre  bewilligten  Kredite  von  je  zwölf
Milliarden.  Damit  würde  aber  auch  für  die  Verzinsung  der  gesamten  bisher
  bewilligten  Kriegskredite  in  Höhe  von  rund  64  Milliarden  Sorge  gekragen
  sein.  Der  gesamte  Zinsaufwand  hierfür  und  für  die  früheren  Reichsschulden
  beträgt  3,4  Milliarden.  Die  Erhöhung  dieser  Zinsenlast  stellt  nicht
die  einzige  Anspannung  des  Etats  gegen  das  vorige  Jahr  dar.  Wir  haben
in  diesem  Jahr  nicht,  wie  im  Vorjahr,  aus  dem  Jahr  1914  einen  Ueberschuß
  von  219  Mill.  in  den  Etat  einstellen  können.  Dieser  Ueberschuß  hat
vielmehr  einem  Defizit  aus  1915  in  Höhe  von  23  Mill.  Platz  gemacht.  Somit
  würden  gegenüber  dem  vorjährigen  Etat  rund  240  Mill.  mehr  aufzubringen
  sein.  Nach  dieser  Richtung  kommt  uns  aber  die  vorjährige  Mehrbewilligung
  von  Steuern  zu  Hilfe.  Der  Reichstag  hat  statt  der  im  vorjährigen
  Etat  eingesetzten  480  Mill.  Kriegssteuern  Steuern  bewilligt,  die
bei  normalen  Verhältnissen  mit  735  Mill.  zu  bewerten  sein  werden.  Dieser
Mehrertrag  kompensiert  also  ungefähr  die  genannte  Mehrbelastung  von
240  Mill.  M.,  so  daß  wir  nur  den  fehlenden  Betrag  von  rund  1200  Mill.
zu  decken  haben.  Zu  ihm  tritt  nur  noch  die  Verzinsung  des  Schatzanweisungskredits
  zur  vorübergehenden  Verstärkung  der  Betriebsmittel  hinzu,  die
mit  45  Mill.  mehr  zu  veranschlagen  war.  Sie  finden  in  dem  Etatsgesetz
eine  Erhöhung  dieses  Kredits  von  2  auf  3  Milliarden,  und  mit  dieser  Verzinsung
  der  schweb.  Schuld  ergibt  sich  ein  Gesamtmehrbedarf  von  1250  Mill.

Die  Frage  der  Deckung  des  Mehrbedarfs  hat  die  Reichsfinanzverwaltung
  in  den  letzten  Monaten  eingehend  beschäftigt.  Dabei  ergaben
sich  drei  Wege  als  möglich:  die  Aufnahme  einer  Defizitanleihe,  die  formale
Deckung  durch  die  bisherige  Kriegssteuer  oder  die  Einbringung  neuer
Steuern.  Die  beiden  ersten  Wege  bedeuten  materiell  ziemlich  dasselbe.  Die
Frage  der  Defizitanleihe  konnte  nur  bejahend  entschieden  werden,  wenn  wir
unmittelbar  vor  der  Beendigung  des  Krieges  gestanden  hätten.  So  lange
der  Erfolg  unseres  ernsten  Friedensangebots  nicht  zu  übersehen  war,  haben
wir  geschwankt,  welchen  Weg  wir  dem  Reichstage  vorschlagen  sollten.  Jetzt
aber  herrscht  Klarheit,  Klarheit  in  dem  Sinne,  daß  wir  nicht  nur  unsere
militärische,  sondern  auch  unsere  finanzielle  Kraft  für  eine  noch  nicht  absehbare
  Zeit  vorausschauend  einsetzen  müssen.  Wenn  wir  das  tun  wollen,
dann  müssen  wir  den  im  vorigen  Jahre  eingeschlagenen  und  vom  Reichstage
  gebilligten  Weg  weiter  verfolgen  und  für  Deckung  der  durch  die  bisher
  bewilligten  Kredite  entstandenen  Zinsen  auch  im  nächsten  Etat  sorgen.
Nicht  die  um  60  Mill.  vermehrte  Zinsenlast  einer  etwaigen  Defizitanleihe
wäre  so  sehr  zu  befürchten,  wohl  aber  die  künftige  Belastung  des  Kapitalmarktes,
  die  aus  der  vermehrten  Ausgabe  von  Schatzanweisungen  resultieren
müßte.  Das  führt  mich  zu  dem  zweiten  Weg,  zu  der  Möglichkeit  der  Einstellung
  der  Erträge  der  vorjährigen  Kriegssteuer  in  diesen  Etat.  Die  Erträge
  dieser  Steuer  sind  aber  gesetzlich  nicht  nur  zur  Schuldentilgung,  sondern
auch  zur  Deckung  eines  Fehlbetrags  der  Rechnung  des  Jahres  1916  bestimmt.
  Für  diesen  Zweck  wird  ein  Teil  der  Kriegssteuer  jedenfalls  zu  reservieren
  sein.  Wollten  wir  die  Erträge  dieser  Steuer  auch  für  diesen  Etat  in