110 Bie äkerreichischunserisce Mesarchie uud die Machselgestaaten. (Nov. 14. 15.)
und Winter Zeitungsleute sind. Es enthält auch zwei Juden: Stransky
und Winter.)
Die anwesenden Mitglieder der Regierung leisten sodann die Ange-
lobung. Ministerpräsident Dr. Kramarsch dankt schließlich namens der
Regierung für das dieser entgegengebrachte Vertrauen und verspricht, daß
die Regierung nur das Wohl des Staates vor Augen haben und diesem
Ziel alle ihre Kräfte widmen wolle, damit in Ruhe und Ordnung der
Boden für die erste gesetzgebende Versammlung der Tschechoflowak. Repu-
blik vorbereitet werde, die auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und
geheimen Wahlrechts gewählt werden soll. Die neue Republik werde nach
Ueberzeugung der Regierung demokratisch, politisch und sozial allen gegen-
über gleich gerecht sein. Er bitte die Versammlung um Unterstützung der
Regierung bei ihrer schweren Aufgabe.
14. Nov. (Tschechoflowakei.) Besetzung der Slowakei.
Ministerpräsident Dr. Kramarschrichtet an den ung. Ministerpräsidenten
Karolyi ein Telegramm, worin er mitteilt, daß die Tschechoslowak.
Republik, da die Entente sie als verbündete Macht anerkannt habe, im
Sinne des Waffenstillstandsvertrages das Recht habe, zur Aufrechterhaltung
der Ordnung sämtliche für wichtig gehaltene Punkte im Nordwesten und
Westen des ung. Staates zu besetzen.
Ministerpräsident Karolyi protestiert am 17. telegraphisch gegen das
Eindringen bewaffneter tschech. Truppen auf ung. Gebiet und erklärt, daß,
wenn diesen Truppen nicht befohlen würde, sich binnen kürzester Zeit zurück-
zuziehen, die ung. Regierung gezwungen sein würde, ihre gerechte Sache
vor dem Areopag der Entente zur Geltung zu bringen.
In seiner Antwortnote vom 19. weist Ministerpräsident Kramarsch
darauf hin, daß alle Ententestaaten bereits durch offizielle, staatliche Akte
den Tschechoflowak. Staat anerkannt hätten. Damit hätten sie zugleich an-
erkannt, daß das von den Slowaken bewohnte Gebiet einen Teil des Tschecho-
slowak. Staates bilde und nicht mehr ein Teil des ung. Staates sei. Ueber
die genaue Abgrenzung des Staatsgebietes werde die Friedenskonferenz
entscheiden, während darüber, daß die slowak. Gebiete zu dem Tschecho-
slowak. Staate gehören, die Entente durch die Anerkennung des Staates
bereits rechtsgültig entschieden habe.
15. Nov. (Ungarn.) Durchzug der Armee Mackensen.
Der Ung. Nationalrat erhält von der deutschen Volksregierung ein
Telegramm, in dem es u. a. heißt: Deutschland würde es dankbar aufnehmen,
wenn die ung. Regierung den Durchzug der deutschen Truppen auf Grund
des am 11. Nov. zwischen der Entente und Deutschland abgeschlossenen all-
gemeinen Waffenstillstandes unter freundschaftlicher Lösung der Fragen der
Eisenbahnbeförderung und Verpflegung erleichtere, damit auf die bezeichnete
Weise die deutschen Soldaten sobald als möglich abrüsten und auf heimat-
lichem Boden zum Friedenszustand übergehen können.
Gemäß den Bedingungen des in Belgrad am 13. Nov. zwischen Ungarn
und der Entente abgeschlossenen Waffenstillstandes soll die Armee Mackensen
Ungarn binnen 10 Tagen räumen. Mackensen, der am 12. sein Hauptquartier
nach Hermannstadt verlegt hat, vertritt demgegenüber den Standpunkt, daß
für ihn die Bedingungen des am 11. abgeschlossenen allgemeinen Waffen-
stillstandes, der keine Räumungsfrist vorsieht, maßgebend seien. Da eine
Räumung des ung. Gebietes durch die deutschen Truppen innerhalb 10
Tagen technisch unmöglich ist, wird zwischen einer deutschen Militärkommission
und der ung. Regierung eine Vereinbarung getroffen, auf deren Grundlage
die Räumung Ungarns bis Mitte Dezember durchgeführt werden soll. Von