126 Bie äserr.-#unsarische Monarchir. (Dez. 28.) Portugel. (Jan. 8.—März 29.)
Das hauptsächlichste Ergebnis der Verhandlungen ist der Beschluß,
eine Vereinigung mit der tschech.-sozialistischen (Klofac-) Partei und der
städtischen Sozialistenpartei in die Wege zu leiten.
28. Dez. (Deutschböhmen.) Tagung der Prov. Landes-
versammlung Deutschböhmens in Wien.
Die Prov. Deutschböhmische Landesversammlung, die infolge
der Besetzung des deutschböhmischen Gebietes durch die Tschechen nach Wien
übersiedelte (s. S. 119), hält im Sitzungssaale des früheren Herrenhauses
eine Sitzung ab. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildet der Dring-
lichkeitsantrag auf Erlaß eines Aufrufes an das deutschböhmische Volk,
worin gegen das Vorgehen der tschech. Truppen entschieden Verwahrung
eingelegt und die Bevölkerung Deutschböhmens zum Ausharren für die
Selbstbestimmung aufgefordert wird.
III.
Portugal.
8. Jan. (Lissabon.) Marineunruhen.
Nach den „Times“ richtete sich die Aufstandsbewegung der Flotte gegen
die Belassung des portug. Truppen an der Westfront.
26. Jan. (Lissabon.) Gründung des „Portug. nationalen anti-
deutschen Bundes“.
2. Febr. (Azoren.) Besetzung durch die Amerikaner.
Der „Commercio do Porto“ meldet, daß die Ver. Staaten die portug.
Regierung um die Erlaubnis ersucht haben, zur Errichtung eines Stütz-
punktes einige Tausend Mariner auf den Azoren zu landen.
8. März. Umbildung des Kabinetts.
Da die unionistischen Minister es ablehnen, der (von S. Paes geplanten)
Einführung des allgemeinen Stimmrechts für die Präsidentschaftswahl ihre
Zustimmung zu geben, bricht eine Ministerkrise aus. Das Ministerium
wird ohne die Unionisten in folgender Zusammensetzung neu gebildet:
Sidonio Paes: Vorsitz, Auswärtiges und Krieg, Forbes Bessa: Inneres,
Nobre Mello: Justiz, Tavier Esteves: Finanzen, Pinto Osorio: Handel,
Tamagnini Barbosa: Kolonien, Alfredo de Magalhaes: Unterricht und
Marine, Feliciano da Costa: Oeffentl. Arbeiten.
Am 12. meldet „Havas“ aus Lissabon, daß durch Regierungsverordnung
das allgemeine Stimmrecht für die Wahlen zu Staats- und Verwal-
tungsämtern eingeführt worden ist.
29. März. Erlaß eines neuen Wahlgesetzes.
Die Regierung erläßt ein neues Wahlgesetz für die Präsidentenwahl
und die Kongreßwahlen, das weitgehende Veränderungen der republ. Ver-
fassung v. J. 1911 enthält. U. a. wird festgesetzt, daß der Präsident in direkter
Wahl für vier Jahre gewählt wird. Ferner wird die Verfassung dahin ab-
geändert, daß der Präsident darin zum Oberhaupt der Streitkräfte zu Lande
und zu Wasser erklärt wird und das Recht erhält, seine Minister nach
Gutdünken zu ernennen und zu entlassen.