134 Spanien. (März 22. Mai 18.
22. März. Bildung des Kabinetts Maura.
Es ist folgendermaßen zusammengesetzt: Maura: Vorsitz, Dato:
Aeußeres, Albai: Justiz, Garcia Prieto: Inneres, Besada: Finanzen,
General Marina: Krieg, Admiral Pidal: Marine, Graf Romanones:
Unterricht, Cambö: Oeffentl. Arbeiten. — Der kons. Partei gehören Antonio
Maura (bereits 1903—04 und 1907—09 Ministerpräsident), Dato (zuletzt
Juni—Okt. 1917 Ministerpräsident) und Gonzalez Besada (ehem. Kammer-
präsident und mehrm. Minister), der lib. Partei Garcia Priecto (s. GeschK al. 1917
Tl. 2 S. 235), Graf Romanones (zuletzt Dez. 1915 — April 1917 Mimisterpräsi-
dent) und Santiago Alba (mehrm. Minister) an. Cambô ist der Führer der
katal. Regionalisten. Die Ministerien des Kriegs und der Marine sind Militär-
personen ohne besondern politischen Charakter anvertraut. Das neue Kabinett
ist also ein Koalitionskabinett großen Stils, dessen Leiter für die Aufrecht-
erhaltung der in der letzten Zeit mannigfach gefährdeten staatlichen Autorität
wie für die Fortführung einer strengen Neutralitätspolitik (s. Mauras Rede
v. 29. April 1917; Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 236 ff.) die beste Bürgschaft bietet.
Im Parlament wie in der Oeffentlichkeit wird das Kabinett mit großen
Hoffnungen begrüßt. Bedeutungsvoll ist auch die Aufnahme des Führers
der katalonischen Opposition ins Kabinett. Nach einer Meldung des „Petit
Parisien“ umfaßt das Programm des neuen Kabinetts: Amnestie (für die
August-Empörer, s. GeschKal. 1917 Tl. 2 S. 243), Militärreform, Abänderung
der Hausordnung der Cortes und Annahme des Staatshaushalts.
23. April. (Senat.) Das Amnestiegesetz (s. o.) wird in der
Regierungsfassung angenommen.
24. April. (Kammer.) Die Antwort auf die Thronrede (s. o.)
wird mit 193 Stimmen gegen eine Stimme angenommen.
Die Antwort beglückwünscht die Regierung zur fortgesetzten Wahrung
der strikten Neutralität und der Aufrechterhaltung ausgezeichneter Be-
ziehungen zu allen Ländern. Ferner billigt sie das Amnestiegesetz.
Vor der Abstimmung hält Ministerpräsident Maura eine Rede, in
der er die durch die Erörterungen hervorgerufenen Eindrücke zusammenfaßt.
Daraus hervorzuheben sind zwei Punkte: die Feststellung, daß das Parlament
vom Kabinett als Kollektivität keine Verantwortlichkeiten fordern könne,
und die Erklärung, die Regierung werde die Interessenvereinigungen
(Offizierjuntas, Unteroffizier= und Mannschaftsvereinigungen, Verein der
Telegraphisten und sonstigen Verkehrsbeamten), die das Endergebnis einer
Verirrung seien, unerbittlich ausmerzen, falls sich ungesunde Treiblinge an
diesen Gewächsen zeigen sollten. Anderseits stellt M. die baldige Durch-
führung der von den Offizierjuntas geforderten Heeresreformen, die Stär-
kung des Heeres und der nationalen Industrie sowie der Seestützpunkte,
und die nachhaltige Vermehrung der Einnahmegquellen und eine Besserung
des Staatshaushalts in Aussicht.
16. Mai. Schaffung einer nationalen Militärindustrie.
Die Regierung legt dem Parlament einen Gesetzentwurf betr. Nationa-
lisierung der Militärindustrie vor. Art. 1 lautet: „Alles Material,
das künftig für die bewaffneten Einrichtungen oder sonstigen der Vertei-
digung des Königreichs dienenden Abteilungen erworben wird, muß Er-
zeugnis der einheimischen Industrie und Arbeit sein.“ Es werden vorüber-
gehende und dauernde Ausnahmen zugelassen. Die dem Heeresbedarf ge-
widmete Privatindustrie wird unter der Aufsicht des Staates stehen.
19. Mai. Bildung einer soz. Fraktion.