234 Grebbritanszien. (Dez. 11.—18.)
Häuptlingen aus Samoa, Kamerun, Togoland, Südwest-Afrika und Deutsch-
Ost-Afrika, in denen die Häuptlinge den Wunsch aussprechen, unter briti-
scher Herrschaft zu bleiben.
14. Dez. Wahlen zum Unterhaus.
Die Zählung der Stimmen findet am 28. Dez. (s. dort) statt. (S. auch 4. Dez.)
Nach dem neuen Wahlgesetz beträgt das Wahlalter für Zivilisten
21, für Militärpersonen 19, sofern sie die übrigen Erfordernisse zu be-
friedigen vermögen, für Frauen 30 Jahre. Die Fähigkeit als Wähler hat
nur, wer vor dem 15. Jan. 1918 mindestens sechs Monate in demselben
oder einem anstoßenden Wahlbezirk gelebt oder einen Geschäftssitz im Werte
von mindestens 10 Pfund innegehabt hat. Bis zu einem gewissen Umfang
werden Zusatzstimmen gewährt. Ein Wähler, auch eine Frau, der die
Wohn= und Geschäftsbedingungen erfüllt hat, kann auf Grund seiner Universi-
tätsbildung eine zweite Stimme in einem zweiten Wahlbezirk geltend machen.
Kein Wahlrecht haben: Kinder, Peers, Idioten, Geisteskranke, Ausländer,
Bankrotteure und die sog. conscientious objectors, d. h. die Leute, die aus
Gewissensbedenken sich geweigert haben, Kriegsdienste zu tun; sie werden
sogar fünf Jahre nach dem Kriege noch ihres Wahlrechtes für verlustig
erklärt. Eine merkwürdige Bestimmung des MWahlgesetzes entzieht dem Mieter
einer möblierten Wohnung das Wahlrecht, während Mieter von unmöblierten
Wohnungen wahlberechtigt sind. Wählbar sind auch Frauen (s. S. 224).
17. Dez. Die „erdolchte“ deutsche Armee.
Nach der „Neuen Züricher Zeitung" erklärte General Maurice in
den „Daily News“: Die deutsche Armee war vor dem Kriege die erste
Europas. Bei dem Waffenstillstand befanden sich die Alliierten und der
Feind an der Westfront im Verhältnis fünf zu dreieinhalb. Die deutsche
Armee ist von der Zivilbevölkerung von hinten erdolcht worden. Das Ver-
halten der Matrosen kann man nur mißbilligen. Sie zogen es vor, zu
rebellieren und dem Feinde ihre Schiffe auszuliefern, statt dem Tod zu
trotzen. Sie waren es, die Paris retteten.
18. Dez. Einberufung einer internat. Arbeiterkonferenz nach
der Schweiz.
Der parlamentarische Ausschuß des Gewerkschaftskongresses und
der nationale ausführende Ausschuß der Arbeiterpartei beraten über die
vorgeschlagene internat. Arbeiterkonferenz, die gleichzeitig mit der offiziellen
Friedenskonferenz abgehalten werden soll. Die Ausschüsse kommen überein,
zusammen mit den Arbeitern und den sozialistischen Parteien der anderen
Länder eine internationale Konferenz für Anfang Januar einzuberufen.
Die Ausschüsse würden es vorgezogen haben, die Konferenz in Paris ab-
zuhalten. Da es sich aber als unmöglich herausstellte, so wird beschlossen,
sie in einem neutralen Lande, wahrscheinlich in der Schweiz, einzuberufen.
Es wird ferner beschlossen, daß die britische Abordnung zur Konferenz aus
10 Mitgliedern, von denen fünf den Gewerkschaftskongreß vertreten und fünf
der Arbeiterpartei mit den ihr angegliederten Organisationen entnommen
sind, zusammengesetzt werden soll. Zum ersten Teil der Abordnung werden
gehören: J. H. Thomas, Bill Thorne und Bovermann, zu dem zweiten
Clynes, Ramsay Macdonald, Artur Henderson und Frau Snowden.
Ferner faßt die Versammlung eine Entschließung, die dem Premier-
minister zugestellt werden soll. Darin wird die Ansicht ausgesprochen, daß
der Friedensvertrag in Uebereinstimmung mit dem ersten von Wilsons
14 Punkten in voller Oeffentlichkeit verhandelt und abgeschlossen werden
muß. Ferner wird gefordert, daß die Presse- und Kabelzenfur unverzüglich