Frantreich. (Jan. 31.) 245
Friedens unter Bedingungen rechtfertigen würde, die keine Aufgabe all der
Grundsätze der Freiheit, Gerechtigkeit und Achtung vor dem Völkerrecht,
für die die Alliierten eintreten, vor dem angriffslustigen und nichts be-
reuenden Militarismus bedeuten. Die von dem Obersten Kriegsrat demgemäß
angenommenen Entschließungen befaßten sich nicht allein mit der allgemeinen
militärischen Politik, die von den Alliierten auf allen Hauptkriegsschauplätzen
befolgt werden soll, sondern noch besonders mit der geschlosseneren und
wirksameren Zusammenfassung aller Anstrengungen der gegen die Mittel-
mächte kämpfenden Länder unter der Leitung des Kriegsrates. Der Wirkungs-
kreis des Rates selbst wurde erweitert, und die Grundsätze der Einheit in
Politik und Handel, wie sie im letzten Nov. in Rapallo aufgestellt worden
waren, weiter in konkreter und praktischer Weise ausgebaut. Nach aus-
giebigster Erörterung der zu befolgenden Politik und der Maßnahmen zu
ihrer Ausführung kam es zu einer vollen Uebereinstimmung. Die Alliierten
sind im Herzen und Willen einig nicht infolge irgendwelcher geheimer
Pläne, sondern in ihrem offenen Entschluß, die Zivilisation gegen einen
gewissenlosen und brutalen Oberherrschaftsversuch zu verteidigen. Diese Ein-
mütigkeit ist gleich stark hinsichtlich der ein zuschlagenden militärischen Politik
wie hinsichtlich der zu ihrer Ausführung nötigen Maßnahmen. Sie wird
die Alliierten instand setzen, der Gewalttätigkeit des feindlichen Angriffes
mit festem und ruhigem Zutrauen zu begegnen, mit äußerster Tatkraft und
aus dem Wissen heraus, daß weder ihre Kraft noch ihre Standhaftigkeit
erschüttert werden kann. Die ausgezeichneten Soldaten unserer freien Demo-
kratien haben sich ihren Platz in der Geschichte durch ihre unbegrenzte
Tapferkeit errungen. Ihr glänzendes Heldentum und nicht weniger die edle
Ausdauer, mit der unsere Zivilbevölkerung ihre tägliche Last an Prüfung
und Leiden erträgt, zeugen für die Kraft dieser Grundsätze der Freiheit,
die den militärischen Erfolg der Alliierten mit dem Ruhm eines großen
moralischen Triumphes krönen werden. (S. auch S. 156 f.)
31. Jan. (Kammer.) Einlösung der russ. Kupons.
Zur Beratung stehen die von der Regierung vorgeschlagenen Kredite
zur Gewährung von neuen Vorschüssen an die Bundesgenossen Frankreichs.
In der Summe dieser Kredite (410 Mill. Fr.) befinden sich auch die zur
Einlösung der russ. Kupons im Febr. 1918 notwendigen Ausgaben. Abg.
Grodet (Rad.) und Abg. Montet (Soz.) erheben Einspruch dagegen, daß
Frankreich sich fortgesetzt gegenüber Rußland engagiere. — Finanzminister
Klotz erklärt, daß die finanzielle Verpflichtung Rußlands gegenüber Frank-
reich unabhängig von der Form der russ. Regierung fortbestände. Zwischen
den Regierungen der Entente schwebten Verhandlungen über die künftige
Regelung der in Frage gestellten Interessen, und in Erwartung eines Ab-
kommens sei es notwendig, den nächsten Kupon einzulösen. Die Regierung
betrachte es als ihre Pflicht, die Rußland an Frankreich knüpfenden Bande
in keiner Weise zu lösen. Schließlich genehmigt die Kammer die Kredite
mit 360 gegen 112 Stimmen.
Nach dem amtlichen Sitzungsbericht der Kammer beläuft sich die Ge-
samtsumme der bisher während des Krieges von Frankreich an seine Ver-
bündeten geleisteten Vorschüsse insgesamt auf rund 6422 Mill. Fr. Davon
entfallen auf Rußland 4287 Mill. Durch zwei Geheimabkommen vom 5. Febr.
und 4. Okt. 1915 mit der russ. Regierung, deren Kenntnis die franz. Re-
gierung dem Parlament vorenthielt, obgleich sie finanzieller Art waren und
infolgedessen nach Art. 8 der Verfassung der Zustimmung des Parlaments
bedurft hätten, verpflichtete sich die Regierung bis auf weiteres, die Zins-
zahlung für die russ. Anleihen zu übernehmen. Das Abkommen vom 4. Okt-