Krankreich. (Febr. 9.—18.) 247
halb der Entente das Mittel zu suchen, durch das diese von den Mittel-
mächten zur Wiederherstellung ihrer Industrie begehrten Hilfsquellen am
besten ausgenutzt werden.
9. Febr. (Paris.) Nationale Kundgebung in der Sorbonne.
An der von allen großen franz. Vereinen veranstalteten Kundgebung
für die „Heilige Einigkeit“ (Union sacrée) nehmen der Präsident und sämt-
liche Minister teil. Den Vorsitz führt der Präsident der Kammer Deschanel,
der seine Eröffnungsansprache mit folgendem Gelöbnis Frankreichs schließt:
Wir schwören angesichts der Soldaten von der Marne, der Aser und von
Verdun, die Waffen nicht niederzulegen, bis das Recht gerächt, bis das seit
vierzig Jahren gegen die Freiheit der Welt vorbereitete Attentat bestraft
und bis Belgien, Serbien und Rumänien befreit und Frankreich die ihm
1870 und 1914 entrissenen Gebiete wieder zurückgegeben sein werden.
12. Febr. Bekämpfung der Spionage.
„Havas“ meldet: Um eine engere Zusammenarbeit der gegen die
Spionage arbeitenden Dienstzweige zu sichern, werden diese Dienste durch
einen Erlaß unter die Oberleitung des Ministerpräsidenten Clemenceau ge-
stellt. An der Spitze dieser Dienstzweige steht ein Generalkommissar für die
nationale Sicherheit.
13. Febr. Rationierungsmaßnahmen.
Der Minister für Lebensmittelversorgung Boret läßt der Presse einen
Erlaß zugehen, der Erzeugung, Verkauf und Verzehr gewisser Nahrungs-
mittel regelt. Hinsichtlich des Brotes wird nur eine neue Anordnung ge-
troffen. Luxusbrote, die mindestens 700 Gramm schwer und nicht länger
als 80 Zentimeter sind, sowie lange Biskuits dürfen nicht mehr verkauft
werden. Die gesamte Bäckerei von frischem und trockenem Kuchen wird ver-
boten. Ein Gleiches gilt von eingemachten und glasierten Früchten und
Cremespeisen. Sämtliche Luxusschokoladen sowie mit Milch angerührtes
Zuckerwerk werden untersagt. Pulverisierter Kakao fällt nicht unter das Ver-
bot. Er darf aber nur in Verpackungen in den Handel kommen, die den
Namen des Erzeugers und Angabe über die Zusammensetzung tragen. Die
gleiche Vorschrift erstreckt sich auch auf Erzeugnisse aus Getreide in Pulver-
form, die zur Ernährung von Kindern und Kranken bestimmt sind. Was
die Gastwirtschaften betrifft, so dürfen zwischen 9 und 11 Uhr vormittags
sowie zwischen 2 Uhr 20 und 6 Uhr 30 nachmittags keine Speisen ver-
abreicht werden. In anderen Anstalten als Kantinen und Speisewagen, wo
der Preis eines Essens 8 Fr. übersteigt, dürfen bei einer Mahlzeit nichf
mehr als zwei Platten mit Gemüsen und nicht mehr als 100 Gr. Brot
verabreicht werden. Käse darf in den oben erwähnten Anstalten überhaupt
nicht verzehrt werden.
14. Febr. Marschall Joffre wird zum Mitgliede der franz.
Akademie gewählt.
15. Febr. (Kammer.) Kriegskreditvorlage.
Finanzminister Klotz bringt einen Gesetzentwurf über die prov. Kredite
für Kriegsausgaben während des zweiten Vierteljahres in einer Höhe von
9⅛ Milliarden Fr. ein.
17.—18. Febr. (Paris.) Tagung d. Nationalrats d. soz. Partei.
In Paris tagt der Nationalrat der soz. Partei Frankreichs, um
über die Stellung zu der bevorstehenden interalliierten Konferenz in London
(s. S. 161 ff.) zu beraten. (Gleichzeitig tritt auch eine Landeskonferenz der