256 krankreic. (März 26. 27.)
für das ord. Budget und 251 861201 Fr. für die übrigen Posten vor. Die
Budgetzwölftel für die eigentlichen Kriegsausgaben und die ao. zivilen Aus-
gaben sind bereits (s. o.) bewilligt. — Die Vorlage wird am 22. in der
Budgetkommission der Kammer und am 29. im Senat einstimmig mit
229 Stimmen angenommen.
26. März. Foch Oberbefehlshaber der alliierten Armeen an
der Westfront.
In Doullens tritt ein Kriegsrat der Alliierten zusammen, an dem
für Frankreich Präsident Poincaré, Ministerpräsident Clemenceau, der
Oberbefehlshaber Pétain, der am 14. März zum Befehlshaber der neu-
errichteten sog. Manövrierarmee ernannte General Foch, für England das
Mitglied des Kriegskabinetts Lord Milner, der Oberkommandierende Sir
Douglas Haig, Sir Henry Wilson u. a. teilnehmen. Dabei wird unter
Zustimmung von Pétain und Haig folgender Beschluß gefaßt: „General
Foch wird von der engl. und franz. Regierung beaufstragt, die Aktion der
verbündeten Armeen an der Westfront zu vereinheitlichen (de coordonner
T’action des armées allices sur le front ouest). Er wird sich zu diesem
Zweck mit den Generalstabschefs verständigen, die aufgefordert werden, ihm
alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.“
Die Erfolge der deutschen Offensive an der Westfront machten den
Eifersüchteleien und Bedenken, die bisher die Einsetzung eines einheitlichen
Oberkommandos für die engl. und franz. Truppen an der Westfront ver-
hindert hatten, ein Ende. Vor allem hatte sich bisher Clemenceau, aus per-
sönlicher Feindschaft gegen Foch, für Petain als Generalissimus eingesetzt,
während von England Foch gewünscht wurde. Von englischer Seite wird
für Lord Milner das Verdienst in Anspruch genommen, eine Verständigung
herbeigeführt zu haben. (S. zu diesen Verhandlungen die interessanten
Mitteilungen im „Matin" v. 13. Nov. 1920 und im „Daily Telegraph“
vom 7. und 8. Februar 1921, (.##ferner S. 173.)
Am 14. April wird in Paris amtlich bekanntgegeben, daß die franz.
und engl. Regierung übereingekommen sind, dem General Foch den Titel
eines Oberbefehlshabers der alliierten Armeen in Frankreich zu übertragen.
27. März. Engl.-franz. Erklärung über Rußlands Schuld-
verpflichtungen.
„Havas“ meldet: Die Regierungen Großbritanniens und Frank-
reichs sind übereingekommen, folgende Erklärung zu veröffentlichen: Als
die kaiserlich russ. Regierung die Verträge schloß, hat sie unbestreitbar Ruß-
land vertreten und endgültig verpflichtet. Diese Verpflichtung kann nicht
durch welche Autorität immer, die in Rußland gebietet oder gebieten wird,
abgelehnt werden, ohne daß die Grundlage des internationalen Rechtes selbst
erschüttert würde; andernfalls gäbe es keine Sicherheit mehr in den Be-
ziehungen zwischen den Staaten. Es würde unmöglich werden, einen lang-
fristigen Vertrag abzuschließen, wenn dieser Vertrag Gefahr liefe, verleugnet
zu werden. Das würde den Zusammenbruch des Kredites der Staaten so-
wohl vom politischen als vom finanziellen Standpunkt aus bedeuten. Ein
Staat könnte nicht mehr unter normalen Bedingungen Anleihen finden,
wenn die Gläubiger keine anderen dauernden Bürgschaften als in der Auf-
rechterhaltung der Verfassung hätten, auf Grund deren die das Schuldner-
land vertretende Regierung an den Kredit appelliert hat. Kein Grundsatz
ist fester begründet als der, daß eine Nation für die Handlungen ihrer
Regierung verantwortlich ist, ohne daß ein Wechsel in der Regierungs-
gewalt die übernommenen Verpflichtungen berühren würde. Rußlands Ver-