Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

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abzuschließen. Betreffend die Beschlagnahme und Verkäufe durch Deutsch- 
land werden alle Maßnahmen aufgehoben, besonders alle Verfügungen, 
welche Museen, Archive und Bibliotheken betrafen. Enteignungen und Maß- 
nahmen ähnlicher Art werden für ungültig erklärt. Auf Ansuchen der 
Franzosen oder Elsaß-Lothringer franz. Abstchnmung können alle mit feind- 
lichen Gesellschaften oder Privatpersonen abgeschlossenen Verträge für un- 
gültig erklärt werden. Das deutsche Geld wird für ungültig erklärt. Sämt- 
liche Bestände an deutschem Geld oder deutschen Wertpapieren müssen vor 
dem 16. Dez. in einer Neuanmeldung bei den franz. Verwaltungsbehörden 
eingereicht werden. Der Wechselkurs ist auf 1,25 für die Mark festgesetzt. 
jedoch soll der Vorteil dieses Umtausches nur den Elsässern und Lothringern 
sowie Angehörigen der Verbands= und neutralen Staaten zugute kommen, 
die vor dem 1. Aug. 1914 ihren Wohnsitz im Elsaß oder in Lothringen 
hatten. Altdeutsche sind davon ausgeschlossen. Neues deutsches Geld darf 
nicht in Umlauf gesetzt werden. Das bereits zirkulierende Geld muß mög- 
lichst schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Bergwerke werden unter 
die franz. Staatskontrolle gestellt. 
9. Dez. (Els.-Lothr.) Einzug des Präsidenten Poincaré in 
Straßburg. 
Durch diesen Akt ist nach franz. Auffassung die feierliche Besitzergreifung 
Els.-Lothr.s durch Frankreich vollzogen. 
„Havas“ veröffentlicht folgenden Bericht: Präsident Poincaré ist in 
Begleitung von Clemenceau, Dubost und Deschanel heute vormittag in 
Straßburg eingetroffen. Der Präsident wurde von den Marschällen, den 
Ministern, den Chefs der verbündeten Armeen und dem Gemeinderate 
empfangen. Der Bürgermeister entbot ihm den Willkommgruß und übergab 
ihm die Schlüssel der Stadt. In seiner Erwiderung versicherte der Präsident, 
daß Frankreich die Schlüssel Straßburgs in guter Hut halten und sie nie- 
mals wieder durch irgend jemand werde wegnehmen lassen. Der Zug ge- 
langte sodann auf den Kleberplatz, wo der Präsident eine Gruppe von 
Veteranen zu ihrer Anhänglichkeit an Frankreich beglückwünschte; darauf 
erreichte der Zug das Rathaus. Von der Freitreppe des Rathauses hielt 
Poincaré eine Ansprache, in der er u. a. sagte, daß die Volksabstimmung 
bereits vollzogen sei. Darauf bewegte sich der Zug zur Kathedrale. Dann 
begab sich der Präsident zur protestantischen Kirche und zur Synagoge, wo 
die Geistlichen ihre Ergebenheit für Frankreich beteuerten. 
Am 8. weilte Präsident Poincaré in Metz. Beim Empfang im Rat- 
haus sagte der Bürgermeister, das Plebiszit, von dem Deutschland spreche. 
sei bereits erfolgt durch den den franz. Truppen bereiteten Empfang. 
Ueber diese Besitzergreifung Elsaß-Lothringens durch Frank- 
reich schreibt die „Deutsche Allg. Ztg.“ (Nr. 636) am 14. u. a.: Der 
Waffenstillstandsvertrag gab Frankreich nur das Recht zur militärischen Be- 
setzung der geräumten Gebiete und verpflichtete es ausdrücklich, Elsaß-Lothringen 
als Besatzungsgebiet und nicht als Teil Frankreichs zu behandekn. Auch die 
neue deutsche Regierung hat feierlich erklärt, daß die Besetzung das im 
Friedensvertrag zu regelnde Schicksal des Landes nicht präjudiziere. Frank- 
reich aber setzt sich mit jeder neuen Maßnahme rücksichtslos über alle Rechts- 
verpflichtungen hinweg und macht aus dem einheitlichen els.-lothr. Staats- 
gebiet Schritt für Schritt drei franz Departements. Es begründet sein Vor- 
gehen mit Kundgebungen der els.-lothr. Bevölkerung, die als Ausdruck der 
allgemeinen Volksstimmung ausgegeben werden. Nachdem es bisher durch 
Regierungsvertreter und Presse konsequent erklärt hatte, daß das Land ohne 
Abstimmung an Frankreich zurückgegeben werden müsse, beruft es sich jetzt
	        
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