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abzuschließen. Betreffend die Beschlagnahme und Verkäufe durch Deutsch-
land werden alle Maßnahmen aufgehoben, besonders alle Verfügungen,
welche Museen, Archive und Bibliotheken betrafen. Enteignungen und Maß-
nahmen ähnlicher Art werden für ungültig erklärt. Auf Ansuchen der
Franzosen oder Elsaß-Lothringer franz. Abstchnmung können alle mit feind-
lichen Gesellschaften oder Privatpersonen abgeschlossenen Verträge für un-
gültig erklärt werden. Das deutsche Geld wird für ungültig erklärt. Sämt-
liche Bestände an deutschem Geld oder deutschen Wertpapieren müssen vor
dem 16. Dez. in einer Neuanmeldung bei den franz. Verwaltungsbehörden
eingereicht werden. Der Wechselkurs ist auf 1,25 für die Mark festgesetzt.
jedoch soll der Vorteil dieses Umtausches nur den Elsässern und Lothringern
sowie Angehörigen der Verbands= und neutralen Staaten zugute kommen,
die vor dem 1. Aug. 1914 ihren Wohnsitz im Elsaß oder in Lothringen
hatten. Altdeutsche sind davon ausgeschlossen. Neues deutsches Geld darf
nicht in Umlauf gesetzt werden. Das bereits zirkulierende Geld muß mög-
lichst schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Bergwerke werden unter
die franz. Staatskontrolle gestellt.
9. Dez. (Els.-Lothr.) Einzug des Präsidenten Poincaré in
Straßburg.
Durch diesen Akt ist nach franz. Auffassung die feierliche Besitzergreifung
Els.-Lothr.s durch Frankreich vollzogen.
„Havas“ veröffentlicht folgenden Bericht: Präsident Poincaré ist in
Begleitung von Clemenceau, Dubost und Deschanel heute vormittag in
Straßburg eingetroffen. Der Präsident wurde von den Marschällen, den
Ministern, den Chefs der verbündeten Armeen und dem Gemeinderate
empfangen. Der Bürgermeister entbot ihm den Willkommgruß und übergab
ihm die Schlüssel der Stadt. In seiner Erwiderung versicherte der Präsident,
daß Frankreich die Schlüssel Straßburgs in guter Hut halten und sie nie-
mals wieder durch irgend jemand werde wegnehmen lassen. Der Zug ge-
langte sodann auf den Kleberplatz, wo der Präsident eine Gruppe von
Veteranen zu ihrer Anhänglichkeit an Frankreich beglückwünschte; darauf
erreichte der Zug das Rathaus. Von der Freitreppe des Rathauses hielt
Poincaré eine Ansprache, in der er u. a. sagte, daß die Volksabstimmung
bereits vollzogen sei. Darauf bewegte sich der Zug zur Kathedrale. Dann
begab sich der Präsident zur protestantischen Kirche und zur Synagoge, wo
die Geistlichen ihre Ergebenheit für Frankreich beteuerten.
Am 8. weilte Präsident Poincaré in Metz. Beim Empfang im Rat-
haus sagte der Bürgermeister, das Plebiszit, von dem Deutschland spreche.
sei bereits erfolgt durch den den franz. Truppen bereiteten Empfang.
Ueber diese Besitzergreifung Elsaß-Lothringens durch Frank-
reich schreibt die „Deutsche Allg. Ztg.“ (Nr. 636) am 14. u. a.: Der
Waffenstillstandsvertrag gab Frankreich nur das Recht zur militärischen Be-
setzung der geräumten Gebiete und verpflichtete es ausdrücklich, Elsaß-Lothringen
als Besatzungsgebiet und nicht als Teil Frankreichs zu behandekn. Auch die
neue deutsche Regierung hat feierlich erklärt, daß die Besetzung das im
Friedensvertrag zu regelnde Schicksal des Landes nicht präjudiziere. Frank-
reich aber setzt sich mit jeder neuen Maßnahme rücksichtslos über alle Rechts-
verpflichtungen hinweg und macht aus dem einheitlichen els.-lothr. Staats-
gebiet Schritt für Schritt drei franz Departements. Es begründet sein Vor-
gehen mit Kundgebungen der els.-lothr. Bevölkerung, die als Ausdruck der
allgemeinen Volksstimmung ausgegeben werden. Nachdem es bisher durch
Regierungsvertreter und Presse konsequent erklärt hatte, daß das Land ohne
Abstimmung an Frankreich zurückgegeben werden müsse, beruft es sich jetzt