336 Schweiz. (Aug. 6.—31.)
rat zu vertreten. Für den Fall, daß der Bundesrat nicht unverzüglich
genügende Zugeständnisse macht, beschließt der Kongreß den allgemeinen
Landesstreik. Mit der Durchführung wird das Aktionskomitee gemein-
sam mit dem Gewerkschaftsausschuß und der Geschäftsleitung der soz. Partei
der Schweiz beauftragt. Maßgebend sind die Beschlüsse der Berner Kon-
ferenz vom 1. März 1918. Den Organisationen ist sofort Weisung zur Vor-
bereitung des Generalstreiks zu erteilen.
Im Anschluß an den Kongreß finden Verhandlungen zwischen dem
Bundesrat und Arbeitervertretern statt, wobei dieser ein wesent-
liches Entgegenkommen gegen die Forderungen der Arbeiter zeigt. Ueber
die meisten Forderungen wird ziemlich leicht Einigung erzielt, da die Re-
gierung von sich aus bereits eine Reihe der verlangten Maßnahmen in
Aussicht genommen hat; so die Schaffung eines eidgen. Ernährungsamtes,
bessere Verteilung der vorhandenen Lebensmittelvorräte, Konzessionierung
des privaten Großhandels, Revision des Arbeitszeitgesetzes bei den schweiz.
Staatsbahnen zum Zwecke zeitgemäßer Herabsetzung der Arbeitszeit, mildere
Behandlung von Deserteuren. Die letzten Schwierigkeiten werden (am 8. Aug.)
beseitigt durch das Entgegenkommen des Bundesrats in der Frage der Aus-
richtung einer zweiten Teuerungszulage für 1918 an das Staatspersonal.
Daraufhin beschließt das mit der Organisierung der Generalstreikbewegung
betraute Komitee, daß der Konflikt beseitigt und kein Grund zur Erklärung
des Generalstreiks mehr vorhanden sei.
6. Aug. (Bundesrat.) Die Botschaft und der Entwurf zur
Wiederholung der Kriegssteuer werden genehmigt.
12. Aug. Elektrifizierung der Schweizer Bahnen.
Die Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen unterbreitet dem
Verwaltungsrat das Programm für die Elektrifizierung des Bundes-
bahnnetzes. Nach diesem Programm soll das ganze Bundesbahnnetz binnen
30 Jahren elektrifiziert werden. Die Kosten werden auf Milliarden Fr.
geschätzt. Die Bundesversammlung hat in ihrer Junisession auf eine rasche
Durchführung der Elektrifizierung gedrängt.
20. Aug. (Bern.) Eröffnung der österr.-ital. Konferenz für
Kriegsgefangenenfragen..
Die Arbeiten der Konferenz führen am 21. Sept. zur Unterzeichnung
eines Abkommens.
30. Aug. Neue deutsch.-schweiz. Vereinbarung.
Das „WTB.“ meldet aus Bern: Das seit dem 24. April d. J. (s. S. 332)
bestehende Abkommen mit Deutschland hat auf Grund neuer Vereinbarungen
zwischen der schweiz. und der deutschen Regierung eine wichtige Er-
weiterung erfahren. Während bisher außer Getreide nur eine beschränkte
Zahl von Artikeln, insbesondere Monopolwaren, den Vorteil der Beförderung
unter freiem Geleite genossen, hat die deutsche Regierung eingewilligt, das
freie Geleit nunmehr auf alle wichtigeren Nahrungs- und Genußmittel
sowie auf alle hauptsächlichsten industriellen Roh- und Hilfsstoffe auszudehnen.
Die schweiz. Blätter betonen, daß dieses Entgegenkommen Deutschlands
sehr wertvoll für die Schweiz sei.
31. Aug. (Bundesrat.) Generelles Ausfuhrverbot.
Die „Bafl. Nachr.“ teilen mit: Der Bundesrat hat einen mit dem
5. Sept. in Kraft tretenden Beschluß gefaßt, in welchem die bisherigen ein-
zelnen Ausfuhrverbote in ein generelles Ausfuhrverbot für sämtliche Waren