Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

360 Inzenburg. (Nov. 14. - Dez. 23.) Niederlande. (Jan. 20.) 
Die lux. Regierung nimmt die Tagesordnung an und verspricht, 
sämtlichen Anträgen nachzukommen. Die amerik. Gesandtschaft im Haag, 
die ebenfalls in Luxemburg beglaubigt ist, wird gebeten, dem Präsidenten 
Wilson von den Wünschen der lux. Landesvertretung Kenntnis zu geben. 
14. Nov. Referendum über die Staatsform. 
Die Kammer nimmt eine Tagesordnung an, worin die Regierung 
aufgefordert wird, das lux. Volk in seiner Gesamtheit über die zukünftige 
Staatsform durch ein Referendum zu befragen. Die Kammer wünscht, daß 
die Großherzogin sich jeder Regierungshandlung enthält, bis das Volk sich 
durch ein Referendum ausgesprochen hat. Der Antrag der Lib. und Soz. auf 
sofortige Abdankung der Großherzogin, bezw. Einführung der Republik, 
wird mit 28 gegen 20 Stimmen abgelehnt. — Am 24. beantwortet die 
Großherzogin die Entschließung der Kammer mit der Erklärung, sie 
habe ihr Herrscheramt immer gemäß der Verfassung ausgeübt. Sie bitte 
die Regierung, eine Volksabstimmung auf breitester Grundlage über die 
künftige Staatsform zu veranstalten. Sie werde sich dem Willen des Volkes 
fügen. Sie sei auch bereit, sich bis dahin jedes Herrscheraktes zu enthalten, 
und bitte die Regierung, den Staatsrat über ihre Ersetzung in dieser 
Zwischenzeit zu Rate zu ziehen. 
21. Nov. Einzug amerik. Truppen in Luxemburg. 
In einer Proklamation des Generals Pershing wird die Bevöl- 
kerung gebeten, Ruhe zu bewahren, denn die Amerikaner seien als Befreier 
und Freunde gekommen und ihr Auftreten werde sich streng an die Grund- 
sätze des Völkerrechts halten. 
23. Dez. Austritt aus dem Zollverein mit Deutschland. 
Staatsminister Reuter teilt in der Kammer mit, daß die Regierung 
den Zollvereinsvertrag mit Deutschland kündigen werde. Bezüglich 
der Ursachen dieser Kündigung erklärt er, da Deutschland durch seinen 
Einfall in L. den Eisenbahnvertrag gebrochen habe, sei L. nicht mehr durch 
letzteren gebunden und der Bruch dieses Vertrags ziehe die Auflösung des 
Zollvereins nach sich. Auch könne der Vertrag von einem der Kontrahenten 
gekündigt werden, wenn die Einhaltung die wirtschaftliche Existenz des 
Landes gefährden würde. L. könne nicht einen Teil der hohen indirekten 
Steuern übernehmen, welche Deutschland jetzt zu tragen haben werde. 
XII. 
Niederlande. 
20. Jan. In London wird das Vorabkommen mit den Alliierten 
betr. Vermietung holländ. Schiffsraums abgeschlossen. 
„Reuter“ meldet dazu am 22. aus Washington: Die niederländische 
Regierung hat beschlossen, die 80 in amerik. Häfen liegenden holländ. Schiffe- 
an die Ver. Staaten zu vermieten. Die vorläufige Uebereinkunft darüber, 
die soeben in London unterzeichnet worden ist, bestätigt, daß diese Schiffe 
nicht nach dem Kriegsgebiet geschickt werden sollen. 
Ferner meldet „Reuter“, daß dieses Abkommen nur einen Modus vivendi 
bis zu einem allgemeinern Abkommen auf breiterer Grundlage zwischen den
	        
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