Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

Niederlande. (Febr. 8.—März 10.) 361 
Alliierten und H. schaffen solle. (S. dazu S. 366.) — Es handelt sich um eine 
Charterung der Schiffe für 90 Tage zu Fahrten außerhalb der Kriegszone. 
Am 8. Febr. teilt das Ministerium für Ausw. Angelegenh. dem 
„Niederländ. Korr.-Bur.“ über das Handelsabkommen zwischen Holland 
einerseits und den Ver. Staaten und den mit ihnen verbündeten Regierungen 
andererseits folgendes mit: Man kann sich die Grundlagen dieses Abkommens 
in großen Umrissen so vorstellen, daß Holland die Möglichkeit eröffnet wird, 
sich Zufuhren zu verschaffen, die aber angesichts des in der ganzen Welt 
herrschenden Mangels an Rohprodukten beschränkt bleiben. Für den Trans- 
port dieser Rohprodukte und den Transport niederländ.-ind. Produkte werden 
niederländ. Schiffe verwendet werden. Außerdem wird ein Teil des nieder- 
länd. Schiffsraums in den Dienst der Ernährung der belg. Bevölkerung ge- 
stellt werden. Der übrig bleibende Schiffsraum kann von den Alliierten für 
Transportzwecke außerhalb der sog. gefährlichen Gebiete benutzt werden. 
An die Zufuhr nach Holland sind noch andere Bedingungen geknüpft, die 
Hollands Verhältnis zu anderen Mächten berühren, es ist aber unrichtig, 
zu behaupten, daß gefordert worden ist, daß Holland die Ausfuhr nach 
den Gebieten der Mittelmächte vollständig einstelle. Der ganze Fragen- 
komplex, der bei den Verhandlungen in London zur Sprache kam, wird 
jetzt von der Regierung untersucht und ausgearbeitet, um dann in der Form 
eines definitiven Abkommens den alliierten Regierungen vorgelegt zu werden. 
8. Febr. Das „Niederl. Korr.-Bur.“ teilt mit, daß die von 
England über Holland verhängte (s. Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 594) 
Handelstelegrammsperre wieder aufgehoben wurde. 
Wie der Londoner Korrespondent des „Nieuwe Rotterdamschen Courant“" 
(am 11.) von maßgebender Seite erfährt, wurden an die Aufhebung der 
Handelstelegrammsperre seitens Englands keinerlei Bedingungen geknüpft. 
6. März. Deutsches Entgegenkommen in der Sand-und Kiesfrage. 
Amtlich wird gemeldet: Das Ministerium des Aeußern teilt mit, daß 
die deutsche Regierung die Zulassung der niederl. Kommission, die den Bedarf 
von Sand und Kies für bürgerliche Zwecke im besetzten Belgien und Nord- 
frankreich untersuchen sollte, ablehnte. Die deutsche Regierung sei bereit, vor- 
läufig von der Durchfuhr von Sand und Kies abzusehen, um der niederl. 
Regierung Schwierigkeiten zu ersparen. Sie bleibt aber auf ihrem Rechts- 
standpunkt und behält sich vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen. 
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ bemerkt dazu (am 7.) halbamtlich u. a.: 
Weder die Telegrammsperre, noch der rügende Ton der engl. Noten, noch 
endlich die Interviews und anderen wenig gelungenen amtlichen Aeußerungen 
des engl. Gesandten im Haag in der holl. Presse vermochten den erwünschten 
Eindruck auf die holl. Regierung auszuüben. Um so erfreulicher erscheint 
es uns, daß unsere Lage zurzeit uns gestattet, einstweilen von der Aus- 
übung des Rechtes der Durchfuhr absehen zu können. So nehmen wir Eng- 
land wenigstens den Scheingrund zu der rücksichtslosen Behandlung unseres 
niederl. Nachbars und können hoffen, ihm dadurch seine Stellung England 
gegenüber einigermaßen zu erleichtern. 
10. März. Schiffsraumultimatum der Entente. 
Das „WTB.“ meldet am 13.: Unser Vertreter in Amsterdam erfährt, 
daß der engl. Gesandte im Haag im Namen der alliierten Regierungen und 
der Ver. Staaten von Holland die Auslieferung seines gesamten 
Schiffsraumes gegen entsprechende Frachtraten und den Ersatz der tor- 
pedierten Schiffe nach dem Kriege für Fahrten auch innerhalb des Sperr-
	        
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