Niederlande. (Mai 16.—Juni 6.) 369
die Rheinschiffahr zu einer grundsätzlichen Einigung über alle auf-
eworfenen Fragen führen. Auch über die Frage der Durchfuhr und Aus-
fuhr von Sand und Kies, deren Menge von der niederländischen Regierung
angenommen wird, kommt eine Einigung zustande. Ebenso wird im Laufe
der folgenden Tage bezüglich der Wiedereröffnung des Güterverkehrs auf
der Bahn Roermond—Hamont eine Einigung erzielt. Nach diesen Ver-
einbarungen wird die freie Durchfuhr von Sand, Kies und Steinschlag
über die holländischen Wasserwege von Holland gestattet und zwar in einer
Menge von 1,6 Mill. To. jährlich ohne Zulassung einer holländ. Kontroll-
kommission in Belgien. Weiter ist Holland damit einverstanden, daß aus
Holland nach Belgien auf Anforderung Kies und Sand bis zu 250000 To.
monatlich ausgeführt wird. Holland wird weiter die Durchfuhr aller Güter-
sendungen mit Ausnahme von Flugzeugen, Waffen, Munition und Heeres-
proviant auf der Eisenbahn zwischen Belgien und Deutschland über Roermond
entsprechend dem Vertrag von 1874 gestatten und ist mit der Vereinfachung
und Beschleunigung der Maßnahmen, die die holländ. Regierung zur Un-
möglichmachung der betrügerischen Ausfuhr an Bord der Rheinschiffe ge-
troffen hat, einverstanden. (Die ausführliche amtliche Mitteilung des holländ.
Ausw. Amtes über die Vereinbarungen s. in der „Nordd. Allg. Ztg.“ 1918
Nr. 230.)
16. Mai. (Zweite Kammer.) Privileg der Niederl. Bank,
Handelsregister.
Die Kammer genehmigt das neue Privileg der Niederl. Bank, wodurch
die Gewinnbeteiligung stark zugunsten des Staates verändert wird. Das
neue Privileg gilt für 15 Jahre. Die Beschränkung, der sich bis jetzt die
Bank in der Anlage von Auslandswechseln zu unterwerfen hatte, wird in
dem neuen Privileg aufgehoben, so daß eine kräftigere Devisenpolitik er-
möglicht wird. — Ferner wird der Gesetzentwurf betr. Einführung eines
Handelsregisters angenommen.
27. Mai. Protest gegen die neue deutsche Prisenordnung.
Das Haager „Korr.-Bur.“ meldet am 29.: Auf die schristliche Anfrage
des Abg. v. Hamel v. 11. Mai, ob die v. 24. April 1918 datierte Aenderung
der deutschen Prisenordnung auch auf Holland Anwendung finden werde
und, wenn dies der Fall sei, was die Regierung getan habe oder zu tun
beabsichtige, um für die Rechte, die Sicherheit und die Interessen der holländ.
Schiffe, insbesondere soweit der rein neutrale Verkehr oder der Verkehr mit
den Kolonien in Betracht komme, aufzukommen, hat der Minister des Aeußern
Loudon am 27. Mai geantwortet, er habe den holländ. Gesandten in
Berlin beauftragt, energisch bei der deutschen Regierung gegen die von
Berlin ausgesprochene Auffassung zu protestieren, daß die Anwendung der
neuen Prisenordnung auch auf Holland auszudehnen sei. (Den ausführ-
lichen Text der Antwort s. „Nordd. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 271.) — Zu diesem
holländ. Protesft wird von deutscher Seite halbamtlich bemerkt, daß die
Verschärfung der deutschen Prisenordnung eine durch den Ententeraub neu-
traler Schiffe veranlaßte Schutzmaßnahme ist, um den Schaden, der Deutschland
durch die Dienste neutraler Tonnage für den Feind erwächst, möglichst
einzuschränken.
6. Juni. Untergang des niederl. Hospitalschiffes „Koningin
Regentes“.
Der niederl. Dampfer „Koningin Regentes“ läuft auf der Fahrt
von England nach Holland auf eine Mine und sinkt. Der Dampfer gehörte
Europäischer Geschichtskalender. LIX# 24