Niederlande. (Juli 6.—Sept. 9.) 371
6. Juli. Das Gesetz über die Trockenlegung der Zuidersee (s.
S. 370) erhält die kgl. Zustimmung. ·
Der Tag wird im Lande als Nationalfeiertag begangen.
14. Juli. (Haag.) Schluß der deutsch-engl. Gefangenenkonferenz.
Die unterzeichnete Vereinbarung über Kriegsgefangene und Zivil-
personen lehnt sich in der Hauptsache an die in Bern (s. S. 332) zwischen
deutschen und franz. Delegierten getroffenen Abmachungen an. (Näh. s. in der
„Nordd. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 364.) Die Vereinbarung wird den beiderseitigen
Regierungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese Genehmigung wird,
wie von den deutschen Delegierten durch einen bei der Unterzeichnung ge-
machten Vorbehalt ausdrücklich festgestellt wird, auf deutscher Seite davon
abhängen, daß die Lage der Deutschen in China unter Mitwirkung der
großbritannischen Regierung eine befriedigende Regelung erfährt.
Da sich England weigert, auf die Forderungen der deutschen Regierung
betr. der Chinadeutschen einzugehen, verzögert sich das Inkrafttreten des
Vertrages mehrere Monate. Die deutsche Regierung erteilt am 3. Nov.
(s. Tl. 1 S. 410) und die engl. am 7. (s. S. 225) ihre Genehmigung.
31. Juli. (HGaag.) Abschluß eines deutsch-holl. Kohlenabkommens.
Darnach soll Deutschland v. 1. Aug. ab für einen Zeitraum von fünf
Monaten 120000 To. Steinkohle monatlich liefern.
7. Aug. Holländisches Urteil über „Koningin Regentes“.
Aus dem Haag wird gemeldet: Der holländische Schiffahrts-Raad hat
bezüglich der Versenkung der „Koningin Regentes“ (s. S. 369 f.) in der
Nordsee das Urteil gefällt. Danach soll das Schiff nicht durch eine Mine,
sondern durch einen Torpedo unbekannter Herkunft versenkt worden sein.
Am 23. meldet das Haager „Korr.-Bur.“: Das holl. Ministerium
des Aeußern gibt bekannt, daß es auf Grund der Zeugenaussagen vor
dem Schiffahrtstrust zu dem Schluß gekommen sei, daß der Untergang der
„Koningin Regentes“ durch ein abgeschossenes Torpedo verursacht wurde.
Die holl. Regierung habe ihren Gesandten in Berlin beauftragt, die deutsche
Regierung von der Schlußfolgerung der holl. Regierung zu benachrichtigen
und ihr mitzuteilen, daß sie es hoch einschätzen würde, wenn die deutsche
Regierung noch einmal eine ernste Untersuchung vornehmen würde zur
Beantwortung der Frage, ob ein deutsches U-Boot die „Koningin Regentes“
torpediert habe.
13. Aug. (Haag.) Abschluß eines deutsch-holl. Abkommens über
die Fahrt holl. Schiffe nach den skandinav. Ländern.
9. Sept. Neubildung des Kabinetts.
Nach wochenlangen Versuchen zur Neubildung der Regierung (s. S. 370)
wird folgendes Kabinett gebildet: Vorsitz und Inneres: Ruys de Beeren-
brouck, Aeußeres: der Bürgermeister vom Haag van Karnebeek, Finanzen:
der Stadtverordnete von Amsterdam de Vries, Krieg und vorläufig Marine:
der Generaldirektor des Post= und Telegraphenwesens Oberstleutn. Alting
van Geusau, Reichswasserbauamt: Oberingenieur König, Landbau, Handel
und Industrie: Ingenieur van Ysselstein, Justiz: Heemskerk (1908—13
Ministerpräsident), Kolonien: Idenburg (bereits 1902—05 und 1908 Ko-
lonialminister, 1909—16 Generalgouverneur von Niederl. Indien). Ferner
werden eingerichtet ein Unterrichtsdepartement, dem eine Abteilung für
Kunst und Wissenschaft angegliedert wird, mit Dr. de Visser als Minister
und ein neues Departement für Arbeit, an dessen Spitze Prof. Aalberse
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