392 Rorwegen. (April 30. — Aug. 14.)
30. April. Handelsabkommen mit den Ver. Staaten.
Nach monatelangen Verhandlungen (s. Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 639 f.)
unterzeichnet Nansen, der als ao. Gesandter in Washington weilt, ein Han-
delsabkommen zwischen N. und den Ver. St., das das Wirtschaftsleben N.#
sicherstellen soll. Das (erst am 27. Mai) veröffentlichte Uebereinkommen gilt für
die Kriegsdauer, kann aber beiderseits nach einem Jahre vom 30. April 1918
an und später mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Norwegen bekommt
Fenäher bezeichneten Warenmengen (Futterstoffe, Oele, Gummi u. a.), die es
Spcht, insofern der Verbrauch der Ver. St. sie nicht benötigt und die Ver-
der mit Amerika verbündeten Nationen dadurch nicht beeinträchtigt
ie Waren dürfen weder direkt noch indirekt nach einem mit Amerika
n Lande oder dessen Verbündeten ausgeführt werden; dasselbe gilt
denen von Amerika eingeführte Artikel verwendet werden.
linerseits, den Ver. St. und den Alliierten verschiedene
# ren im Betrage von über eine Million To. zu senden,
MPische und Fischerzeugnisse.
I allgemeinen Befriedigung über das Abkommen,
« -Norwegensgewahrtwordensei.
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*6 s es ist es fortan verboten, Waren und
* ommen Fische und Fischerzeugnisse)
Uents aus Norwegen auszuführen.
ozialist. Stimmen werden
vbahrung bewilligt.
zentwurfs beschlossen,
dustriellen Betrieben,
stunden woöchentlich
Deän.)
Hauan zum
pernannt.
» S. 235)
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