Rußland. (Febr. 14.—17.) 417
gegen die wirtschaftlichen und finanziellen Dekrete der Arbeiter- und Bauern-
regierung erhoben, soweit diese die Interessen der Ausländer schädigen. Die
Vertretungen behalten sich das Recht vor, zu einer ihnen wünschenswert
erscheinenden Zeit der revolutionären Regierung Rußlands ihre Schaden-
ersatzansprüche zum Ersatz aller den Ausländern durch die revolutionäre
Gesetzgebung verursachten Verluste einzureichen. (S. auch S. 256 f.)
14. Febr. Inkrafttreten des Gregorian. Kalenders.
Durch Erlaß der Volkskommissare wird für das Gebiet der russ.
Republik der Gregorian. Kalender eingeführt mit der Bestimmung, daß der
1. Febr. a. St. als 14. Febr. zu zählen ist.
16. Febr. Die „Petersb. Tel.-Ag.“ veröffentlicht ein Dekret des
Rates der Volkskommissare über die Konfiskation des Aktienkapitals
der früheren Privatbanken.
16. Febr. (Estland, Livland.) Hilfegesuche an Deutschland.
Das „W#B." teilt mit: Die bevollmächtigten Vertreter der estnischen
Kleingrundbesitzer der Kreise Dorpat, Fellin, Pernau und des Dorpater
Hausbesitzervereins sind in Danzig eingetroffen und haben die deutsche
Regierung im Namen aller estnischen Kleingrundbesitzer Nordlivlands um
Hilfe gegen die Schreckensherrschaft der Maximalisten und um sofortige
Besetzung des Landes durch das siegreiche deutsche Heer gebeten. Ebenso
haben die Hapsaler Deutschen und deutschfreundlichen Esten gestern Ab-
gesandte an die deutsche Heeresleitung mit der Bitte um schnellste Besetzung
des Landes gesandt, da sonst alles verloren ist. Ferner veröffentlicht die
„Nordd. Allg. Ztg.“ am 17. ein Telegramm des Bevollmächtigten der liv-
länd. Ritter= und Landschaft v. Stryk an den Reichskanzler und am 19.
einen Aufruf der Bevollmächtigten der estländ. Ritter= und Landschaft,
Baron A. Schilling und Frhr. v. Stackelberg, an das deutsche Volk, die
beide um ungesäumte Hilfe und Rettung aus schwerster Not ersuchen.
16. Febr. (Litauen.) Unabhängigkeitserklärung.
Die lit. Taryba (Landesrat) in Wilno beschließt, einstimmig folgende
Adresse an die Regierungen Rußlands, Deutschlands und anderer Staaten
zu richten: Die litauische Taryba als einzige Vertretung des lit. Volkes
proklamiert auf Grund des anerkannten Selbstbestimmungsrechtes der
Völker und des Beschlusses der in Wilna vom 18. bis 23. Sept. 1917 ab-
gehaltenen lit. Konferenz die Wiederherstellung eines auf demokratischer
Grundlage aufgebauten unabhängigen lit. Staates mit der Hauptstadt Wilna
und seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen
Völkern bestanden haben. Gleichzeitig erklärt die lit. Taryba, daß die
Grundlagen dieses Staates und seine Beziehungen zu den anderen Staaten
durch eine möglichst bald einzuberufende Konstituierende Versammlung, die
von allen Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählen ist, endgültig
festgelegt werden sollen. Indem die lit. Taryba vorstehendes zur Kenntnis
der Kaiserlich deutschen Regierung bringt, spricht sie die Bitte aus, den.
unabhängigen lit. Staat anzuerkennen. (S. dazu S. 406 f.)
17. Febr. Verstaatlichung der Handelsflotte.
Die „Petersb. Tel.-Ag.“ meldet: Eine Verordnung spricht die Ver-
staatlichung der Handelsflotte aus, mit Ausnahme der kleinen Fahrzeuge,
die den Eigentümern belassen werden.
17. Febr. Selbstmord des Kosakenhetmans Kaledin.
Die „Petersb. Tel.-Ag.“ meldet als Grund für den Selbstmord Kaledins
Europäischer Geschichtskalender. LIX#. 27