Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

Rußland. (Febr. 14.—17.) 417 
gegen die wirtschaftlichen und finanziellen Dekrete der Arbeiter- und Bauern- 
regierung erhoben, soweit diese die Interessen der Ausländer schädigen. Die 
Vertretungen behalten sich das Recht vor, zu einer ihnen wünschenswert 
erscheinenden Zeit der revolutionären Regierung Rußlands ihre Schaden- 
ersatzansprüche zum Ersatz aller den Ausländern durch die revolutionäre 
Gesetzgebung verursachten Verluste einzureichen. (S. auch S. 256 f.) 
14. Febr. Inkrafttreten des Gregorian. Kalenders. 
Durch Erlaß der Volkskommissare wird für das Gebiet der russ. 
Republik der Gregorian. Kalender eingeführt mit der Bestimmung, daß der 
1. Febr. a. St. als 14. Febr. zu zählen ist. 
16. Febr. Die „Petersb. Tel.-Ag.“ veröffentlicht ein Dekret des 
Rates der Volkskommissare über die Konfiskation des Aktienkapitals 
der früheren Privatbanken. 
16. Febr. (Estland, Livland.) Hilfegesuche an Deutschland. 
Das „W#B." teilt mit: Die bevollmächtigten Vertreter der estnischen 
Kleingrundbesitzer der Kreise Dorpat, Fellin, Pernau und des Dorpater 
Hausbesitzervereins sind in Danzig eingetroffen und haben die deutsche 
Regierung im Namen aller estnischen Kleingrundbesitzer Nordlivlands um 
Hilfe gegen die Schreckensherrschaft der Maximalisten und um sofortige 
Besetzung des Landes durch das siegreiche deutsche Heer gebeten. Ebenso 
haben die Hapsaler Deutschen und deutschfreundlichen Esten gestern Ab- 
gesandte an die deutsche Heeresleitung mit der Bitte um schnellste Besetzung 
des Landes gesandt, da sonst alles verloren ist. Ferner veröffentlicht die 
„Nordd. Allg. Ztg.“ am 17. ein Telegramm des Bevollmächtigten der liv- 
länd. Ritter= und Landschaft v. Stryk an den Reichskanzler und am 19. 
einen Aufruf der Bevollmächtigten der estländ. Ritter= und Landschaft, 
Baron A. Schilling und Frhr. v. Stackelberg, an das deutsche Volk, die 
beide um ungesäumte Hilfe und Rettung aus schwerster Not ersuchen. 
16. Febr. (Litauen.) Unabhängigkeitserklärung. 
Die lit. Taryba (Landesrat) in Wilno beschließt, einstimmig folgende 
Adresse an die Regierungen Rußlands, Deutschlands und anderer Staaten 
zu richten: Die litauische Taryba als einzige Vertretung des lit. Volkes 
proklamiert auf Grund des anerkannten Selbstbestimmungsrechtes der 
Völker und des Beschlusses der in Wilna vom 18. bis 23. Sept. 1917 ab- 
gehaltenen lit. Konferenz die Wiederherstellung eines auf demokratischer 
Grundlage aufgebauten unabhängigen lit. Staates mit der Hauptstadt Wilna 
und seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen 
Völkern bestanden haben. Gleichzeitig erklärt die lit. Taryba, daß die 
Grundlagen dieses Staates und seine Beziehungen zu den anderen Staaten 
durch eine möglichst bald einzuberufende Konstituierende Versammlung, die 
von allen Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählen ist, endgültig 
festgelegt werden sollen. Indem die lit. Taryba vorstehendes zur Kenntnis 
der Kaiserlich deutschen Regierung bringt, spricht sie die Bitte aus, den. 
unabhängigen lit. Staat anzuerkennen. (S. dazu S. 406 f.) 
17. Febr. Verstaatlichung der Handelsflotte. 
Die „Petersb. Tel.-Ag.“ meldet: Eine Verordnung spricht die Ver- 
staatlichung der Handelsflotte aus, mit Ausnahme der kleinen Fahrzeuge, 
die den Eigentümern belassen werden. 
17. Febr. Selbstmord des Kosakenhetmans Kaledin. 
Die „Petersb. Tel.-Ag.“ meldet als Grund für den Selbstmord Kaledins 
Europäischer Geschichtskalender. LIX#. 27
	        
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