IIEII…OEEILILLEIIIIIIIIIBj—
der Gesamtabgang 19 466 Mill. Zur Deckung dieses Gesamtabgangs be-
ansprucht die Regierung wie im Vorjahre Kreditermächtigungen zur Be-
schaffung von 21 Milliarden. Aus den Erläuterungen zum Staatsvoran-
schlag geht hervor, daß die rein militärischen Kriegsausgaben Oesterreichs,
die in Form von QOuotenbeiträgen für die mobilisierte bewaffnete Macht
aufgebracht werden, in den ersten vier Kriegsjahren 38 636 Mill. betrugen.
Für das laufende fünfte Kriegsjahr werden 12 Milliarden angesprochen.
Am 30. Juni 1918 betrug die aus allen Kriegskreditoperationen entstandene
Schuldsumme 57 Milliarden. Der Finanzminister bringt gleichzeitig eine
Nachtragsvorlage für 1917/18 ein, welche die in den letzten sechs Mo-
naten entstandenen Mehrausgaben mit 682 Mill. Kr. anspricht, ein Betrag,
der jedoch in den Anlehnsermächtigungen des Vorjahres Deckung findet.
Sodann beginnt das Haus die erste Lesung des Antrages des Abg.
Dr. Stransky (Tschech.) u. Gen. auf Versetzung des Ministerpräsidenten
Dr. Ritter v. Seidler und des Ministers a. D. Grafen von Toggen-
burg in den Anklagezustand wegen des Erlasses der Kreisverordnung.
für Böhmen (s. S. 33 f.).
Zunächst begründet Abg. Dr. Stransky eingehend seinen Antrag,
wobei er nach heftigen Angriffen auf Deutschland u. a. ausführt: Die
Tschechen erklären, Oesterreich in alle Ewigkeit hassen und bekämpfen zu
wollen. Sie werden es schließlich vollständig zertrümmern, denn Oesterreich.
ist ein hundertjähriges Verbrechen gegen die Freiheit des Menschengeschlechts.
Es ist die größte nationale Pflicht der Tschechen, Oesterreich zu schädigen,
wo und wann immer es möglich ist. Das erfordert die Treue gegen das
tschechische Volk und die Treue gegen die böhmische Krone; und diese Treue-
kann nur im Verrat gegen Oesterreich bestehen. Wir sind deshalb auch
gesonnen, wo immer wir es können, es treu zu verraten. Oesterreich ist
überhaupt kein Staatswesen, sondern ein häßlicher, hundertjähriger Traum,
ein Alpdruck, sonst aber nichts. Es ist ein Staatswesen ohne Patrioten
und ohne Patriotismus, das durch Addition von acht Irredenten — die
Deutschen mit einbegriffen — entstanden sei. — In seiner Erwiderung weist
der Minister des Innern v. Gayer die Geschäftsmäßigkeit und Notwendig-
keit der Kreisverordnung für Böhmen nach, wobei er feststellt, daß es sich.
bloß um Maßnahmen zur Erleichterung der Verwaltung in Böhmen handle.
Die Voraussetzung für die Anklage bestehe nicht. — In der Debatte wird
der Antrag von den Südslawen und einem Teil der Polen gebilligt, von
den andern Parteien bekämpft. — Am Schluß der Sitzung teilt der Prä-
sident mit, daß die ganze Regierung ihre Entlassung gegeben habe (s. o.).
Am 23. wird der Antrag Str. in namentlicher Abstimmung mit
215 gegen 162 Stimmen abgelehnt. »
Hierauf beginnt die Verhandlung des von den Obmännern sämtlicher-
Parteien eingebrachten Antrages, worin die Regierung aufgefordert wird,
über die Vorkommnisse an der Südwestfront während der letzten
Offensive gegen Italien (s. S. 49 f.) und im Hinterlande genaue Ausschlüsse
zu erteilen. Die Verhandlung erfolgt gemäß dem Beschluß des Hauses in
geheimer Sitzung, die erst am 25. nach Annahme eines Antrages, der
den Wehrausschuß mit der näheren Untersuchung der Vorgänge beauftragt,
abgeschlossen wird.
24. Juli. (Ung. Abg.-Haus.) Die Wahlreformvorlage wird
in dritter Lesung angenommen.
25. Juli. Bildung des Kabinetts Hussarek.
Dr. Maximilian Frhr. Hussarek v. Heinlein (geb. 1860, o. Hon.-Prof.