Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

Türkei. (März 7.—Mai 7.) 521 
Regierung werde nicht ermangeln, die im Kaukasus erstandenen autonomen 
Regierungen und die übrigen Regierungen in der Nachbarschaft der Türkei 
anzuerkennen und erforderlichen Falles zu unterstützen. 
Anläßlich des Friedensschlusses mit Rußland richtet Vizegeneralissimus 
Enver Pascha einen Tagesbefehl an Heer und Flotte, worin es heißt: 
Nach dem Friedensvertrage hat die russ. Regierung eingewilligt, unsere 
besetzten Provinzen zu räumen und an uns zurückzustellen, nachdem bereits 
unsere Armee mit großem Erfolge begonnen hatte, sie durch Säuberung 
von den armenischen Banden zurückzugewinnen. Weiter willigte sie ein, 
jenen Gebietsteil zu räumen, den wir im Jahre 1877 als Ersatz für eine 
Kriegsentschädigung an Rußland abzutreten gezwungen worden waren, und 
schließlich stimmte sie unserem Wunsch entsprechend zu, daß unsere in den 
Bezirken Batum, Ardahan und Kars seßhaften Glaubensbrüder selbst über 
ihr Schicksal entscheiden sollen. 
7. März. (Kammer.) Das Haus genehmigt den Staatshaus- 
halt (s. S. 520) mit allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung. 
12. März. Unterzeichnung österr.-türk. Rechtsverträge (s. S. 21). 
Am 30. genehmigen Kammer und Senat die Verträge. 
25. März. (Kammer.) Verlängerung der Legislaturperiode. 
- Das Haus nimmt das von der Regierung eingebrachte Gesetz, womit 
auf Grund des durch Kammerbeschluß v. 11. abgeänderten Art. 69 der Ver- 
fassung die mit diesem Jahre zu Ende gehende Legislaturperiode um ein 
Jahr verlängert wird, an. 
28. März. (Kammer.) Friedensvertäge mit der Ukraine und 
mit Rußland. 
Auf der Tagesordnung stehen die Friedensverträge mit der 
Ukraine und mit Rußland, die von dem stellvertr. Minister des Aeußern 
Halil Bei in längerer Rede erläutert werden. Dabei feiert H. die Ver- 
teidiger der Dardanellen und bezeichnet das Schicksal Rußlands, das den 
Krieg begonnen habe, als ein Strafgericht Gottes. Schließlich nimmt die 
Kammer mit 163 Stimmen das Gesetz einstimmig an, durch das die Re- 
gierung ermächtigt wird, die vorgelegten Verträge zu unterzeichnen. — Am 
30. stimmt auch der Senat zu. « 
31. März. (Kammer.) Innere Anleihe, Tagungsschluß. 
Das Haus nimmt einen Gesetzentwurf an, in dem die Regierung er- 
mächtigt wird, eine innere Anleihe in unbestimmter Höhe zu 5 Proz. und 
mit 1 proz. Amortisierung, zahlbar in Gold ebenso wie die Titres, welche 
im Wege der Verlosung amortisiert werden, aufzunehmen. (Auch der Senat 
stimmt zu.) 
Zum Schlusse verliest Großwesir Talaat Pascha das kaiserliche Irade, 
wodurch die Session geschlossen wird. 
10. April. Austausch der Ratifikationsurkunden zu den deutsch- 
türk. Rechtsverträgen. (S. Tl. 1 S. 145.) 
2. Mai. Beginn der Zeichnung auf die erste innere türk. An- 
leihe (s. o.). 
Das Ergebnis beträgt 14 Mill. türk. Pf. 
7. Mai. Friedensschluß mit Rumänien in Bukarest. 
Näheres s. in dem besonderen Abschnitt am Schluß des Kalendariums.
	        
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